Daten
Kommune
Inden
Größe
318 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
15.11.18, 13:16
Aktualisiert
15.11.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
Christoph Hurtz
22.10.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
28.11.2018
Rat
13.12.2018
TOP Ein Ja
Nein
214/2018
Ent Bemerkungen
Betrifft:
7. Änderungssatzung vom 13.12.2018 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der
Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006.
Beschlussentwurf:
1. Die Gebühren für die Bestattungen in der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2019 wie folgt
festgesetzt:
2019
Erhebung einer Gebühr pro Sargbestattung i.H.v. *
450,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Erdbestattung i.H.v.
250,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Kammerbestattung i.H.v.
250,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Tiefenbestattung i.H.v. *
550,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Freitagnachmittag-Bestattung i.H.v.
100,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Samstag - Bestattung i.H.v.
150,00 €
* In Summe beträgt die Gebühr für eine Sargbestattung in einem Tiefengrab
1.000,00 €
2. Die Gebühren für die Nutzung der Leichenhallen und Kühlzellen der Gemeinde Inden werden
ab dem 01.01.2019 wie folgt neu festgesetzt:
Erhebung einer Benutzungsgebühr Leichenhallen 570,00 € pro Sterbefall.
Erhebung einer Benutzungsgebühr Kühlzellen
110,00 € pro Strebefall.
3. Die Gebühren für die Unterhaltung der Friedhöfe (Nutzungsrechte) der Gemeinde Inden
werden ab dem 01.01.2019 wie folgt neu festgesetzt:
2019
Erhebung einer Gebühr pro Kindergrab
Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Normal)
Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Tief)
Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Reihengrab
Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen - Wahlgrab
Erhebung einer Gebühr pro Urnenkammergrab
Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen – Reihengrab
Erhebung einer Gebühr pro Zusatz-Bestattung im Wahlgrab
Erhebung einer Gebühr pro Sarg-Rasen – Reihengrab
Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Reihengrab
Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Partnergrab
Erhebung einer Gebühr pro anonymes Urnen - Reihengrab
Erhebung einer Gebühr für Grabmahlgenehmigung
250,00 €
1.900,00 €
2.200,00 €
700,00 €
1.400,00 €
1.650,00 €
700,00 €
700,00 €
1.800,00 €
1.500,00 €
2.700,00 €
1.100,00 €
50,00 €
4. Die Gebühren für die Urnenkammerbestattung (Nutzungsrechte) der Gemeinde Inden werden
ab dem 01.01.2019 wie folgt neu festgesetzt.
Erhebung einer Gebühr pro Urnen – Kammergrab 1.650.00 €
5. Die beigefügte 7. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2018 zur Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006
wird beschlossen.
Begründung:
Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die Gebühren teilweise anzupassen.
Zu 1)
Die unveränderte Gebührenhöhe für den Bereich Bestattungen wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Zu 2)
Die Gebühren für die Nutzung von Leichenhallen und Kühlzellen werden erhöht. Hier besteht
zwar trotz der Verdopplung der Benutzungsgebühren immer noch keine Kostendeckung, aber der
Kostendeckungsbeitrag wird gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht gegenüber den Vorjahren
angehoben.
Zu 3)
Aufgrund höherer Gesamtkosten für die Unterhaltung der Friedhöfe müssen die Gebühren für den
Erwerb von Nutzungsrechten für alle Grabstätten erhöht werden.
Zu 4)
Aufgrund höherer Gesamtkosten für die Urnenkammerbestattungen müssen auch hier die
Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten erhöht werden.
Beschlussvorlage 214/2018
Seite 2
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☐ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Gebührenbedarfrechnung 2019 - Bestattungswesen komplett - 25.10.2018
(2) 7. Änderungssatzung Friedhofsgebühren
Beschlussvorlage 214/2018
Seite 3