Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Erstellt
16.11.18, 12:02
Aktualisiert
16.11.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
29.11.2018
181/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 2
Frau Görgen/Herr
Görner
Aktenzeichen:
Datum:
021.550
15.11.2018
TOP-Nr.
öffentlich
Gemeindliche Regelförderung der Vereine;
Neuregelung ab dem Jahr 2019
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und eine
Arbeitskreissitzung kann einberufen werden.
b) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald benennt noch folgende weitere Mitglieder für den
Arbeitskreis
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Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
908210
Sachverhalt:
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ca. 20.000,00 €
Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 dem Rat der
Gemeinde Hürtgenwald empfohlen, die bisherigen Auszahlungsbeträge an die gemeindlichen
Vereine, welche Jugendarbeit betreiben, beizubehalten. Die gemeindlichen Vereine übernehmen
in der heutigen Zeit durch das große ehrenamtliche Engagement vieler Mitglieder eine wichtige
gesellschaftliche Aufgabe. Diese Leistung sollte durch eine Regelförderung, zumindest in Teilen,
entsprechend honoriert werden.
Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine kam überein, einen Arbeitskreis zu bilden, welcher
bei mehr als marginalen Änderungen der Anzahl der jugendlichen Mitglieder, neue Richtlinien bzw.
Auszahlungsbeträge festsetzt. Für diesen Arbeitskreis wurden Wilhelm Schnitzler, Helmut
Steinbrecher, Günter Steckenborn, Harald Weirauch und Dirk Pongs benannt. Weitere Mitglieder
sollten benannt werden.
Im September dieses Jahres wurden alle gemeindlichen Vereine angeschrieben und um
Rückmeldung bezüglich ihrer jugendlichen Mitglieder gebeten. Die Umfrageergebnisse liegen
zwischenzeitlich vor.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Ca. 20.000,00 € jährlich.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Dem seinerzeitigen Beschluss nach zur Folge sollten kurzfristig weitere Mitglieder für den Arbeitskreis benannt werden, damit dieser umgehend einberufen werden kann.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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