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Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Wasserschutzgebietsverordnung für die Wehebachtalsperre durch die Bezirksregierung Köln; hier: Beteiligung Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
171 kB
Erstellt
16.11.18, 12:02
Aktualisiert
16.11.18, 12:02
Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Wasserschutzgebietsverordnung für die Wehebachtalsperre durch die Bezirksregierung Köln;
hier: Beteiligung Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Wasserschutzgebietsverordnung für die Wehebachtalsperre durch die Bezirksregierung Köln;
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hier: Beteiligung Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: 140/2018 1. Ergänzung Der Bürgermeister Gremium Termin Gemeinderat 29.11.2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 3 Herr Riester, Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 690.41 13.11.2018 TOP-Nr. öffentlich Erlass einer neuen Wasserschutzgebietsverordnung für die Wehebachtalsperre durch die Bezirksregierung Köln; hier: Beteiligung Träger öffentlicher Belange Beschlussvorschlag: Der Sachverhalt und der Verordnungsentwurf zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Wehebachtalsperre werden zur Kenntnis genommen. Für die ausführlichen mündlichen Erläuterungen durch Vertreter der Bezirksregierung Köln im Erörterungstermin am 09.11.2018 sowie für die eingeräumte Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme wird gedankt. Die Gemeinde Hürtgenwald nimmt im Verfahren wie folgt Stellung: a) Die Gemeinde Hürtgenwald ist eine ländlich geprägte Flächengemeinde, in der die Auswirkungen des 2. Weltkrieges und die sich anschließende Siedlungsstruktur in den Bereichen Raffelsbrand und Siedlung Kleinhau bis zum heutigen Zeitpunkt prägend sind. Die in diesen Bereichen entstandenen landwirtschaftlichen Betriebe und Gehöfte haben in den zurückliegenden Jahrzehnten die Kulturlandschaft des Hürtgenwalds zu weiten Teilen bestimmt. Der Strukturwandel der Landwirtschaft bedeutet für die hiesigen Betriebe eine große Herausforderung, da u. a. deren Lage und Topographie in der Freifläche einen Anschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation wirtschaftlich unmöglich macht. Eine strikte Vorgabe, in dem Verordnungstext der Wasserschutzgebietsverordnung die gesamten Wohn- und Betriebseinheiten an die öffentliche Abwasserkanalisation anzuschließen, erscheint nicht zielführend, da wirtschaftlich nicht finanzierbar. Hier sollte die Möglichkeit offen gehalten werden, dass bei Nutzungsänderungen von „landwirtschaftlichem Betrieb“ in „Wohnen“ Kleinkläranlagen saniert, erweitert und bei Bedarf neu errichtet werden dürfen. Das „Verbot“ (V) für das Errichten und Erweitern der Kleinkläranlagen sollte daher in eine „genehmigungspflichtige Handlung“ (G) geändert werden. Hierzu wird auch auf die Ausführungen des Herrn Westphal (Email vom 11.11.2018) Bezug genommen. - Seite 1 von 3 - b) Mögliche weitere Anregungen aus dem politischen Gremium Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 913313 € Sachverhalt: Die Bezirksregierung Köln hat der Gemeinde Hürtgenwald die Unterlagen zum Beteiligungsverfahren in dem Erlassverfahren zur neuen Wasserschutzgebietsverordnung Wehebachtalsperre mit Verfügung vom 21.08.2018, hier eingegangen am 31.08.2018, übersandt. Die umfangreichen Unterlagen (über 50 DIN A 4-Seiten, tlw. farbig) nebst Kartenmaterial (Pläne in DIN A 0) sind dieser Vorlage auszugsweise beigefügt. Der räumliche Geltungsbereich für das Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald umfasst die Ortslagen Raffelsbrand, Vossenack, Hürtgen, Kleinhau und Großhau. Die umfangreichen Unterlagen wurden in den letzten Wochen gesichtet und –soweit möglich- geprüft. Im Vergleich zu der jetzigen Wasserschutzgebietsverordnung ergeben sich hierbei Änderungen, sowohl hinsichtlich der erfassten Gebiete als auch hinsichtlich der jeweils geltenden Wasserschutzgebietszonen. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald wurde in seiner Sitzung am 18.09.2018 über den grundlegenden Sachverhalt bereits mündlich unter TOP 10.2 informiert. Seitens der Gemeinde Hürtgenwald wurde erklärt, dass eine gemeindliche Stellungnahme im Beteiligungsverfahren nur nach umfangreicher Information und Erläuterung der politischen Gremien erfolgen kann. Gleichzeitig hat die Gemeinde Hürtgenwald die Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstellen Aachen, Düren, Euskirchen, die beiden Ortslandwirte in Hürtgenwald sowie das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde in Hürtgenwald als weitere, örtlich bedeutende Träger öffentlicher Belange angeschrieben und eine gemeinsame Abstimmung angeboten. Nach Terminvereinbarung mit dem Dezernat 54 –Wasserwirtschaft- bei der Bezirksregierung Köln darf ich zu einem gemeinsamen Informations- und Erläuterungstermin für die Mitglieder des Rates der Gemeinde Hürtgenwald und des Bau- und Umweltausschusses am Freitag, den 09.11.2018, Beginn 13.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses herzlich einladen. Es ist beabsichtigt, im Anschluss an die Veranstaltung im Rathaus örtliche Bereiche mit den Vertretern der Bezirksregierung Köln gemeinsam in Augenschein zu nehmen. Die gemeindliche Stellungnahme soll in der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 22.11.2018 gefasst werden. Ergänzung am 13.11.2018: Der Erörterungstermin mit der Bezirksregierung hat am 09.11.2018 stattgefunden. Detaillierte Angaben sind dem beigefügten Vermerk vom 12.11.2018 (Anlage 1) zu entnehmen. Ergänzend ist anzumerken, dass für die Bauleitplanung und im Bereich der Abwasserentsorgung in den Ortsteilen Vossenack (Germeter), Hürtgen, Kleinhau, insbesondere der Be- Seite 2 von 3 - reich zur Erweiterung des Handelsstandortes, und Großhau keine Einschränkungen zu erwarten sind. Für die Außenbereichslagen im Ortsteil Raffelsbrand und der Siedlung Kleinhau füge ich zu Ihrer Information die Email von Herrn Westphal vom 11.11.2018 (Anlage 2) bei. Als zusätzliche Anlage sind auf Wunsch – wie in dem Erörterungstermin mit der Bezirksregierung Köln am 09.11.2018 zugesichert – nochmals separat beigefügt: Anlage 3: Entwurf des Verordnungstextes zur Veröffentlichung im Amtsblatt des Regierungsbezirks Köln Anlage 4: Wasserschutzgebietsverordnung Wehebachtalsperre Regelungen Anlage 5: Wasserschutzgebietsverordnung Wehebachtalsperre Begriffsbestimmungen Seitens der Verwaltung wird gebeten, nach Durchsicht des Entwurfs ggf. Anregungen und Bedenken in der Sitzung vorzutragen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: nein Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Gemeinde Hürtgenwald hat die kommunalen Planungsinteressen einerseits und die wasserschutzrechtlichen Belange andererseits in dem Abwägungsprozess zu berücksichtigen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -