Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
157 kB
Erstellt
16.11.18, 12:02
Aktualisiert
16.11.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
29.11.2018
145/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt.1
Frau Gerold und
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I Ge.
16.10.2018
TOP-Nr.
öffentlich
Neuorganisation der Schadstoffsammlung ab 2019
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald
die Neuorganisation der Schadstoffsammlung zum 01.01.2019. Der Bürgermeister wird
ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91111
4.050,00 € (statt bisher 4.860,00 €)
Sachverhalt:
Aufgrund der Beratungen des Gemeinderates vom 17.05.2018 wird über den weiteren Fortgang
der Angelegenheit berichtet.
Die AWA hat inzwischen die Neuorganisation ab 01.01.2019 im Verbandsgebiet aufgrund der
erhaltenen Rückmeldungen der einzelnen Kommunen erarbeitet. Nachfolgend werden die
wesentlichen Details zusammengefasst:
Die mobile Schadstoffsammlung erfolgt an allen bestehenden Standorten 2-mal jährlich wie
gehabt. Im Bezirk 1 wird im Februar und August die Abfuhr erfolgen, im Bezirk 2 im April und
Oktober.
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Dem von hier aus gewünschten und vorgeschlagenen Zusatztermin am Abend für Kleinhau,
konnte von Seiten der AWA nicht entsprochen werden, da hier die Lenkzeiten überschritten
würden.
Gleichzeitig können im Entsorgungs- und Logistik-Centrum Horm (ELC) alle 14 Tage, nach
Vorgabe der AWA (Termine werden im Abfallkalender bekanntgegeben), freitags oder samstags
von 08:00 bis 13:00 Uhr Schadstoffe abgegeben werden (bisher nur 1x vierteljährlich).
Es werden keine Dispersionsfarben mehr angenommen. Diese werden zu den Öffnungszeiten des
ELC Horm (kostenlose Abgabe bis max. 15 kg) angenommen.
Dieses Grundpaket führt zu einer Entschädigung von 0,45 €/Einwohner im Jahr 2019. Die Kosten
für 2018 betrugen hierfür 0,54 €/Einwohner. Eine Berechnung seitens der AWA hatte zum
Ergebnis, dass bei 0,54 € eine Unterdeckung vorhanden war. Wenn das bisherige System weiter
Bestand hätte, müsste eine Entschädigung von 0,98 €/Einwohner erhoben werden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Bei ca. 9000 Einwohner sind hier Kosten von 4.050,00 € zu erwarten, was einem Wenigeraufwand
von 810,00 € gegenüber den Kosten aus 2018 entspricht.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Neuordnung zuzustimmen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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