Daten
Kommune
Brühl
Größe
104 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
15.11.18, 16:28
Aktualisiert
15.11.18, 16:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Klug
61-26-10-0510
05.11.2018
406/2018
(262/2018)
Betreff
Bebauungsplan 05.10 "Östlich Lindenstraße, westlich An der Schallenburg"
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kaiser
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung des Bebauungsplans 05.10 „Östlich Lindenstraße,
westlich An der Schallenburg“.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 2 und Flur 6 und umfasst in der
Flur 2 die Flurstücke 112, 33/6, 257, 240, 268, 36/4, 36/1, 114 und teilweise die Flurstücke
258 und 81 und in der Flur 6 die Flurstücke 738, 310 und 311.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 114 bis zum Grenzpunkt
der Flurstücke 114, 266 und 186 („An der Schallenburg“), rechtwinklig zur
westlichen Grenze des Flurstücks 186 weiter bis zum Schnittpunkt mit der
östlichen Grenze des Flurstücks 186,
im Osten
vom vorgenannten Schnittpunkt entlang der östlichen Grenze des Flurstücks
186 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 186, 74 und 81 (Dickopsbach), vom
vorgenannten Grenzpunkt weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 81, 320
und 738 in der Flur 6, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 738,
im Süden
entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 738 und 310, entlang der
westlichen Grenzen der Flurstücke 310 und 738 bis zum Grenzpunkt der
Flurstücke 738, 309 (Lindenstraße) und 80 in der Flur 2, weiter zum
südlichsten Grenzpunkt der Flurstücke 80 und 112,
Drucksache 406/2018
im Westen
Seite - 2 –
entlang der südwestlichen, nordwestlichen und südwestlichen Grenze des
Flurstücks 112 weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 112, 109 und 33/6,
entlang der südöstlichen und südwestlichen Grenze des Flurstücks 33/6,
entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 33/5 bis zum nördlichen
Grenzpunkt der Flurstücke 33/5 und 258, weiter zum Grenzpunkt der
Flurstücke 247, 240 und 258, entlang der südwestlichen Grenzen der
Flurstücke 240 und 268, entlang der südöstlichen und südwestlichen Grenze
des Flurstücks 36/4, entlang der südwestlichen und nordwestlichen Grenze
des Flurstücks 36/1 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 36/1, 113 und 114,
entlang der nordöstlichen und südöstlichen Grenze des Flurstücks 113 und
entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücks 114.
Das Plangebiet umfasst ca. 2,8 ha.
Erläuterungen:
Im Gebiet westlich der Straße „An der Schallenburg“ will ein Investor ein neues
Wohngebiet etablieren.
Das städtebauliche Konzept sieht einen Mix aus Mehrfamilien-, Doppel-, und
Einfamilienhäusern vor, die Mehrfamilienhäuser sollen über Tiefgaragen verfügen. Geplant
sind zwei- bis drei Geschosse sowie ein Staffelgeschoss (maximal vier Nutzungsebenen).
Zudem soll in dem Gebiet ein Altenpflegeheim mit ca. 80 Betten sowie seniorengerechte
Wohnbebauung realisiert werden, um den zukünftigen Bedarf für diese Wohnform und
Einrichtung zu decken. Das Nutzungskonzept des Altenpflegeheims sieht auch eine
Kantine/Cafeteria, einen kleinen Kiosk und evtl. einen kleinen Frisörsalon vor. Diese
Einrichtungen können auch von Externen genutzt werden und tragen so zu einem
verbundenem Quartier bei.
Ein Nachbarschaftstreff und ein Spielplatz sollen den sozialen Austausch in dem Gebiet
weiter ermöglichen und fördern.
Insgesamt können mit dem Vorhaben ca. 109 Wohneinheiten geschaffen werden, was
einer Dichte von 42 WE/ha entspricht und damit die Ziele und Vorgaben der
Landesplanung erfüllt.
Derzeit liegen die geplanten Grundstücksgrößen zwischen 300 – 450 m² für Doppelhaushälften, 500 – 550 m² für Einfamilienhäuser und 1.200 – 3.500 m² für Mehrfamilienhäuser.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan
(2) Gestaltungsplan