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Infotext (Kreuzung Schützenstraße / Kölnstraße)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
16 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
15.11.18, 16:28
Aktualisiert
15.11.18, 16:28
Infotext (Kreuzung Schützenstraße / Kölnstraße)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 25.10.2018 Stadt Brühl Mitteilung aus der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität der Stadt Brühl am 04.09.2018 Öffentliche Sitzung Anfragen 4.16 Kreuzung Schützenstraße / Kölnstraße Vorsitzender Weesbach (SPD) berichtet, dass Anwohner sich um den Verkehrsfluss an der Kreuzung Schützenstraße/Kölnstraße sorgen. Die Anwohner beklagen die von den Verkehrsteilnehmern nicht gelebte Vorfahrtregelung. Daher bestehe der Wunsch, zur Verstärkung noch ein Schild anzubringen. Er möchte wissen, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung an dieser Stelle plane. Außerdem erkundigt er sich, ob im Bereich der Kölnstraße abmarkiert werden könne, um Kurzparker (u.a. Bankkunden) auszuschließen. Zuletzt möchte er wissen, ob auf der Kölnstraße ein Zebrastreifen aufgebracht werden könne, da dies ein Schul- und Kindergartenweg sei. Herr Cleven (FB 66/1) macht deutlich, dass in einer 10Kmh-Zone keine zusätzliche Verkehrsbeschilderung aufgestellt werden dürfe. Ebenfalls gebe es in diesen Zonen keine Zebrastreifen. Die Verkehrsverwaltungsvorschriften erlauben dies nicht. Er werde sich aber diese Ecke vor der nächsten Sitzung mit Frau Hase, Obere Verkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreis, in Sachen Vorfahrtsregelung und Sicherung ansehen. Zurzeit laufen Überlegungen, dort wieder ein durchgehendes Halteverbot (mit Zonen zum Be- und Entladen) einzuführen. Beschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 04.09.2018 1 von 1