Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
15.11.18, 17:11
Aktualisiert
15.11.18, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.10.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 32-51 Ste
Nr. der Ratsdrucksache: 1248-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.11.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Barrierefreier Ausbau von Haltestellen
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Berichterstatter/in: Frau Stertenbrink
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1248-X
1. Sachverhalt:
Laut Personenbeförderungsgesetz muss die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit der Haltestellen bis zum 1. Januar 2022 erfüllt sein.
Nachdem der Kreis Euskirchen zusammen mit der RVK die Erstellung eines Haltestellenkatasters
für das gesamte Kreisgebiet abgeschlossen hat, auf dessen Basis die weitere Ausgestaltung der
Haltestellen definiert wird, fand am 27.09.2018 ein erstes Abstimmungsgespräch zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen in Bad Münstereifel zwischen Kreis und Verwaltung statt.
Dort wurden zum einen die Ergebnisse vorgestellt und zum anderen zu jeder Haltestelle eine Einschätzung abgefragt, ob ein barrierefreier Ausbau aus Sicht der Verwaltung sinnvoll bzw. gewünscht ist.
In Bad Münstereifel gibt es 94 Haltestellen (Stand Mai 2018). Davon sind 2 Haltestellen bereits
barrierefrei ausgebaut (Arloff Bahnhof und Eicherscheid). Der komplette Bahnhofsbereich Bad
Münstereifel wird in einem separaten Förderverfahren umgestaltet. Dabei wird auch der Bahnhof
selbst mit ausgebaut.
Ausbaubedarf besteht bei den Haltestellen, die an Verknüpfungspunkten Bus/Bahn und Bus/Bus
bzw. im Bereich der Linien des Hauptnetzes (801) liegen. Weiterhin besteht ein solcher Bedarf bei
Haltestellen, die sich im Bereich wichtiger Einrichtungen (Schule, Altenheim, Ärztezentrum) befinden. Entscheidungserheblich sind zudem auch die Ortsteilgröße sowie die örtlichen Gegebenheiten.
16 Haltestellen haben einen entsprechenden Ausbaubedarf nach den oben genannten Kriterien.
Die Auflistung ist der Ratsdrucksache als Anlage beigefügt.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen sukzessiven Austausch der bisherigen Infosäulen
vorzunehmen. Die derzeitigen Säulen sind sehr vandalismusanfällig, teuer in der Unterhaltung und
Nachbeschaffung und optisch nicht mehr ansprechend. Die Zweckbindung ist ausgelaufen. Eine
Neubeschaffung alternativer Systeme könnte Bestandteil der zukünftigen Förderanträge sein.
Es gibt zwei Förderprogramme (§§ 12 und 13 ÖPNVG NRW) mit einer Förderung von bis zu 90
%. Zu beachten ist, dass nur die Haltestelle, nicht jedoch der Zugang förderfähig ist. Die Anmeldung erfolgt bis zum 31.03. eines Jahres, die Einplanung/Programmaufnahme bis Juni/Juli eines
Jahres.
Der Kreis bietet den kreisangehörigen Kommunen an, den Ausbau der Haltestellen zu koordinieren sowie die dafür vorgesehenen Fördermittel beim NVR gebündelt für alle Kommunen zu beantragen. Es wird um Rückäußerung gebeten, ob das Angebot des Kreises angenommen wird.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
Zu den Kosten kann derzeit noch nichts gesagt werden. Eine Bereitstellung der Mittel wird für
2020 erforderlich sein.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Seite 3 von Ratsdrucksache 1248-X
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen einzusetzen
und den Kreis Euskirchen mit der Koordinierung sowie der Beantragung der dafür vorgesehenen
Fördermittel beim NVR gebündelt für alle Kommunen zu beauftragen.