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Allgemeine Vorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufgabenerfüllung der Fachberatung für die kommunalen Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Kall
Größe
93 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
16.11.18, 18:06
Aktualisiert
16.11.18, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 270/2018 27.11.2018 Vorlage erstellt: 13.11.2018 Federführung: 1.3 An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Klinkhammer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den HFA Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7.2 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufgabenerfüllung der Fachberatung für die kommunalen Kindertagesstätten Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, einen Empfehlungsbeschluss an den Rat auszusprechen, eine öffentlichrechtliche Vereinbarung mit der Stadt Zülpich und den Gemeinden Dahlem und Nettersheim zur Aufgabenerfüllung der Fachberatung für die kommunalen Kindertagesstätten abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung zum 01.01.2019 durchzuführen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Zülpich und den Gemeinden Dahlem und Nettersheim eine entsprechende Fachkraft zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst befristet für 5 Jahre einzustellen (vordringlich zwei Halbtagsstellen, alternativ eine Vollzeitstelle). Die entsprechenden Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2019 ff. bereitzustellen unter Berücksichtigung der entsprechenden Kostenerstattungen der Beteiligten Kommunen an die Gemeinde Kall. Sachdarstellung: Leitungen der Kindertageseinrichtungen wie auch das gesamte erzieherische und betreuende Personal sehen sich ständig ändernden pädagogischen Anforderungen ausgesetzt. Das veränderte Elternverhalten, im Besonderen im Zusammenhang mit der verstärkten Buchung von U3Plätzen, die Inklusion und die Betreuung von Flüchtlingskindern, aber auch die anspruchsvolle Aufgabe der Mitarbeiterführung, stellen zusätzliche Herausforderungen im Rahmen einer kompetenten Führung der acht Kita-Einrichtungen der Gemeinde dar. Vorlagen-Nr. 270/2018 Seite 2 Die Bedeutung frühkindlicher Bildung, Partizipation und Kinderschutz nimmt zwangsläufig immer mehr Raum ein und stellt das Gesamtpersonal vor eine große Herausforderung. Eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal und leistet einen ganz erheblichen Beitrag für mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder. Eine sachkundige, erfahrene Fachberatung kann die aktuellen Entwicklungen und rechtlichen Veränderungen in die Einrichtungen transportieren und Hilfestellungen geben. Ebenso steht sie bei Beratungsbedarf des Trägers zur Verfügung. Die Einrichtung einer Stelle „Fachberatung“ trägt somit zur Qualitätsentwicklung und -sicherung der Einrichtungen und deren Angebote bei. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem Jugendamt des Kreises Euskirchen beabsichtigen die Stadt Zülpich und die Gemeinden Dahlem, Nettersheim und Kall eine Fachkraft für die Fachberatung der in kommunaler Trägerschaft stehenden Kindertagesstätten, im Laufe des ersten Halbjahres 2019 einzustellen. Aus der als Anlage beigefügten Übersicht ist der aktuelle Bestand an Kindergartenplätzen und –gruppen der jeweiligen Kommunen ersichtlich. Der Beratungsbedarf kann aus Sicht aller Verwaltungen durch Einsatz von zwei Halbtagskräften, alternativ einer Vollzeitkraft, gedeckt werden. Die Gemeinde Kall hat die Federführung für dieses interkommunale Projekt übernommen. Die Fachkraft/Fachkräfte kann/können von Kall aus alle beteiligten Kommunen bzw. Kindertagesstätten gut erreichen. Die Gemeinde Kall wird die Fachkräfte einstellen. Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die im Entwurf als Anlage 1 beigefügt ist, erfolgt die Kostenerstattung an die Gemeinde Kall. Die Vorgehensweise ist mit den Nachbarkommunen und dem Kreis Euskirchen abgestimmt. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Gemeinde Kall die Aufgaben der Fachberatung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt und zunächst 2 Fachkräfte (je 0,5 Stellen), alternativ 1 Fachkraft (1,0 Stelle) einstellt. Die Personal- und Sach- sowie Verwaltungsgemeinkosten werden vorläufig auf ca. 80.000 € geschätzt. Die Kostenverteilung nach dem aktuellen Bedarf ist aus der beigefügten Anlage 2 ersichtlich. Demnach beläuft sich der Anteil der Gemeinde Kall bei aktuell 14 Kita-Gruppen auf rd. 24.000 €. Die entsprechenden Aufwendungen i.H.v. voraussichtlich 80.000 € und Erträge (Kostenerstattungen der anderen Kommunen) i.H.v. voraussichtlich 54.000 € sind in den Haushaltsplänen 2019 ff. einzuplanen. Unabhängig hiervon ist eine Verbesserung der Finanzausstattung seitens des Bundes und des Landes zu erwarten. Die Verwaltung hält eine pädagogische und sozialpädagogische Fachberatung im Rahmen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für sich verändernde Betreuungsbedarfe und Anforderungen im Kindertagesstättenbereich, aber auch für Aktivitäten über das Familienzentrum für erforderlich.