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Vorlage (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept [ISEK] Verschiebung des Förderantrages in das Antragsjahr 20219)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
108 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
15.11.18, 16:28
Aktualisiert
15.11.18, 16:28
Vorlage (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept [ISEK]
Verschiebung des Förderantrages in das Antragsjahr 20219) Vorlage (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept [ISEK]
Verschiebung des Förderantrages in das Antragsjahr 20219) Vorlage (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept [ISEK]
Verschiebung des Förderantrages in das Antragsjahr 20219)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Lamberty 61 27 03 00 08.11.2018 417/2018 Betreff Integriertes Stadtentwicklungskonzept [ISEK] Verschiebung des Förderantrages in das Antragsjahr 2020 Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST s.u. Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beschließt, die Grundförderantragstellung zur Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) auf das Antragsjahr 2020 zu verschieben und das Projekt Rathausneubau für das Bundesprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2019“ anzumelden. Erläuterungen: Am 07.11.2018 fand ein Termin zur Maßnahme Bahnhofsumfeld statt. An diesem Termin nahmen sowohl die Vertreter der Fördergeber Nahverkehr Rheinland (NVR) und Bezirksregierung Köln teil, wie auch Vertreter des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW). Der Termin diente dazu, dem Ministerium und der Schlossverwaltung den aktuellen Sachstand der drei Teilmaßnahmen Radstation, Buswendeschleife und Bahnhofsvorplatz und die jeweils noch zu klärenden Punkte darzulegen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Insbesondere hinsichtlich der Radstation und des Bahnhofsvorplatzes ging es hier auch um die zeitliche Abfolge der weiteren Arbeiten, da in beiden Projekten terminliche Abhängigkeiten bestehen: Im Falle der Radstation auf Grund der mit der DB eingegangenen Verpflichtung, bis zum Juni 2019 einen barrierefreien Zugang zu den Gleisen herzustellen, im Falle des Bahnhofsvorplatzes auf Grund der bisher beabsichtigen Aufnahme in den Grundförderantrag 2019. Der Vertreter des Ministeriums wies im Termin mehrfach darauf hin, dass er keinerlei Entscheidung - auch nicht in Teilen zu den Projekte - treffen könne, sondern dass er das Gesamtprojekt der Ministerin zur Kenntnis geben und deren Entscheidung über das weitere Vorgehen herbeiführen wolle. Drucksache 417/2018 Seite - 2 – Im Anschluss zu diesem Termin wurde von Seiten der Verwaltung aus aktuellem Anlass das Gespräch mit der Bezirksregierung gesucht, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Dabei wurde auch über den Umgang mit der Einreichung eines Gesamtförderantrages für das Antragsjahr 2019 beraten. Angesichts der Entwicklung in dem von der Bezirksregierung für sehr bedeutsam eingeschätzten Projekt Bahnhofsumfeld wurde der Verwaltung geraten, die Bearbeitung des ISEK noch ein Jahr weiterzuführen. Auswirkung hätte dies insbesondere für das Projekt Rathausneubau. Der Rathaus Anbau/Umbau war als sogenanntes Starterprojekt für den Antrag 2019 vorgesehen. Hier rät die Bezirksregierung, das Projekt für das Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2019“ anzumelden. Antragsfrist ist Februar 2019. Hierfür müsse zwar neben der vorliegenden Entwurfsplanung noch ein innovatives Nutzungskonzept vorliegen, dieses hätte man aber auch für ein Gesamttestat im bisher angedachten Förderprogramm benötigt. Mit der von der Bezirksregierung vorgeschlagenen Vorgehensweise würde einerseits die Fördermöglichkeit für das Rathaus offengehalten, gleichzeitig aber auch Gelegenheit gegeben, ein neues Projekt im ISEK mit aufzunehmen. Im Verlaufe des vergangenen Jahres wurde immer wieder der Bedarf deutlich, im Bereich der Kölnstraße tätig zu werden. Angefangen mit den Pflasterflächen um das OckenfelsHochhaus, über die Frage der Verkehrsführung und letztlich auch der immer wieder aufkommenden Frage nach Mitteln aus einem Verfügungsfonds, an dem sich die Geschäftstreibenden und die Stadt anteilig einbringen. Dies alles macht deutlich, dass es angemessen wäre, sich mit dem Bereich nördlich des Marktes im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zu beschäftigen. Dies bedeutet jedoch, dass sich die Zeit für einen Planungsprozess mit entsprechender Beteiligung der Anlieger genommen werden müsste. Hierzu wäre zunächst Anfang 2019 ein geeignetes Auswahlverfahren für die Planungsleistungen durchzuführen (Teilnahmewettbewerb Mehrfachbeauftragung), um sodann die Vorplanung bis nach der Sommerpause 2019 vorliegen zu haben. Zusätzlicher Effekt einer Verschiebung wäre die Möglichkeit, die weiteren Projekte, die für die Folgejahre 2020-2024 geplant sind, weiter zu qualifizieren, um hier eine höhere Kostensicherheit zu generieren. Dies betrifft insbesondere den Clemens-August-Campus (Außenanlagen). Hier könnte auf Grund der schon erfolgten ersten Beteiligung mit dem Mittel einer Mehrfachbeauftragung Anfang 2019 bis Herbst 2019 bei Antragstellung eine Planungsqualität erreicht werden, die auch in ihrer Kostensicherheit deutlich über der des Vorentwurfs liegt. Die politische Beratung und Beschlussfassung der Ergebnisse des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) könnte im Rahmen der Sitzungstermine 2019 erfolgen. Seite - 3 – Drucksache 417/2018 Finanzielle Auswirkungen: Die Verschiebung der Fördermaßnahme in das Jahr 2019 würde ebenfalls eine Verschiebung der bisherigen Anmeldungen für den Haushalt 2019 auf das Haushaltsjahr 2020 bedeuten. Betroffen hiervon sind konsumtive Mittel KST 51010400 in Höhe von: Ausgaben SK 529100 369.500€ Einnahmen SK 414000 SK 414100 5.000€ 10.000€ Bei den investiven Maßnahmen ergeben sich keine Veränderungen für das Haushaltsjahr 2019, da hier im Wesentlichen die investiv anzusetzenden Planungskosten angemeldet wurden. Die bisher angemeldeten Zuweisungen Land und Bund ergeben sich aus der erwarteten Förderung Rathausneubau. Diese werden sich jedoch verändern. Zunächst auf Grund des geänderten Förderprogrammes, da im „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2019“ die Förderquote 90% der anrechenbaren Kosten beträgt, statt 60 % wie im bisher angestrebten Förderprogramm. Des Weiteren wird die energetische Sanierung von Rathäusern nicht mehr in dem Umfang gefördert wie in den Jahren zu vor. Daher beschränkt sich die Fördermöglichkeit auf die Flächen, die einer erweiterten Quartiersnutzung zu Gute kommen können, wie das Foyers und den Multifunktionsraum. Der Haushalt 2019 wird damit um rund 345.000 € entlastet. Aus vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, die Grundförderantragstellung zur Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) auf das Antragsjahr 2020 zu verschieben und das Projekt Rathausneubau für das Bundesprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2019“ anzumelden.