Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
155 kB
Erstellt
16.11.18, 12:02
Aktualisiert
16.11.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
Gemeinderat
29.11.2018
29.11.2018
149/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Frau Schümmer
Aktenzeichen:
Datum:
963.11
18.10.2018
TOP-Nr.
öffentlich
öffentlich
Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2019
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt das Gremium die beiliegende Hebesatzsatzung
ab dem 01.01.2019 mit den nachstehenden Hebesätzen:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
870 v. H.
950 v. H.
510 v. H.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91611
Mehrertrag insgesamt 54.000,00 €
Sachverhalt:
Die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer werden aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates
zum Haushaltssicherungskonzept des Haushaltes 2018 (V. Fortschreibung 2018) vom
26. April 2018 weiter jährlich erhöht.
Demnach wird die Grundsteuer A von 825 v. H. auf 870 v. H. angehoben und die Gewerbesteuer
von 495 v. H. auf 510 v. H.
- Seite 1 von 2 -
Gemäß § 2 Absatz 4 der am 15.12.2016 vom Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschlossenen
Nachhaltigkeitssatzung wird die Grundsteuer B weiterhin auf 950 v. H. festgelegt.
Die Hebesatzsatzung 2019 ist als Anlage beigefügt.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Bei der Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ist mit einem Mehrertrag bei der Grundsteuer A
in Höhe von 9.000,00 € und bei der Gewerbesteuer in Höhe von 45.000,00 € zu rechnen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -