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Vorlage (Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung "Am Krausen Baum" hier: Antrag vom 02.11.2018 Fam. Rössel, Am Krausen Baum 33, 50321 Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
249 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
15.11.18, 16:28
Aktualisiert
15.11.18, 16:28
Vorlage (Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung "Am Krausen Baum"
hier: Antrag vom 02.11.2018 Fam. Rössel, Am Krausen Baum 33, 50321 Brühl) Vorlage (Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung "Am Krausen Baum"
hier: Antrag vom 02.11.2018 Fam. Rössel, Am Krausen Baum 33, 50321 Brühl) Vorlage (Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung "Am Krausen Baum"
hier: Antrag vom 02.11.2018 Fam. Rössel, Am Krausen Baum 33, 50321 Brühl)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 66 Schulz 66/1 Schu 13.11.2018 432/2018 Betreff Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung "Am Krausen Baum" hier: Antrag vom 02.11.2018 Fam. Rössel, Am Krausen Baum 33, 50321 Brühl Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Schulz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Antrag des Petenten zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Anwohner „Am Krausen Baum 33“ regen mit ihrem Schreiben vom 02.11.2018 einige Vorschläge zur Geschwindigkeitsreduzierung im Rahmen der Neubaumaßnahme „Am Krausen Baum“ an. Die Stadt Brühl plant auf einer Länge von ca. 350m die Erneuerung der stark sanierungsbedürftigen Schmutz (SW)- und Regenwasser- (RW) kanäle, inklusive der jeweiligen Grundstücksanschlussleitungen (GAL) in der Straße „Am Krausen Baum“ zwischen den Häusern 2c bis 42, sowie 1 bis 43 zwischen Liblarer Straße und Rodderweg. Aufgrund des Alters der Straße -die komplette Fertigstellung erfolgte 1974-, der mittlerweile mangelnden Frostsicherheit des mineralischen Unterbaus, den vorhandenen Schadensbildern im Straßenoberbau, sowie der großen Inanspruchnahme von Straßenflächen (ca. 65 %) durch die Baumaßnahmen Kanalbau, Haupt- und Anschlussleitungen, die Versorgungstrassen -die bereits erneuert und lediglich mit einem provisorischen Oberflächenschluss versehen worden sind-, ist die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung Fahrbahn und Gehwege in Gänze neu herzustellen. Für die geplante Straßenerneuerung von Haus 1 bis 43 und im Stichweg Haus 1 bis 17 wird das Trennungsprinzip, welches auch im Bestand vorhanden ist, auch für den Neubau vorgesehen. Im Bereich der Häuser 34 bis 36 sind 7 Stellplätze als Längs- und Senkrechtparker vorgesehen. Im Bereich der Häuser 1 bis 17 sind 20 Stellplätze als Senkrechtparker angeordnet. Drucksache 432/2018 Seite - 2 – Anregungen des Petenten: 1. Geschwindigkeitsanzeige installieren. Antwort: Mobile Anzeigetafeln der Geschwindigkeit sind generell vorhanden und können temporär angebracht werden nach Fertigstellung der Baumaßnahme (je nach Bedarf und Entwicklung). 2. Markierung eines Radweges. Antwort: Die Fahrbahnmindestbreite zum Anlegen eines Fahrradschutzstreifens beträgt 7,00m. Die geplante Regelfahrbahnbreite in der Straße „Am Krausen Baum“ beträgt im Mittel 5,50m und ist damit erheblich zu schmal. Eine Verbreiterung der Fahrbahn geht zu Lasten der Gehwegbreiten und ist auf Grund der Schulwegsituation abzuraten. 3. Alternierendes Parken. Antwort: Alternierendes Parken ist bereits in der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Ein- und Ausfahrtsituationen- an mehreren Stellen vorgesehen. 4. Stellenweise Erhöhung der Fahrbahn, gemeint sind hier auf Nachfrage die Errichtung von Bodenschwellern. Antwort: Die Errichtung von Bodenschwellern sind auf Grund der Lärmentwicklung beim An-, Über- und Abfahren, einem hohen Unterhaltungsaufwand und den Problemen mit Linienbusverkehr nicht vorgesehen. (Sicherheitsabschaltung Wasserstoffbus) 5. Errichtung einer Verkehrsinsel/ Verschmälerung des Verkehrsknotens Am Krausen Baum/ Rodderweg. Antwort: Die Verschmälerung der Fahrbahn -zu Gunsten von Parkplätzen- ist im o.g. Verkehrsknoten bereits in der Ausführungsplanung vorgesehen. Die Querungshilfe wird wieder erstellt. Der Rhein-Erft-Kreis muss der Errichtung eines Fußgängerüberweges zu stimmen. Hierzu laufen bereits grundsätzliche Abstimmungen. Drucksache 432/2018 Seite - 3 – 6. Errichtung eines zusätzlichen Fußgängerüberwegs im rückwärtigen Bereich des Fußweges zur Astrid-Lindgren-Schule. Antwort: In diesem Bereich ist bereits in der Ausführungsplanung eine Querungshilfe mit beidseitigen Einengungen der Fahrbahn vorgesehen. In der Regel sind in Tempo 30-Zonen Fußgängerüberwege entbehrlich. Die geplanten Maßnahmen dienen der Geschwindigkeitsreduzierung. Eine detaillierte Vorstellung der Planung, sowie des geplanten Bauablaufes erfolgt im Rahmen einer Informationsveranstaltung für Anwohner im Februar/ März 2019. Sofern als Ergebnis dieser Informationsveranstaltung Erkenntnisse/Maßnahmen ergeben, können diese noch bei Straßenoberbaus berücksichtigt werden. Weitere Informationen können in der Sitzung gegeben werden. Anlage(n): (1) 212-s-02 LP Am krausen Baum 18.10.2018 sich weitere Errichtung des