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Beschlussvorlage (Verkehrsuntersuchung zum Ausbau der K 6 zwischen Pulheim und Widdersdorf sowie zu einer weiteren Querung der Bahn im Ortsteil Pulheim Verlegung der Bonnstraße in einem Teilbereich)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
146 kB
Datum
21.11.2018
Erstellt
14.11.18, 18:40
Aktualisiert
14.11.18, 18:40
Beschlussvorlage (Verkehrsuntersuchung zum Ausbau der K 6 zwischen Pulheim und Widdersdorf sowie zu einer weiteren Querung der Bahn im Ortsteil Pulheim
Verlegung der Bonnstraße in einem Teilbereich) Beschlussvorlage (Verkehrsuntersuchung zum Ausbau der K 6 zwischen Pulheim und Widdersdorf sowie zu einer weiteren Querung der Bahn im Ortsteil Pulheim
Verlegung der Bonnstraße in einem Teilbereich) Beschlussvorlage (Verkehrsuntersuchung zum Ausbau der K 6 zwischen Pulheim und Widdersdorf sowie zu einer weiteren Querung der Bahn im Ortsteil Pulheim
Verlegung der Bonnstraße in einem Teilbereich) Beschlussvorlage (Verkehrsuntersuchung zum Ausbau der K 6 zwischen Pulheim und Widdersdorf sowie zu einer weiteren Querung der Bahn im Ortsteil Pulheim
Verlegung der Bonnstraße in einem Teilbereich)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 343/2018 Erstellt am: 07.11.2018 Aktenzeichen: IV / 66 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 21.11.2018 Betreff Verkehrsuntersuchung zum Ausbau der K 6 zwischen Pulheim und Widdersdorf sowie zu einer weiteren Querung der Bahn im Ortsteil Pulheim Verlegung der Bonnstraße in einem Teilbereich Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung, SPD-Fraktion, Bürgerinitiative Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 343/2018 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag 1.) Der TVA bittet den Rhein-Erft-Kreis das Verfahren für eine zusätzliche Querung der Bahn im Ortsteil Pulheim fortzuführen und bei der Variantendiskussion die sich ergebenden Entlastungen für die Ortsmitten von Pulheim und Geyen besonders zu berücksichtigen. 2.) Der TVA bittet den Rhein-Erft-Kreis, sich für einen bedarfsgerechten Ausbau der Bonnstraße einzusetzen. 3.) Der TVA nimmt zur Kenntnis, dass durch eine „Verlegung der Bonnstraße“ – bzw. durch Führung des Hauptzuges der L 183 über die Trasse der K 6 – die Verkehrsmengen auf der Bonnstraße und folglich die Lärmbelastung der Anlieger in Brauweiler und Geyen nicht signifikant reduziert werden können. Der TVA lehnt daher die Anträge der SPDFraktion sowie der Bürgerinitiative „Entlastung der Bonnstraße“ auf Verlegung der Bonnstraße in einem Teilbereich ab. 4.) Der TVA bittet den Rhein-Erft-Kreis, die Prüfung eines Ausbaus der Kreisstraße K 6 in Kombination mit einer Anbindung der K 6 an den Knoten Chryslerstraße / Donatusstraße und einem Anschluss der K 6 an die B 59 fortzuführen. Erläuterungen In der Sitzung des TVA vom 26.09.2018 hat der Rhein-Erft-Kreis zusammen mit dem von ihm beauftragten Büro IVV die Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung zum Ausbau der Kreisstraße K 6 zwischen Pulheim und Widdersdorf sowie zu einer weiteren Querung der Bahn im Ortsteil Pulheim vorgestellt. Der TVA hatte diese Ergebnisse zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage dem TVA zur nächsten Sitzung Beschlussvorschläge vorzulegen. Die Ergebnispräsentation ist als Anlage 1 beigefügt. Mit Schreiben vom 21.11.2017 hatte die SPD-Fraktion den als Anlage 2 beigefügten Antrag zur Verlegung der Bonnstraße in einem Teilbereich eingereicht. Im Ergebnis soll der Rhein-Erft-Kreis gebeten werden, eine Verlegung der Bonnstraße – im Bereich zwischen dem Knoten Freimersdorf und der Feuer- und Lehrwache Pulheim, mit einer Anbindung an die Bundesstraße 59 – vorzunehmen. Begründet wird der Antrag damit, dass für die Bonnstraße ein erheblicher Verkehrszuwachs zu erwarten sei und sich mit einer Verlegung dauerhaft für die Bewohner in Brauweiler, Sinthern und Geyen die Umwelt-, Lärm- und Verkehrsbelastungen reduzieren würden. Gleiches gelte in Teilen bei größeren Staus auf der Bonnstraße für Dansweiler. Zudem könne der parallele Ausbau auf der neuen Route weitestgehend ohne größere verkehrliche Beeinträchtigungen erfolgen. Der Antrag wurde zurückgestellt, da zunächst die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens abgewartet werden sollten. In der Sitzung des Rates vom 6.11.2018 hat die Bürgerinitiative „Entlastung der Bonnstraße“ eine Liste mit über 900 Unterschriften vorgelegt. Die Kurzform ohne Unterschriften ist als Anlage 3 beigefügt. Die komplette Unterschriftenliste wurde als nicht-öffentliche Anlage ins Ratsinformationssystem eingestellt. Die Petenten fordern, den Abschnitt der Bonnstraße, Landstraße L 183, zwischen der Kreuzung Freimersdorf und der Feuer- und Lehrrettungswache Pulheim neu zu führen und dabei bedarfsgerecht auszubauen. Die Begründung entspricht im Wesentlichen dem Antrag der SPD-Fraktion. Aus Sicht der Verwaltung stellt sich die Situation aufgrund des Verkehrsgutachtens wie folgt dar: Vorlage Nr.: 343/2018 . Seite 3 / 4 1.) Weitere Querung der Bahn im Ortsteil Pulheim: Die Berechnungen für den Planfall 0 (ohne zusätzliche Querung) ergeben, dass bis zum Prognosejahr 2030 die durchschnittlichen täglichen Verkehre (DTV) des südlichen Arms der Rathauskreuzung auf 17.200 Kfz/d und der der Frechener Str. vor der Einmündung Bonnstraße auf 16.000 Kfz/d steigen. Durch eine zusätzliche Querung können die Belastungen an der Rathausstraße – je nach Planfall – um 3.900 bis 6.900 Kfz/d und an der Frechener Str. um 1.000 bis 4.700 Kfz/d gegenüber dem Planfall 0 reduziert werden. Prozentual entspricht dies einer Entlastung von bis zu 40 % gegenüber dem Planfall 0 für die Rathausstraße und um bis zu 30 % für die Frechener Str. Und auch wenn sich für einzelne Straßen gegenüber dem Planfall 0 durch die zusätzliche Querung gewisse Mehrbelastungen ergeben, so können die Ortsmitten von Geyen und Pulheim durch eine Querung doch insgesamt betrachtet signifikant entlastet werden, so dass weitere städtebauliche Entwicklungen möglich werden. Die Entlastungswirkungen werden dabei umso größer je weiter die zusätzliche Anbindung zur Geyener Str. (K 25) verschoben wird. Aber auch schon beim Planfall 1, der eine geradlinige Verbindung zwischen B 59 und Venloer Str. (K 24) vorsieht, ergeben sich nennenswerte Entlastungen. Das Gutachten zeigt folglich, dass sich durch eine zusätzliche Querung der Bahn mit Anschluss an die B 59 die erhofften Entlastungen erzielen lassen. Die genaue Art der Führung sollte dem weiteren Verfahren vorbehalten werden. Hierbei sollten die sich ergebenden Entlastungen in den Ortsmitten Geyen und Pulheim besonders berücksichtigt werden. 2.) Ausbau der K 6 zwischen Pulheim und Widdersdorf sowie Verlegung der Bonnstraße in einem Teilbereich: Im Planfall P0 ergeben sich für die Bonnstraße (L 183) Belastungen von über 20.000 Kfz/d sowohl in Geyen wie auch in Brauweiler. Die Berechnungen zeigen auf, dass es sich bei dem auf der Bonnstraße vorhandenen Verkehr zu einem ganz wesentlichen Teil nicht um Durchgangsverkehre von Frechen nach Pulheim handelt, sondern dass ein erheblicher Anteil des Verkehrs seinen Start und oder Ziel im Bereich Brauweiler / Dansweiler / Glessen / Sinthern / Geyen hat. So erhält zwar das Gewerbegebiet Brauweiler durch einen Ausbau der K 6 und Anbindung der K 6 an die Chryslerstraße eine bessere Anbindung an das übergeordnete Netz. Die Belastung der Bonnstraße reduziert sich allerdings in Geyen in keiner Variante auf einen Wert von unter 16.000 Kfz/d und in Brauweiler von unter 17.000 Kfz/d. Zudem ergeben sich die jeweils größten Entlastungen nicht im gleichen Planfall. Im Planfall 4, der in etwa eine Verlegung der Bonnstraße und folglich des Durchgangsverkehrs Pulheim – Frechen von der Bonnstraße auf die K 6 bedeuten würde, reduziert sich der Verkehr in Geyen gar lediglich um 1.500 Kfz/d gegenüber dem Planfall 0. Der absolute Belastungswert bleibt hier bei fast 20.000 Kfz/d. Ein Verzicht auf einen Ausbau der Bonnstraße dürfte folglich nicht möglich sein. Gleiches gilt für Brauweiler, wo zwar die Belastung der Bonnstraße um 2.900 Kfz/d reduziert werden könnte, aber zugleich die Belastung der Donatusstraße gegenüber dem Planfall 0 soweit steigt, dass der Knotenpunkt ohne einen Ausbau der Bonnstraße ebenfalls nicht mehr ausreichend leistungsfähig sein dürfte. Sofern tatsächlich ein Ausbau der Bonnstraße durch eine Verlegung des Durchgangsverkehrs auf die Trasse der K 6 vermieden werden könnte, dürfte es im Bereich der Bonnstraße auch keinerlei Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm geben. Denn ein Anspruch auf Lärmschutz besteht gemäß der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung Vorlage Nr.: 343/2018 . Seite 4 / 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) lediglich, wenn eine öffentliche Straße neu gebaut oder wesentlich geändert wird. Die Änderung ist dabei wesentlich, wenn eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr baulich erweitert wird oder durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird. Physikalisch führt eine Reduzierung der Verkehrsstärke um 50 % zu einer Reduzierung der Lärmbelastung um 3 dB (A.). Differenzen von weniger als 3 dB (A) kann das menschliche Ohr nicht wahrnehmen. Erst eine Reduzierung um 10 dB (A) wird als Halbierung der Lautstärke wahrgenommen. Die Prognose geht davon aus, dass die Verkehrsstärken gegenüber dem Prognose-Null-Fall noch nicht einmal um 15 % reduziert werden könnten. Von daher ist mit den hier prognostizierten Werten keine wahrnehmbare Reduzierung der Lärmbelastung selbst gegenüber dem Planfall 0 zu erwarten. Von einer Reduzierung der heute vorhandenen Verkehrs- und Lärmbelastung kann auf keinen Fall ausgegangen werden. Und selbst wenn die Prognosefälle die von der SPD-Fraktion und von der Bürgerinitiative angedachte Verlegung der Bonnstraße nicht exakt widerspiegeln, so wird aus den Berechnungen doch ersichtlich, dass die für eine deutliche Reduzierung der Lärmemissionen erforderliche extreme Reduzierung der Verkehrsstärke auf der Bonnstraße sich mit diesem Ansatz nicht erreichen lässt. Vor diesem Hintergrund stellt ein Ausbau der Bonnstraße in bestehender Lage – bzw. bezüglich Geyen in durch Lärmschutzwälle geringfügig vom Ort abgerückter Lage – die einzig realistische Option dar, die Lärmbelastung der Anlieger signifikant zu reduzieren. Zudem führen alle Planfälle, bei denen der Hauptzug auf die K 6 verlagert wird, dazu, dass in Freimersdorf eine Ansammlung mehrerer sehr großer Knoten mit sehr starken Abbiegeverkehren entsteht. Möglicherweise müssten dabei sogar planfreie Lösungen gewählt werden. Dies dürfte den Denkmalschutz von Freimersdorf stark beeinträchtigen. Auch wenn noch immer nicht alle denkbaren Varianten untersucht wurden, zeigen die Ergebnisse doch, dass sich die im Antrag der SPD-Fraktion und der Bürgerinitiative dargestellten Hoffnungen durch eine Verlegung der Bonnstraße nicht verwirklichen lassen. Vielmehr sollte ein zügiger Ausbau der Bonnstraße angestrebt werden. Unabhängig davon könnte ein Ausbau der K 6 in Kombination mit einer Anbindung der K 6 an den Knoten Chryslerstraße / Donatusstraße und einem Anschluss der K 6 an die B 59 zur Optimierung der Erschließung des Gewerbegebietes Brauweiler sinnvoll sein. Und ggf. könnte es auch sinnvoll werden, die ehemalige Kreisstraße K 5 im Falle einer Erweiterung des Gewerbegebietes in der Funktion einer Erschließungsstraße wieder auszubauen. Eine Lösung der Verkehrsprobleme und eine signifikante Reduzierung der Belastung der Anlieger der Bonnstraße ist durch einen wie auch immer gearteten Ausbau der K 6 jedoch nicht zu erwarten, weshalb eine Verlegung der Bonnstraße nicht sinnvoll erscheint.