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Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau von Haltestellen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
15.11.18, 17:11
Aktualisiert
15.11.18, 17:11
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.10.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 32-51 Ste Nr. der Ratsdrucksache: 1248-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 27.11.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Barrierefreier Ausbau von Haltestellen __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Stertenbrink __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1248-X 1. Sachverhalt: Laut Personenbeförderungsgesetz muss die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit der Haltestellen bis zum 1. Januar 2022 erfüllt sein. Nachdem der Kreis Euskirchen zusammen mit der RVK die Erstellung eines Haltestellenkatasters für das gesamte Kreisgebiet abgeschlossen hat, auf dessen Basis die weitere Ausgestaltung der Haltestellen definiert wird, fand am 27.09.2018 ein erstes Abstimmungsgespräch zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen in Bad Münstereifel zwischen Kreis und Verwaltung statt. Dort wurden zum einen die Ergebnisse vorgestellt und zum anderen zu jeder Haltestelle eine Einschätzung abgefragt, ob ein barrierefreier Ausbau aus Sicht der Verwaltung sinnvoll bzw. gewünscht ist. In Bad Münstereifel gibt es 94 Haltestellen (Stand Mai 2018). Davon sind 2 Haltestellen bereits barrierefrei ausgebaut (Arloff Bahnhof und Eicherscheid). Der komplette Bahnhofsbereich Bad Münstereifel wird in einem separaten Förderverfahren umgestaltet. Dabei wird auch der Bahnhof selbst mit ausgebaut. Ausbaubedarf besteht bei den Haltestellen, die an Verknüpfungspunkten Bus/Bahn und Bus/Bus bzw. im Bereich der Linien des Hauptnetzes (801) liegen. Weiterhin besteht ein solcher Bedarf bei Haltestellen, die sich im Bereich wichtiger Einrichtungen (Schule, Altenheim, Ärztezentrum) befinden. Entscheidungserheblich sind zudem auch die Ortsteilgröße sowie die örtlichen Gegebenheiten. 16 Haltestellen haben einen entsprechenden Ausbaubedarf nach den oben genannten Kriterien. Die Auflistung ist der Ratsdrucksache als Anlage beigefügt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen sukzessiven Austausch der bisherigen Infosäulen vorzunehmen. Die derzeitigen Säulen sind sehr vandalismusanfällig, teuer in der Unterhaltung und Nachbeschaffung und optisch nicht mehr ansprechend. Die Zweckbindung ist ausgelaufen. Eine Neubeschaffung alternativer Systeme könnte Bestandteil der zukünftigen Förderanträge sein. Es gibt zwei Förderprogramme (§§ 12 und 13 ÖPNVG NRW) mit einer Förderung von bis zu 90 %. Zu beachten ist, dass nur die Haltestelle, nicht jedoch der Zugang förderfähig ist. Die Anmeldung erfolgt bis zum 31.03. eines Jahres, die Einplanung/Programmaufnahme bis Juni/Juli eines Jahres. Der Kreis bietet den kreisangehörigen Kommunen an, den Ausbau der Haltestellen zu koordinieren sowie die dafür vorgesehenen Fördermittel beim NVR gebündelt für alle Kommunen zu beantragen. Es wird um Rückäußerung gebeten, ob das Angebot des Kreises angenommen wird. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen Zu den Kosten kann derzeit noch nichts gesagt werden. Eine Bereitstellung der Mittel wird für 2020 erforderlich sein. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Seite 3 von Ratsdrucksache 1248-X 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, sich für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen einzusetzen und den Kreis Euskirchen mit der Koordinierung sowie der Beantragung der dafür vorgesehenen Fördermittel beim NVR gebündelt für alle Kommunen zu beauftragen.