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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2017)

Daten

Kommune
Inden
Größe
129 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
15.11.18, 13:16
Aktualisiert
15.11.18, 13:16
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Christoph Hurtz 22.10.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 28.11.2018 Rat 13.12.2018 TOP Ein Ja Nein 218/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2017 Beschlussentwurf: Der Gemeinderat beschließt: 1. von dem errechneten Jahresfehlbetrag des Jahres 2017 in Höhe von 818,- € der Endkostenstelle Grabbereitung, 2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag des Jahres 2017 in Höhe von 28.577,- € der Endkostenstelle „Unterhaltung der Gemeindefriedhöfe“ werden in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt. 3. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 31.253,- € wird festgestellt. Der Fehlbetrag ist durch allgemeine Haushaltsmittel aus zu gleichen. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2017 sind als Anlagen beigefügt. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2017 ergab nunmehr einen Fehlbetrag von 818,- €. Dieser wird in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2017 ergab nunmehr einen Fehlbetrag von 28.577,- €. Dieser wird in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs: Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2017 ergab nunmehr einen Fehlbetrag von 31.253,- €. Dieser wird in Anlehnung an die vergangenen Jahre aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt, da der Bereich nicht kostendeckend zu bewirtschaften ist. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☒ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Nachkalkulation 2017 - Bestattungswesen komplett - 24.10.2018 Beschlussvorlage 218/2018 Seite 2