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Beschlussvorlage (13. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2018 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.)

Daten

Kommune
Inden
Größe
304 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
15.11.18, 13:16
Aktualisiert
15.11.18, 13:16
Beschlussvorlage (13. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2018 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.) Beschlussvorlage (13. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2018 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.) Beschlussvorlage (13. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2018 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Christoph Hurtz 22.10.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 28.11.2018 Rat 13.12.2018 TOP Ein Ja Nein 211/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: 13. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2018 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010. Beschlussentwurf: Die Abfallentsorgungsgebühren werden ab dem 01.01.2019 wie folgt neu festgesetzt: 1. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) werden ab dem 01.01.2019 wie folgt festgesetzt: Benutzungsgebühr pro 60 Liter - Restmüll-Gefäß - 14-tägige Leerung Benutzungsgebühr pro 120 Liter - Restmüll-Gefäß - 14-tägige Leerung Benutzungsgebühr pro 240 Liter - Restmüll-Gefäß - 14-tägige Leerung Benutzungsgebühr pro 770 Liter - Restmüll-Gefäß - 14-tägige Leerung Benutzungsgebühr pro 1100 Liter - Restmüll-Gefäß - 14-tägige Leerung 129,67 € 210,88 € 373,28 € 1.090,58 € 1.620,59 € 2. Abfallsack: Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 Liter) in Höhe von 2,00 € bleibt unverändert. Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert. 3. Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt: Benutzungsgebühr pro 120 Liter - Bioabfall-Gefäß - 14-tägige Leerung Benutzungsgebühr pro 240 Liter - Bioabfall-Gefäß - 14-tägige Leerung Benutzungsgebühr pro 770 Liter - Bioabfall-Gefäß - 14-tägige Leerung 88,08 € 141,91 € 379,70 € 4. Änderungssatzung Die beigefügte 13. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird beschlossen. Begründung: Die drastische Steigerung der Restmüllgebühren im Jahr 2019 ist im Wesentlichen auf die enormen Kostensteigerungen der folgenden vier Kostenarten zurückzuführen. Umlage RegioEntsorgung Arbeitsplatzkosten (Bauhof) Personalkosten (Bauhof) Verlustvortrag 479.344 € (Vorjahr 468.919 €) 10.446 € (Vorjahr 1.633 €) 41.784 € (Vorjahr 6.531 €) 29.954 € (Vorjahr -32.334 € Gewinnvortrag) In den beigefügten Erläuterungen wird detailliert hierzu Stellung genommen. Im Jahr 2019 wurde im Bereich Bio- und Grünabfall ein Gewinnvortrag in Höhe von -8.254 € (Vorjahr Verlustvortrag in Höhe von 14.144 €) berücksichtigt. Dies ist der Hauptgrund für die nahezu identischen Gesamtkosten in Höhe von 200.791 € (Vorjahr 200.973 €). Regulär sind die Kosten um 11,9 % gestiegen (2019 = 209.045 € | 2018 = 186.829 €). Die teilweise Reduzierung der Bioabfallgebühren ist auf eine höhere Anzahl an Bioabfall-Gefäßen zurückzuführen. 120 Liter 1024 Stück (Vorjahr 981 Stück) 240 Liter 770 Stück (Vorjahr 770 Stück) 770 Liter 2 Stück (Vorjahr 2 Stück) Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Beschlussvorlage 211/2018 ☐ ja € € € € € ☐ ja ☒ nein ☐ nein Seite 2 _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Gebührenbedarfsrechnung 2019 - Abfallentsorung komplett - 29.10.2018 (2) 13. Änderungssatzung Abfallentsorung Beschlussvorlage 211/2018 Seite 3