Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Erstellt
16.11.18, 12:02
Aktualisiert
16.11.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
142/2018
1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
29.11.2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 3
Herr Riester, Herr
Franke
Aktenzeichen:
Datum:
621.418
12.11.2018
TOP-Nr.
öffentlich
Bebauungsplan Nr. L 1 "Simonskall";
hier: Antrag auf Änderung - Sondergebiet Wohnen im Denkmal
Beschlussvorschlag:
In Kenntnis des Sachverhalts wird der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. L 1 „Simonskall“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4 BauGB gefasst. Der Geltungsbereich
umfasst die Parzellen der Gemarkung Vossenack, Flur 7, Nr. 85, 84 und 173 (tlw.) im Bereich der
Burg Simonskall. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Bauleitplanverfahren
durchzuführen. Der Antragsteller verpflichtet sich, die Kosten für das Bauleitplanverfahren zu
übernehmen.
€
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
909110 Regional- und Bauleitplanung
Sachverhalt:
Die Antragsteller sind Grundstückseigentümer der Burg Simonskall (Anschrift Simonskall 8 in
Hürtgenwald-Simonskall). Sie beabsichtigen, die Burg Simonskall zu sanieren, restaurieren und
einer zeitgemäßen Wohnnutzung zuzuführen. Hierzu ist eine Änderung des Bebauungsplans Nr. L
1 „Simonskall“ unumgänglich.
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Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die beigefügten Unterlagen (Antrag auf Änderung,
Begründung zum 1. Änderungsverfahren, Lageplan pp.) verwiesen.
Die vom Antragsteller beauftragte Architektin und Städteplanerin, Frau Ulrike Krings, Simmerath,
wird in der Sitzung anwesend sein um Zweck und Ziel der Planung zu erläutern.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Nein, da die Kosten vom Antragsteller übernommen werden
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Um das Denkmal „Burg Simonskall“ zukunftsfähig sichern und restaurieren zu können, ist der
hiermit verbundene Wunsch der Antragsteller, den Bebauungsplan Nr. L 1 „Simonskall“ dergestalt
zu ändern, dass eine zeitgemäße Wohnnutzung der Gebäude erfolgen kann, sachlich
nachvollziehbar. Nachteilige Auswirkungen für die Gemeinde oder das Denkmal sind nicht
erkennbar, da alle Fachbehörden (z.B. Obere Denkmalbehörde) in dem sich anschließenden
Änderungsverfahren beteiligt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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