Daten
Kommune
Brühl
Größe
108 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
15.11.18, 16:28
Aktualisiert
15.11.18, 16:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Lamberty
61 27 03 00
08.11.2018
417/2018
Betreff
Integriertes Stadtentwicklungskonzept [ISEK]
Verschiebung des Förderantrages in das Antragsjahr 2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST s.u.
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters
zur Kenntnis und beschließt, die Grundförderantragstellung zur Aufnahme in das
Stadterneuerungsprogramm (STEP) auf das Antragsjahr 2020 zu verschieben und das
Projekt Rathausneubau für das Bundesprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im
Quartier NRW 2019“ anzumelden.
Erläuterungen:
Am 07.11.2018 fand ein Termin zur Maßnahme Bahnhofsumfeld statt. An diesem Termin
nahmen sowohl die Vertreter der Fördergeber Nahverkehr Rheinland (NVR) und
Bezirksregierung Köln teil, wie auch Vertreter des Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW). Der Termin
diente dazu, dem Ministerium und der Schlossverwaltung den aktuellen Sachstand der
drei Teilmaßnahmen Radstation, Buswendeschleife und Bahnhofsvorplatz und die jeweils
noch zu klärenden Punkte darzulegen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Insbesondere hinsichtlich der Radstation und des Bahnhofsvorplatzes ging es hier auch
um die zeitliche Abfolge der weiteren Arbeiten, da in beiden Projekten terminliche
Abhängigkeiten bestehen: Im Falle der Radstation auf Grund der mit der DB
eingegangenen Verpflichtung, bis zum Juni 2019 einen barrierefreien Zugang zu den
Gleisen herzustellen, im Falle des Bahnhofsvorplatzes auf Grund der bisher beabsichtigen
Aufnahme in den Grundförderantrag 2019.
Der Vertreter des Ministeriums wies im Termin mehrfach darauf hin, dass er keinerlei
Entscheidung - auch nicht in Teilen zu den Projekte - treffen könne, sondern dass er das
Gesamtprojekt der Ministerin zur Kenntnis geben und deren Entscheidung über das
weitere Vorgehen herbeiführen wolle.
Drucksache 417/2018
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Im Anschluss zu diesem Termin wurde von Seiten der Verwaltung aus aktuellem Anlass
das Gespräch mit der Bezirksregierung gesucht, um das weitere Vorgehen zu
besprechen. Dabei wurde auch über den Umgang mit der Einreichung eines
Gesamtförderantrages für das Antragsjahr 2019 beraten.
Angesichts der Entwicklung in dem von der Bezirksregierung für sehr bedeutsam
eingeschätzten Projekt Bahnhofsumfeld wurde der Verwaltung geraten, die Bearbeitung
des ISEK noch ein Jahr weiterzuführen. Auswirkung hätte dies insbesondere für das
Projekt Rathausneubau.
Der Rathaus Anbau/Umbau war als sogenanntes Starterprojekt für den Antrag 2019
vorgesehen. Hier rät die Bezirksregierung, das Projekt für das Förderprogramm
„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2019“ anzumelden. Antragsfrist ist
Februar 2019. Hierfür müsse zwar neben der vorliegenden Entwurfsplanung noch ein
innovatives Nutzungskonzept vorliegen, dieses hätte man aber auch für ein Gesamttestat
im bisher angedachten Förderprogramm benötigt.
Mit der von der Bezirksregierung vorgeschlagenen Vorgehensweise würde einerseits die
Fördermöglichkeit für das Rathaus offengehalten, gleichzeitig aber auch Gelegenheit
gegeben, ein neues Projekt im ISEK mit aufzunehmen.
Im Verlaufe des vergangenen Jahres wurde immer wieder der Bedarf deutlich, im Bereich
der Kölnstraße tätig zu werden. Angefangen mit den Pflasterflächen um das OckenfelsHochhaus, über die Frage der Verkehrsführung und letztlich auch der immer wieder
aufkommenden Frage nach Mitteln aus einem Verfügungsfonds, an dem sich die
Geschäftstreibenden und die Stadt anteilig einbringen. Dies alles macht deutlich, dass es
angemessen wäre, sich mit dem Bereich nördlich des Marktes im Rahmen eines
Gesamtkonzeptes zu beschäftigen.
Dies bedeutet jedoch, dass sich die Zeit für einen Planungsprozess mit entsprechender
Beteiligung der Anlieger genommen werden müsste. Hierzu wäre zunächst Anfang 2019
ein geeignetes Auswahlverfahren für die Planungsleistungen durchzuführen
(Teilnahmewettbewerb Mehrfachbeauftragung), um sodann die Vorplanung bis nach der
Sommerpause 2019 vorliegen zu haben.
Zusätzlicher Effekt einer Verschiebung wäre die Möglichkeit, die weiteren Projekte, die für
die Folgejahre 2020-2024 geplant sind, weiter zu qualifizieren, um hier eine höhere
Kostensicherheit zu generieren. Dies betrifft insbesondere den Clemens-August-Campus
(Außenanlagen). Hier könnte auf Grund der schon erfolgten ersten Beteiligung mit dem
Mittel einer Mehrfachbeauftragung Anfang 2019 bis Herbst 2019 bei Antragstellung eine
Planungsqualität erreicht werden, die auch in ihrer Kostensicherheit deutlich über der des
Vorentwurfs liegt. Die politische Beratung und Beschlussfassung der Ergebnisse des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) könnte im Rahmen der Sitzungstermine
2019 erfolgen.
Seite - 3 –
Drucksache 417/2018
Finanzielle Auswirkungen:
Die Verschiebung der Fördermaßnahme in das Jahr 2019 würde ebenfalls eine
Verschiebung der bisherigen Anmeldungen für den Haushalt 2019 auf das Haushaltsjahr
2020 bedeuten.
Betroffen hiervon sind konsumtive Mittel KST 51010400
in Höhe von:
Ausgaben
SK 529100
369.500€
Einnahmen
SK 414000
SK 414100
5.000€
10.000€
Bei den investiven Maßnahmen ergeben sich keine Veränderungen für das Haushaltsjahr
2019, da hier im Wesentlichen die investiv anzusetzenden Planungskosten angemeldet
wurden.
Die bisher angemeldeten Zuweisungen Land und Bund ergeben sich aus der erwarteten
Förderung Rathausneubau. Diese werden sich jedoch verändern. Zunächst auf Grund des
geänderten Förderprogrammes, da im „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
NRW 2019“ die Förderquote 90% der anrechenbaren Kosten beträgt, statt 60 % wie im
bisher angestrebten Förderprogramm. Des Weiteren wird die energetische Sanierung von
Rathäusern nicht mehr in dem Umfang gefördert wie in den Jahren zu vor. Daher
beschränkt sich die Fördermöglichkeit auf die Flächen, die einer erweiterten
Quartiersnutzung zu Gute kommen können, wie das Foyers und den Multifunktionsraum.
Der Haushalt 2019 wird damit um rund 345.000 € entlastet.
Aus vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, die Grundförderantragstellung zur
Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) auf das Antragsjahr 2020 zu
verschieben und das Projekt Rathausneubau für das Bundesprogramm „Investitionspakt
Soziale Integration im Quartier NRW 2019“ anzumelden.