Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
15.11.18, 16:28
Aktualisiert
15.11.18, 16:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
30
Dartsch
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
60 12 02/4134+4450 10.09.2018
308/2018
Betreff
Widmung Bavignanstraße / Im Paradies
Bebauungsplan 06.16 Alte Bonnstraße Steingasse
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Dez. I
Freytag
Brandt
Schiffer
Kämmerer
RPA
FB 61
Lamberty
Beschlussentwurf:
Der AfVM beschließt, die Bavignanstraße und die Straße Im Paradies gem. § 6 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995
dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
Straßenbezeichnung
Straßengruppe
Bavignanstraße
Gemeindestraße
Flurstücke 103, 104, 89, 91, 93 tlw., 94,
104, 106, 108, 110, 112, 116, und 5980.
Im Paradies
Flurstück 93 tlw, 95.
Widmungsbeschränkung
Verkehrsberuhigter Bereich
Gemeindestraße
Verkehrsberuhigter Bereich
Fuß- und Radweg nördl. Steingasse
Flurstück 96
Gemeindestraße
Fuß- und Radweg
Fuß- und Radweg westl. Bavignanstr.
Flurstück 105
Gemeindestraße
Fuß- und Radweg
Fuß- und Radweg von Im Paradies
zur Bavignanstraße.
Flurstücke 88, 90, 92 und 114
Gemeindestraße
Fuß- und Radweg
Fuß- und Radweg zur Alten Bonnstr. Gemeindestraße
Flurstück 5981
jeweils Gemarkung Badorf Flur 21
Fuß- und Radweg
Drucksache 308/2018
Seite - 2 –
Erläuterungen:
Die Verkehrsflächen im Bereich des Bebauungsplans 06.16 Alte Bonnstraße Steingasse
wurden entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes hergestellt und
schlussvermessen. Die zu widmenden Flächen sind Gemeindestraßen, die bereits dem
öffentlichen Verkehr dienen. Die Voraussetzung des § 6 Abs. 5 des Straßen- und
Wegegesetzes ist erfüllt, da sich alle maßgeblichen Flurstücke im Eigentum der Stadt
Brühl befinden.
Einer förmlichen Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz stehen somit keine
Hinderungsgründe entgegen.
Die Widmungsverfügung ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.
Anlage(n):
(1) Widmung Bavignanstr. Im Paradies