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Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung; hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2019)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
155 kB
Erstellt
16.11.18, 12:02
Aktualisiert
16.11.18, 12:02
Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2019) Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2019)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat 29.11.2018 29.11.2018 149/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Frau Schümmer Aktenzeichen: Datum: 963.11 18.10.2018 TOP-Nr. öffentlich öffentlich Hebesatzsatzung; hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2019 Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt das Gremium die beiliegende Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2019 mit den nachstehenden Hebesätzen: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 870 v. H. 950 v. H. 510 v. H. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 Mehrertrag insgesamt 54.000,00 € Sachverhalt: Die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer werden aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates zum Haushaltssicherungskonzept des Haushaltes 2018 (V. Fortschreibung 2018) vom 26. April 2018 weiter jährlich erhöht. Demnach wird die Grundsteuer A von 825 v. H. auf 870 v. H. angehoben und die Gewerbesteuer von 495 v. H. auf 510 v. H. - Seite 1 von 2 - Gemäß § 2 Absatz 4 der am 15.12.2016 vom Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschlossenen Nachhaltigkeitssatzung wird die Grundsteuer B weiterhin auf 950 v. H. festgelegt. Die Hebesatzsatzung 2019 ist als Anlage beigefügt. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Bei der Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ist mit einem Mehrertrag bei der Grundsteuer A in Höhe von 9.000,00 € und bei der Gewerbesteuer in Höhe von 45.000,00 € zu rechnen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -