Daten
Kommune
Kall
Größe
93 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
16.11.18, 18:06
Aktualisiert
16.11.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
270/2018
27.11.2018
Vorlage erstellt:
13.11.2018
Federführung:
1.3
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur und
Sport
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Klinkhammer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den HFA
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7.2
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufgabenerfüllung der Fachberatung für die kommunalen Kindertagesstätten
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss, einen Empfehlungsbeschluss an den Rat auszusprechen, eine öffentlichrechtliche Vereinbarung mit der Stadt Zülpich und den Gemeinden Dahlem und Nettersheim zur
Aufgabenerfüllung der Fachberatung für die kommunalen Kindertagesstätten abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung zum 01.01.2019 durchzuführen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit
der Stadt Zülpich und den Gemeinden Dahlem und Nettersheim eine entsprechende Fachkraft
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst befristet für 5 Jahre einzustellen (vordringlich zwei
Halbtagsstellen, alternativ eine Vollzeitstelle).
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2019 ff. bereitzustellen unter Berücksichtigung der entsprechenden Kostenerstattungen der Beteiligten Kommunen an die Gemeinde Kall.
Sachdarstellung:
Leitungen der Kindertageseinrichtungen wie auch das gesamte erzieherische und betreuende
Personal sehen sich ständig ändernden pädagogischen Anforderungen ausgesetzt. Das veränderte Elternverhalten, im Besonderen im Zusammenhang mit der verstärkten Buchung von U3Plätzen, die Inklusion und die Betreuung von Flüchtlingskindern, aber auch die anspruchsvolle
Aufgabe der Mitarbeiterführung, stellen zusätzliche Herausforderungen im Rahmen einer kompetenten Führung der acht Kita-Einrichtungen der Gemeinde dar.
Vorlagen-Nr. 270/2018
Seite 2
Die Bedeutung frühkindlicher Bildung, Partizipation und Kinderschutz nimmt zwangsläufig immer
mehr Raum ein und stellt das Gesamtpersonal vor eine große Herausforderung. Eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal und leistet einen ganz erheblichen
Beitrag für mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder.
Eine sachkundige, erfahrene Fachberatung kann die aktuellen Entwicklungen und rechtlichen
Veränderungen in die Einrichtungen transportieren und Hilfestellungen geben. Ebenso steht sie
bei Beratungsbedarf des Trägers zur Verfügung. Die Einrichtung einer Stelle „Fachberatung“
trägt somit zur Qualitätsentwicklung und -sicherung der Einrichtungen und deren Angebote bei.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem Jugendamt des
Kreises Euskirchen beabsichtigen die Stadt Zülpich und die Gemeinden Dahlem, Nettersheim
und Kall eine Fachkraft für die Fachberatung der in kommunaler Trägerschaft stehenden Kindertagesstätten, im Laufe des ersten Halbjahres 2019 einzustellen.
Aus der als Anlage beigefügten Übersicht ist der aktuelle Bestand an Kindergartenplätzen und
–gruppen der jeweiligen Kommunen ersichtlich. Der Beratungsbedarf kann aus Sicht aller Verwaltungen durch Einsatz von zwei Halbtagskräften, alternativ einer Vollzeitkraft, gedeckt werden.
Die Gemeinde Kall hat die Federführung für dieses interkommunale Projekt übernommen. Die
Fachkraft/Fachkräfte kann/können von Kall aus alle beteiligten Kommunen bzw. Kindertagesstätten gut erreichen. Die Gemeinde Kall wird die Fachkräfte einstellen.
Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die im Entwurf als Anlage 1 beigefügt ist,
erfolgt die Kostenerstattung an die Gemeinde Kall. Die Vorgehensweise ist mit den Nachbarkommunen und dem Kreis Euskirchen abgestimmt.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Gemeinde Kall die Aufgaben der Fachberatung im Rahmen
der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt und zunächst 2 Fachkräfte (je 0,5 Stellen),
alternativ 1 Fachkraft (1,0 Stelle) einstellt. Die Personal- und Sach- sowie Verwaltungsgemeinkosten werden vorläufig auf ca. 80.000 € geschätzt. Die Kostenverteilung nach dem aktuellen
Bedarf ist aus der beigefügten Anlage 2 ersichtlich. Demnach beläuft sich der Anteil der Gemeinde Kall bei aktuell 14 Kita-Gruppen auf rd. 24.000 €.
Die entsprechenden Aufwendungen i.H.v. voraussichtlich 80.000 € und Erträge (Kostenerstattungen der anderen Kommunen) i.H.v. voraussichtlich 54.000 € sind in den Haushaltsplänen
2019 ff. einzuplanen. Unabhängig hiervon ist eine Verbesserung der Finanzausstattung seitens
des Bundes und des Landes zu erwarten.
Die Verwaltung hält eine pädagogische und sozialpädagogische Fachberatung im Rahmen der
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für sich verändernde Betreuungsbedarfe und Anforderungen im Kindertagesstättenbereich, aber auch für Aktivitäten über das Familienzentrum für
erforderlich.