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Beschlussvorlage (Beanstandung der Niederschrift der 38. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 18.09.2018; Beschlussvorlage 111/2018 "Brandschutzbedarfsplan 2017; hier: Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes nach § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz - BHKG - (Ertüchtigung der Feuerwehrgerätehäuser)“)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
158 kB
Erstellt
16.11.18, 12:02
Aktualisiert
16.11.18, 12:02
Beschlussvorlage (Beanstandung der Niederschrift der 38. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 18.09.2018;
Beschlussvorlage 111/2018 "Brandschutzbedarfsplan 2017; hier: Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes nach § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz - BHKG - (Ertüchtigung der Feuerwehrgerätehäuser)“) Beschlussvorlage (Beanstandung der Niederschrift der 38. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 18.09.2018;
Beschlussvorlage 111/2018 "Brandschutzbedarfsplan 2017; hier: Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes nach § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz - BHKG - (Ertüchtigung der Feuerwehrgerätehäuser)“)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Gemeinderat 29.11.2018 154/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Büro BM Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 23.10.2018 TOP-Nr. öffentlich Beanstandung der Niederschrift der 38. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 18.09.2018; Beschlussvorlage 111/2018 "Brandschutzbedarfsplan 2017; hier: Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes nach § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz - BHKG - (Ertüchtigung der Feuerwehrgerätehäuser)“ Beschlussvorschlag: Ist in der Sitzung zu formulieren. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt € Sachverhalt: Bezüglich des Sachverhaltes wird auf den anhängenden Schriftverkehr verwiesen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: keine - Seite 1 von 2 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Der Rat hat die Möglichkeit durch Beschluss festzustellen, dass er die Niederschrift einer vergangenen Sitzung unter Nennung der Gründe für unvollständig hält und kann einen neuen Beschlussvorschlag formulieren, über den er sodann abstimmt. Es ist zu beachten, dass für künftige Beschlüsse die protokollierten Beschlüsse früherer Sitzungen nicht bindend sind. Das Protokoll der 38. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald zu Top 4, Beschlussvorlage 111/2018 „Brandschutzbedarfsplan 2017; hier: Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes nach § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz - BHKG (Ertüchtigung der Feuerwehrgerätehäuser)“ lautet wie folgt: Auf Nachfrage von Ratsmitglied Kaumanns erklärt Bürgermeister Buch die Notwendigkeit eines Neubaus in Bergstein. Zudem berichtet er, dass nach Bergstein im nächsten Jahr die Ertüchtigung des Feuerwehrgerätehauses in Straß erfolgen soll und danach die Gerätehäuser in Großhau, Hürtgen und Gey folgen sollen. Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, dass die Ertüchtigung des Feuerwehrgerätehauses Vossenack noch in diesem Jahr erfolgen soll. Ferner beschließt er, dass die vorbereitende Planung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Bergstein ebenfalls noch in diesem Jahr erfolgt, sodass im kommenden Jahr gebaut werden kann. Die weiteren Ertüchtigungsmaßnahmen werden zu Beginn des Jahres 2019 in einer weiteren Ratssitzung festgelegt. Beratungsergebnis: einstimmig, 0 Enthaltungen Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -