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Beschlusstext (Aufhebung Radwegbenutzungspflicht Kaiserstraße ab Hausnummer 116 bis Kierberger Straße Bezug: Antrag des ADFC vom 09.07.2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
15.11.18, 16:28
Aktualisiert
15.11.18, 16:28
Beschlusstext (Aufhebung Radwegbenutzungspflicht Kaiserstraße ab Hausnummer 116 bis Kierberger Straße
Bezug: Antrag des ADFC vom 09.07.2018)

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Brühl, den 25.10.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität der Stadt Brühl am 04.09.2018 Öffentliche Sitzung Anträge 2.3.1 Aufhebung Radwegbenutzungspflicht Kaiserstraße ab Hausnummer 116 bis Kierberger Straße Bezug: Antrag des ADFC vom 09.07.2018 257/2018 Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (Grüne) bekennt, dass er dem Bürgerantrag folgen könne und dafür sei, heute schon darüber zu beschließen. Ratsherr Kirf (CDU) schließt sich dem an und äußert seine Zustimmung. Sachkundiger Einwohner Weber-Aderholt (ADFC) erläutert seinen Antrag und macht die Notwendigkeit der Maßnahme deutlich. Ratsherr Kirf (CDU) stellt klar, dass seine Fraktion nicht der Verwaltungsvorlage zustimme, sondern den Antrag stellt, die Maßnahme sofort umzusetzen. Ratsherrr Bobe (SPD) erklärt, dass seine Fraktion dem ebenfalls zustimmen könne. Nach Ansicht von Sachkundigem Bürger Tirre (FDP) ist der Antrag des ADFC vernünftig, so dass er ebenfalls seine Zustimmung erteilt. Beschluss: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt in Abänderung der Verwaltungsvorlage, den Antrag des ADFC Brühl zur Aufhebung der Benutzungspflicht des gemeinsamen Fuß- und Radweges auf der Nordseite der Kaiserstraße nicht zurückzustellen, sondern die Maßnahme sofort einzuleiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 04.09.2018 1 von 1