Daten
Kommune
Inden
Größe
129 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
15.11.18, 13:16
Aktualisiert
15.11.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
Christoph Hurtz
22.10.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
28.11.2018
Rat
13.12.2018
TOP Ein Ja
Nein
218/2018
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2017
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt:
1. von dem errechneten Jahresfehlbetrag des Jahres 2017 in Höhe von 818,- € der
Endkostenstelle Grabbereitung,
2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag des Jahres 2017 in Höhe von 28.577,- € der
Endkostenstelle „Unterhaltung der Gemeindefriedhöfe“ werden
in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt.
3. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 31.253,- € wird
festgestellt. Der Fehlbetrag ist durch allgemeine Haushaltsmittel aus zu gleichen.
Begründung:
Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende
eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden.
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für
das Jahr 2017 sind als Anlagen beigefügt.
Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs:
Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2017 ergab nunmehr einen Fehlbetrag
von 818,- €. Dieser wird in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt.
Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:
Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2017 ergab nunmehr einen Fehlbetrag
von 28.577,- €. Dieser wird in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt.
Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs:
Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2017 ergab nunmehr einen Fehlbetrag
von 31.253,- €. Dieser wird in Anlehnung an die vergangenen Jahre aus dem allgemeinen Haushalt
gedeckt, da der Bereich nicht kostendeckend zu bewirtschaften ist.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
☐ nein
_______________________
Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Nachkalkulation 2017 - Bestattungswesen komplett - 24.10.2018
Beschlussvorlage 218/2018
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