Daten
Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
15.11.18, 16:28
Aktualisiert
15.11.18, 16:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
61/1
Lamberty
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
13.11.2018
430/2018
(117/2012;275/2013;390/2014;124/2017)
Betreff
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO
Öffentliches Parken auf dem Janshof
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters
zur Kenntnis und lehnt den Bürgerantrag gem. § 24 GO ab, das allgemeine Parken auf
dem Janshof zuzulassen.
Erläuterungen:
Nachdem bereits im Verkehrsentwicklungskonzept für die Innenstadt von Brühl aus dem
Jahr 2004 die Verlagerung der Parkstände aus dem Janshof empfohlen wurde, hat die
Verwaltung im Nachgang zu den verkehrlichen Ausbaumaßnahmen, die mit dem Neubau
der Giesler-Galerie einhergingen, im Jahr 2012 eine Verkehrsuntersuchung der südlichen
Innenstadt in Auftrag gegeben.
Innerhalb einer vertiefenden Verkehrsuntersuchung sollten die Entwicklungen in der
südlichen Innenstadt in Bezug auf die Kfz-Verkehrsführung und die Parkraumsituation
untersucht werden.
Für den Untersuchungsraum Janshof war dabei zu untersuchen, ob über
Behindertenparkplätze und Taxenstellplätze hinaus noch Kurzzeitparkplätze notwendig
sind und welche Auswirkungen eine Verlagerung hat.
Die Verkehrsuntersuchung beschreibt verschiedene Varianten und kommt zu dem
Ergebnis, dass die 55 Parkstände auf dem Janshof für einen großen Teil der
Verkehrsbelastungen auf dem Stern verantwortlich sind. Die Zustandsanalyse hat 860
Ziel- und Quellfahrten sowie 350 Parksuchfahrten für den Janshof ermittelt. In der Summe
beträgt die Verkehrserzeugung somit rund 1.200 Kfz-Fahrten am Tag.
Die klare Empfehlung lautet daher keine öffentlichen Stellplätze anzubieten, sondern
neben dem Behindertenparken in der Größenordnung von 10 Stellplätzen, nur noch 7
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Bewohnerstellplätze sowie der Taxenstand für etwa 5 Taxen in eine zukünftige
Platzgestaltung zu integrieren.
In seiner Sitzung vom 13.11.2012 beschloss der Verkehrsausschuss einstimmig, die
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung in die Beschlüsse zur Projekt- u. Ausbauplanung
der südl. Innenstadtmaßnahmen einfließen zu lassen (117/2012).
Die Neugestaltung des Janshof war immer ein wesentliches Projekt im Rahmen der
Umsetzung der Rahmenplanung Innenstadt, konnte wegen des anstehenden Teilabrisses
und Neuerrichtung von Rathaus B jedoch zunächst nicht umgesetzt werden.
In der Folge fasste der Verkehrsausschuss daher 2013 (275/2013) den Beschluss, die
sogenannte Brötchentaste abzuschaffen und 2014 (390/2014) den zunächst auf das Ende
der Baumaßnahmen Uhlstraße vertagten Beschluss das Nutzungsentgelt auf dem Janshof
zu erhöhen.
Vordringlicher Grund für die Anpassung der Gebühren war, die Frequentierung des
zentralen Parkplatzes am Janshof zu Gunsten anderer Parkplätze zu reduzieren.
In der Vorlage 275/2013 heißt es hierzu:
Städtebauliches Ziel der kontinuierlichen Einschränkung der oberirdischen, Straßen
begleitenden Parkplätze ist, die öffentlichen, zentralen Parkierungsanlagen auszulasten
bzw. die immensen Parksuchverkehre in der südlichen Innenstadt zu minimieren bzw. im
Vorgriff auf eine endgültige Lösung den Parkwiderstand auf dem Janshof zu erhöhen.
In Vorbereitung der Umgestaltung des Janshofs und des dafür vorgesehenen
Wettbewerbsverfahrens wurde am 04./05.November 2016 eine Bürgerwerkstatt
durchgeführt. In den drei gebildeten Arbeitsgruppen wurde zwar auch das Thema
öffentliche Stellplätze kontrovers diskutiert, der Schwerpunkt der vorgestellten Ergebnisse
lag jedoch auf der Schaffung von Aufenthaltsqualitäten. Insbesondere die Begrünung des
Platzes sowie die Beibehaltung bzw. Ausweitung von Gastronomie- und Verweilangeboten
für Jung und Alt waren neben der einheitlichen Gestaltung der Platzoberfläche,
Gemeinsamkeiten der Gruppenarbeiten. In der Frage der Stellplätze schloss eine der
Arbeitsgruppen jeglichen öffentlichen Stellplatz aus. Waren sich die Teilnehmer der
anderen Gruppen in diesem Punkt nicht ganz einig, bestand aber über alle Gruppen
Einigkeit darüber, dass Anwohner und Behindertenstellplätze Bestandteil der
Platzgestaltung bleiben müssen.
Die Ergebnisse zeigen jedoch deutlich, dass die gewünschten und in den Plänen
beispielhaft dargestellten städtebaulichen Qualitäten im Falle einer weiteren
Flächeninanspruchnahme durch Stellplätze für die allgemeine Öffentlichkeit nicht oder nur
sehr eingeschränkt zu entwickeln sind.
Am 03.04.2017 fasste der Hauptausschuss der Stadt Brühl in Kenntnis der Ergebnisse
des Bürgerworkshops und nach vorangegangener Diskussion über die Stellplatzfrage auf
dem Janshof den Beschluss über die Auslobungsunterlagen zum Wettbewerbsverfahren
Rathaus Steinweg/Janshof (124/2017). Die beschlossene Fassung des Auslobungstextes
enthielt für den Janshof die Zielformulierung:
„Für den ruhenden Verkehr gilt die Zielvorstellung, hier zukünftig kein öffentliches Parken
anzubieten“.
Damit verfolgt die Stadt Brühl seit 2004 kontinuierlich das Ziel, zur Stärkung Ihrer
Innenstadt und zur Verringerung der verkehrlichen Probleme im Bereich Uhlstraße und
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Stern, die Stellplätze für die allgemeine Öffentlichkeit auf dem Janshof zugunsten der
Stärkung der sonstigen Platzfunktionen aufzugeben.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht Gegenstand
einer Städtebauförderung sein kann. Das bedeutet, dass die Herstellung der Platzfläche
voraussichtlich vollständig ausd Eigenmitteln der Stadt Brühl zu tragen wäre.