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Beschlussvorlage (Neuorganisation der Schadstoffsammlung ab 2019)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
157 kB
Erstellt
16.11.18, 12:02
Aktualisiert
16.11.18, 12:02
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Gemeinderat 29.11.2018 145/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt.1 Frau Gerold und Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I Ge. 16.10.2018 TOP-Nr. öffentlich Neuorganisation der Schadstoffsammlung ab 2019 Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Neuorganisation der Schadstoffsammlung zum 01.01.2019. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91111 4.050,00 € (statt bisher 4.860,00 €) Sachverhalt: Aufgrund der Beratungen des Gemeinderates vom 17.05.2018 wird über den weiteren Fortgang der Angelegenheit berichtet. Die AWA hat inzwischen die Neuorganisation ab 01.01.2019 im Verbandsgebiet aufgrund der erhaltenen Rückmeldungen der einzelnen Kommunen erarbeitet. Nachfolgend werden die wesentlichen Details zusammengefasst: Die mobile Schadstoffsammlung erfolgt an allen bestehenden Standorten 2-mal jährlich wie gehabt. Im Bezirk 1 wird im Februar und August die Abfuhr erfolgen, im Bezirk 2 im April und Oktober. - Seite 1 von 2 - Dem von hier aus gewünschten und vorgeschlagenen Zusatztermin am Abend für Kleinhau, konnte von Seiten der AWA nicht entsprochen werden, da hier die Lenkzeiten überschritten würden. Gleichzeitig können im Entsorgungs- und Logistik-Centrum Horm (ELC) alle 14 Tage, nach Vorgabe der AWA (Termine werden im Abfallkalender bekanntgegeben), freitags oder samstags von 08:00 bis 13:00 Uhr Schadstoffe abgegeben werden (bisher nur 1x vierteljährlich). Es werden keine Dispersionsfarben mehr angenommen. Diese werden zu den Öffnungszeiten des ELC Horm (kostenlose Abgabe bis max. 15 kg) angenommen. Dieses Grundpaket führt zu einer Entschädigung von 0,45 €/Einwohner im Jahr 2019. Die Kosten für 2018 betrugen hierfür 0,54 €/Einwohner. Eine Berechnung seitens der AWA hatte zum Ergebnis, dass bei 0,54 € eine Unterdeckung vorhanden war. Wenn das bisherige System weiter Bestand hätte, müsste eine Entschädigung von 0,98 €/Einwohner erhoben werden. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Bei ca. 9000 Einwohner sind hier Kosten von 4.050,00 € zu erwarten, was einem Wenigeraufwand von 810,00 € gegenüber den Kosten aus 2018 entspricht. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Neuordnung zuzustimmen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -