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Beschlussvorlage (Hundesteuer; hier: Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2019)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
158 kB
Erstellt
16.11.18, 12:02
Aktualisiert
16.11.18, 12:02
Beschlussvorlage (Hundesteuer;
hier: Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2019) Beschlussvorlage (Hundesteuer;
hier: Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2019)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat 29.11.2018 29.11.2018 156/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Frau Mainz Aktenzeichen: Datum: 968.11 Ma 23.10.2018 TOP-Nr. öffentlich öffentlich Hundesteuer; hier: Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2019 Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt das Gremium die beiliegende Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2019 mit den nachstehenden Steuersätzen. Steuersatz für einen Hund 116,16 € Steuersatz für zwei Hunde 137,94 € je Hund Steuersatz für drei oder mehr Hunde 166,98 € je Hund Steuersatz für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 - Seite 1 von 2 - 1.161,60 € je Hund Mehrertrag 11.000,00 € Sachverhalt: Es wird auf die Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2014, Beschlussvorlage Nr. 218/2014, sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 11.12.2014, Beschlussvorlage Nr. 219/2014, verwiesen. Danach wird nach dem Antrag der CDU-Fraktion vom 20.11.2014, Ziffer 8, der Steuersatz für die Hundesteuer ab 2015 bis 2023 für die Laufzeit des Haushaltssicherungskonzeptes jährlich um 10 v.H. erhöht. Für 2019 ergeben sich folgende Hundesteuersätze: Steuersatz Steuersatz je Hund 2018 Steuersatz je Hund 2019 Steuersatz für einen Hund 105,60 € 116,16 € Steuersatz für zwei Hunde 125,40 € 137,94 € Steuersatz für drei oder mehr Hunde 151,80 € 166,98 € Steuersatz für gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde) oder Hunde bestimmter Rassen 1.056,00 € 1.161,60 € Die Hundesteuersatzung für 2019 ist als Anlage beigefügt. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Aufgrund der 10%-igen Steigerung des jeweiligen Hundesteuersatzes ist mit einem Mehrertrag von insgesamt 11.000,00 € zu rechnen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -