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Vorlage (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO Parken auf dem Janshof)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
15.11.18, 16:28
Aktualisiert
15.11.18, 16:28
Vorlage (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO
Parken auf dem Janshof) Vorlage (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO
Parken auf dem Janshof) Vorlage (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO
Parken auf dem Janshof)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61/1 Lamberty Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 13.11.2018 430/2018 (117/2012;275/2013;390/2014;124/2017) Betreff Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO Öffentliches Parken auf dem Janshof Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und lehnt den Bürgerantrag gem. § 24 GO ab, das allgemeine Parken auf dem Janshof zuzulassen. Erläuterungen: Nachdem bereits im Verkehrsentwicklungskonzept für die Innenstadt von Brühl aus dem Jahr 2004 die Verlagerung der Parkstände aus dem Janshof empfohlen wurde, hat die Verwaltung im Nachgang zu den verkehrlichen Ausbaumaßnahmen, die mit dem Neubau der Giesler-Galerie einhergingen, im Jahr 2012 eine Verkehrsuntersuchung der südlichen Innenstadt in Auftrag gegeben. Innerhalb einer vertiefenden Verkehrsuntersuchung sollten die Entwicklungen in der südlichen Innenstadt in Bezug auf die Kfz-Verkehrsführung und die Parkraumsituation untersucht werden. Für den Untersuchungsraum Janshof war dabei zu untersuchen, ob über Behindertenparkplätze und Taxenstellplätze hinaus noch Kurzzeitparkplätze notwendig sind und welche Auswirkungen eine Verlagerung hat. Die Verkehrsuntersuchung beschreibt verschiedene Varianten und kommt zu dem Ergebnis, dass die 55 Parkstände auf dem Janshof für einen großen Teil der Verkehrsbelastungen auf dem Stern verantwortlich sind. Die Zustandsanalyse hat 860 Ziel- und Quellfahrten sowie 350 Parksuchfahrten für den Janshof ermittelt. In der Summe beträgt die Verkehrserzeugung somit rund 1.200 Kfz-Fahrten am Tag. Die klare Empfehlung lautet daher keine öffentlichen Stellplätze anzubieten, sondern neben dem Behindertenparken in der Größenordnung von 10 Stellplätzen, nur noch 7 Drucksache 430/2018 Seite - 2 – Bewohnerstellplätze sowie der Taxenstand für etwa 5 Taxen in eine zukünftige Platzgestaltung zu integrieren. In seiner Sitzung vom 13.11.2012 beschloss der Verkehrsausschuss einstimmig, die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung in die Beschlüsse zur Projekt- u. Ausbauplanung der südl. Innenstadtmaßnahmen einfließen zu lassen (117/2012). Die Neugestaltung des Janshof war immer ein wesentliches Projekt im Rahmen der Umsetzung der Rahmenplanung Innenstadt, konnte wegen des anstehenden Teilabrisses und Neuerrichtung von Rathaus B jedoch zunächst nicht umgesetzt werden. In der Folge fasste der Verkehrsausschuss daher 2013 (275/2013) den Beschluss, die sogenannte Brötchentaste abzuschaffen und 2014 (390/2014) den zunächst auf das Ende der Baumaßnahmen Uhlstraße vertagten Beschluss das Nutzungsentgelt auf dem Janshof zu erhöhen. Vordringlicher Grund für die Anpassung der Gebühren war, die Frequentierung des zentralen Parkplatzes am Janshof zu Gunsten anderer Parkplätze zu reduzieren. In der Vorlage 275/2013 heißt es hierzu: Städtebauliches Ziel der kontinuierlichen Einschränkung der oberirdischen, Straßen begleitenden Parkplätze ist, die öffentlichen, zentralen Parkierungsanlagen auszulasten bzw. die immensen Parksuchverkehre in der südlichen Innenstadt zu minimieren bzw. im Vorgriff auf eine endgültige Lösung den Parkwiderstand auf dem Janshof zu erhöhen. In Vorbereitung der Umgestaltung des Janshofs und des dafür vorgesehenen Wettbewerbsverfahrens wurde am 04./05.November 2016 eine Bürgerwerkstatt durchgeführt. In den drei gebildeten Arbeitsgruppen wurde zwar auch das Thema öffentliche Stellplätze kontrovers diskutiert, der Schwerpunkt der vorgestellten Ergebnisse lag jedoch auf der Schaffung von Aufenthaltsqualitäten. Insbesondere die Begrünung des Platzes sowie die Beibehaltung bzw. Ausweitung von Gastronomie- und Verweilangeboten für Jung und Alt waren neben der einheitlichen Gestaltung der Platzoberfläche, Gemeinsamkeiten der Gruppenarbeiten. In der Frage der Stellplätze schloss eine der Arbeitsgruppen jeglichen öffentlichen Stellplatz aus. Waren sich die Teilnehmer der anderen Gruppen in diesem Punkt nicht ganz einig, bestand aber über alle Gruppen Einigkeit darüber, dass Anwohner und Behindertenstellplätze Bestandteil der Platzgestaltung bleiben müssen. Die Ergebnisse zeigen jedoch deutlich, dass die gewünschten und in den Plänen beispielhaft dargestellten städtebaulichen Qualitäten im Falle einer weiteren Flächeninanspruchnahme durch Stellplätze für die allgemeine Öffentlichkeit nicht oder nur sehr eingeschränkt zu entwickeln sind. Am 03.04.2017 fasste der Hauptausschuss der Stadt Brühl in Kenntnis der Ergebnisse des Bürgerworkshops und nach vorangegangener Diskussion über die Stellplatzfrage auf dem Janshof den Beschluss über die Auslobungsunterlagen zum Wettbewerbsverfahren Rathaus Steinweg/Janshof (124/2017). Die beschlossene Fassung des Auslobungstextes enthielt für den Janshof die Zielformulierung: „Für den ruhenden Verkehr gilt die Zielvorstellung, hier zukünftig kein öffentliches Parken anzubieten“. Damit verfolgt die Stadt Brühl seit 2004 kontinuierlich das Ziel, zur Stärkung Ihrer Innenstadt und zur Verringerung der verkehrlichen Probleme im Bereich Uhlstraße und Drucksache 430/2018 Seite - 3 – Stern, die Stellplätze für die allgemeine Öffentlichkeit auf dem Janshof zugunsten der Stärkung der sonstigen Platzfunktionen aufzugeben. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht Gegenstand einer Städtebauförderung sein kann. Das bedeutet, dass die Herstellung der Platzfläche voraussichtlich vollständig ausd Eigenmitteln der Stadt Brühl zu tragen wäre.