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Vorlage (Widmung Bavignanstraße / Im Paradies Bebauungsplan 06.16 Alte Bonnstraße Steingasse)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
15.11.18, 16:28
Aktualisiert
15.11.18, 16:28
Vorlage (Widmung Bavignanstraße / Im Paradies
Bebauungsplan 06.16 Alte Bonnstraße Steingasse) Vorlage (Widmung Bavignanstraße / Im Paradies
Bebauungsplan 06.16 Alte Bonnstraße Steingasse)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 30 Dartsch Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 60 12 02/4134+4450 10.09.2018 308/2018 Betreff Widmung Bavignanstraße / Im Paradies Bebauungsplan 06.16 Alte Bonnstraße Steingasse Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Dez. I Freytag Brandt Schiffer Kämmerer RPA FB 61 Lamberty Beschlussentwurf: Der AfVM beschließt, die Bavignanstraße und die Straße Im Paradies gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 dem öffentlichen Verkehr zu widmen: Straßenbezeichnung Straßengruppe Bavignanstraße Gemeindestraße Flurstücke 103, 104, 89, 91, 93 tlw., 94, 104, 106, 108, 110, 112, 116, und 5980. Im Paradies Flurstück 93 tlw, 95. Widmungsbeschränkung Verkehrsberuhigter Bereich Gemeindestraße Verkehrsberuhigter Bereich Fuß- und Radweg nördl. Steingasse Flurstück 96 Gemeindestraße Fuß- und Radweg Fuß- und Radweg westl. Bavignanstr. Flurstück 105 Gemeindestraße Fuß- und Radweg Fuß- und Radweg von Im Paradies zur Bavignanstraße. Flurstücke 88, 90, 92 und 114 Gemeindestraße Fuß- und Radweg Fuß- und Radweg zur Alten Bonnstr. Gemeindestraße Flurstück 5981 jeweils Gemarkung Badorf Flur 21 Fuß- und Radweg Drucksache 308/2018 Seite - 2 – Erläuterungen: Die Verkehrsflächen im Bereich des Bebauungsplans 06.16 Alte Bonnstraße Steingasse wurden entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes hergestellt und schlussvermessen. Die zu widmenden Flächen sind Gemeindestraßen, die bereits dem öffentlichen Verkehr dienen. Die Voraussetzung des § 6 Abs. 5 des Straßen- und Wegegesetzes ist erfüllt, da sich alle maßgeblichen Flurstücke im Eigentum der Stadt Brühl befinden. Einer förmlichen Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz stehen somit keine Hinderungsgründe entgegen. Die Widmungsverfügung ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen. Anlage(n): (1) Widmung Bavignanstr. Im Paradies