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Beschlusstext (Anregung nach § 24 GO NRW vom 27.07.2018 hier: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Eltern der Kindertagesstätte St. Margareta für das Parken im Bereich Innenstadt Nord, hilfsweise auf Ausstattung der Parkautomaten in diesem Bereich mit der sogenannten "Brötchentaste" (die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Personendaten wurde nicht erteilt).)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
25 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
15.11.18, 16:28
Aktualisiert
15.11.18, 16:28
Beschlusstext (Anregung nach § 24 GO NRW vom 27.07.2018
hier: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Eltern der Kindertagesstätte  St. Margareta für das Parken im Bereich Innenstadt Nord, hilfsweise auf Ausstattung der Parkautomaten in diesem Bereich mit der sogenannten "Brötchentaste" (die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Personendaten wurde nicht erteilt).) Beschlusstext (Anregung nach § 24 GO NRW vom 27.07.2018
hier: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Eltern der Kindertagesstätte  St. Margareta für das Parken im Bereich Innenstadt Nord, hilfsweise auf Ausstattung der Parkautomaten in diesem Bereich mit der sogenannten "Brötchentaste" (die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Personendaten wurde nicht erteilt).)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 25.10.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität der Stadt Brühl am 04.09.2018 Öffentliche Sitzung Anträge 2.1 Anregung nach § 24 GO NRW vom 27.07.2018 hier: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Eltern der Kindertagesstätte St. Margareta für das Parken im Bereich Innenstadt Nord, hilfsweise auf Ausstattung der Parkautomaten in diesem Bereich mit der sogenannten "Brötchentaste" (die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Personendaten wurde nicht erteilt). 253/2018 Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (Grüne) ist verwundert, dass der Bürgerantrag heute auf der Tagesordnung steht, würde er doch formal vom nächsten Hauptausschuss erst in diesen Ausschuss vertagt. Beigeordneter Schiffer antwortet, dass dies das übliche Procedere sei. Tage in unmittelbarer Nähe zur Hauptausschusssitzung der Fachausschuss, in welchen die Vertagung vorgesehen ist, sei es durchaus üblich, den Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Zumal der nächste Verkehrsausschuss im November tagt und man sich erst dann inhaltlich damit auseinandersetzen könnte. Die Antragstellerin erläutert und begründet ihren Antrag. Sie führt außerdem an, dass sie gehört habe, dass es bei anderen Kindertagesstätten, z.B. am Mayersweg Lösungen gibt. Ratsherr Bobe (SPD) bittet um Vertagung des Antrags in die nächste Ausschusssitzung und weist auf einen Vor-Ort-Termin seiner Fraktion mit dem Familienzentrum St. Margareta am 08. September hin, welchen man zunächst abwarten wolle. Ratsherr Kirf (CDU) beantragt ebenfalls Vertagung in die nächste Sitzung. Die Verwaltung möge die verschiedenen Möglichkeiten zunächst ausloten und diese mit entsprechender Verwaltungsvorlage dem Ausschuss aufzeigen. Er weist zudem darauf hin, dass es noch einen Antrag über Elternbringplätze gebe, der gemeinsam mit betrachtet werden könne. Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (Grüne) kann zwar die Argumente der Antragstellerin nachvollziehen, gibt aber zu bedenken, dass mit Ausnahmeregelungen Präzedenzfälle geschaffen werden. Er weist auf die einjährige Evaluierung des Parkraumkonzeptes hin. Man müsse danach in der Diskussion abwägen, was gewollt ist und auch die Lenkungswirkung sehen. Er sei ebenfalls für eine Vertagung des Antrages. Beschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 04.09.2018 1 von 2 Vorsitzender Weesbach (SPD) greift den Hinweis auf und bekräftigt, dass während der einjährigen Testphase keine Veränderung am Konzept vorgenommen werde. Erst danach ziehe man ein Fazit und könne solche Anregungen in den weiteren Diskussionen mit berücksichtigen Sachkundige Einwohnerin Neumann (DKSB) trägt vor, dass das Gelände des Familienzentrums keine Möglichkeiten zur Schaffung von Kurzparkmöglichkeiten bietet. Ortsnahe Kindergartenplätze seien inzwischen nicht mehr zu realisieren. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ernst zu nehmen, plädiert sie dafür, dies nicht von der Evaluierung abhängig zu machen. Sie spricht sich dafür aus, zum Kurzzeitparken einen Parkausweis, der gerne von den Kindern selber gestaltet wird, probeweise einzuführen und vielleicht die Verantwortung für die Parkscheiben-Regelung in die Hände der KiTa-Leitung zu legen. Sie sehe jetzt Handlungsbedarf, nicht erst in einem Jahr. Sachkundiger Bürger Tirre (FDP) äußert seine Bedenken, zur Schaffung eines Sonderstatus. Deswegen vertraue er auf die Verwaltung, hier die richtige Lösung zu finden. Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (Grüne) mahnt dazu, auf die Vergleichbarkeit zu achten. Man bleibe in der Verantwortung dafür, dass Präzedenzfälle geschaffen werden und müsse daher die Thematik in den Fraktionen beraten. Er habe in seiner Fraktion bereits angeregt, in der Straße ein zweites Sperrinstrument zu installieren und den Platz dazwischen möglicherweise mit einer anderen Regelung auszuweisen, z.B. Halte-/bzw. Parkverbot, Anwohnerparken frei, mit Ausnahme Bringen und Holen Kinder von St. Margareta. Sachkundige Einwohnerin Neumann (DKSB) führt aus, dass die KiTa bereits im Vorfeld dieser Sitzung Kontakt mit der Verwaltung gehabt habe. Da offensichtlich nichts bis zum Kindergarten vorgedrungen sei, obwohl die Verwaltung sicherlich etwas getan habe, fragt sie, ob man der Einrichtung einen Zeithorizont mitteilen könne. Vorsitzender Weesbach (SPD) antwortet, dass der Antrag in den nächsten Hauptausschuss am 10. September gehe und die Verwaltung bis zum nächsten Verkehrsausschuss am 27. November Zeit zur Ausarbeitung habe. Beschluss: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, den Antrag in die nächste Sitzung des AfVM am 27.11.2018 zu vertagen. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Beschlussvorlage zu erstellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 04.09.2018 2 von 2