Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
100 kB
Erstellt
16.11.18, 12:02
Aktualisiert
16.11.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
29.11.2018
143/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 2
Herr Graß
Aktenzeichen:
Datum:
484
11.10.2018
TOP-Nr.
öffentlich
Auswirkungen der gesetzlichen Änderung des § 14 a Teilhabe- und Integrationsgesetz;
hier: Erarbeitung eines Integrationskonzeptes
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die angekündigte gesetzliche Änderung des § 14 a
des Teilhabe- und Integrationsgesetzes zur Kenntnis und begrüßt, dass die Kommunen mit
dieser Summe für ihre erheblichen Aufwendungen im Rahmen der Integration von Flüchtlingen
unterstützt werden.
Er beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Helfern und örtlichen
Institutionen, ein Integrationskonzept zu erstellen und auf dieser Grundlage Vorschläge über die
Verwendung der pauschalen Zuwendung den politischen Gremien zu unterbreiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90531
50.000 €
Sachverhalt:
Der Landesgesetzgeber beabsichtigt, einen neuen § 14 a des Teilhabe- und Integrationsgesetzes
in den nächsten Wochen zu verabschieden. Derzeit befindet sich das Änderungsgesetz im
parlamentarischen Verfahren.
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Ziel des neuen § 14 a ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Teilhabe- und
Integrationsgesetz für die Zuweisungen des Landes an die Gemeinden für
Integrationsmaßnahmen in Höhe von 100 Mio. Euro für das Jahr 2018. Hintergrund sind die
Belastungen der Gemeinden im Zusammenhang mit der Integration der Flüchtlinge vor Ort, von
denen viele im Rahmen der Flüchtlingskrise 2015/2016 nach Nordrhein-Westfalen gekommen
sind. Die Maßnahmen sollen sich in erster Linie an Asylbewerber, anerkannte Schutzberechtigte
und Geduldete unter Berücksichtigung ihrer Bleibeperspektive richten.
Mit dem Mindestbetrag nach Absatz 2 Satz 2 für alle Gemeinden in Höhe von 50.000 Euro wird
eine sachgerechte und verwaltungsökonomische Mindestpartizipation an der zu verteilenden
Gesamtzuweisung in Höhe von 100 Mio. Euro sichergestellt. Dies betrifft insbesondere auch
kleinere Gemeinden mit Landesaufnahmeeinrichtungen, da sie in der Regel keine bis nur
vereinzelte Zuweisungen von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)
beziehungsweise nach der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV) erhalten. Da aber
auch in den Gemeinden mit Landesaufnahmeeinrichtungen Integrationsbedarfe anfallen, die in
erster Linie auf Erstorientierung der Flüchtlinge und Stärkung des sozialen Zusammenlebens vor
Ort zielen, ist die Zahlung eines Mindestbetrages in Höhe von 50.000 Euro geboten. Die Höhe des
Mindestbetrages basiert auf Erfahrungen mit Landesprogrammen zur Integration.
Nach derzeitigem Kenntnisstand erhält die Gemeinde auf der zuvor genannten gesetzlichen
Grundlage eine pauschale Zuwendung in Höhe von 50.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018. Über
die Verwendung ist entsprechend des Verwendungszwecks auf der Ebene der Gemeinde
Hürtgenwald zu beraten und zu entscheiden.
Der Verein Hürtgenwald Hilft e.V., der in den vergangenen Jahren wertvolle Arbeit zur
Unterstützung und Integration geleistet hat, hat mir mit Schreiben vom 27.09.2018
(Eingangsstempel 02. Oktober 2018) Überlegungen und Vorschläge zur Verwendung mitgeteilt.
Ein Vorschlag ist die Erstellung eines Integrationskonzeptes. Verwaltungsseitig wurde
diesbezüglich Unterstützung zugesichert. Desweitern wurde die Einstellung eines
Integrationshelfers auf Teilzeitbasis angeregt. Dieser Integrationshelfer soll die ehrenamtliche
Tätigkeit unterstützen und als Ansprechpartner bei der Zusammenarbeit mit Behörden und
Organisationen behilflich sein.
Mit dem nun zu erstellenden Integrationskonzept sollen die bisherigen Aktivitäten
zusammengefasst sowie die Akteure und ihre Zusammenarbeit transparent gemacht werden. Die
definierten Ziele und Handlungsfelder sowie die konkreten Maßnahmen sollen als Leitplanke die
gelebte Integration in der Gemeinde Hürtgenwald beschreiben. Die Integrationsarbeit wird in den
Jahren 2018 und 2019 auf folgende Schwerpunktfelder fokussiert:
- Sprache,
- Arbeit,
- Wohnen und
- soziale Integration.
Das vorzulegende Konzept soll als erster Arbeitsentwurf verstanden werden, welcher einer
ständigen Evaluation unterliegt.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Ja, Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro aus Landesmitteln zur zweckgebundenen Verwendung.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Ein Integrationskonzept kann eine gute Grundlage für die zukunftsorientierte Arbeit bei der
Integration von Flüchtlingen sein. Da die Erstellung dieses Konzepts zunächst keine unmittelbaren
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Ausgaben zur Folge haben wird, schlägt die Verwaltung vor, in den nächsten Monaten ein
Integrationskonzept unter Einbeziehung der verschiedenen Akteure zu erstellen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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