Daten
Kommune
Brühl
Größe
249 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
15.11.18, 16:28
Aktualisiert
15.11.18, 16:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
66
Schulz
66/1 Schu
13.11.2018
432/2018
Betreff
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung "Am Krausen Baum"
hier: Antrag vom 02.11.2018 Fam. Rössel, Am Krausen Baum 33, 50321 Brühl
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Schulz
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Antrag des Petenten zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Anwohner „Am Krausen Baum 33“ regen mit ihrem Schreiben vom 02.11.2018 einige
Vorschläge zur Geschwindigkeitsreduzierung im Rahmen der Neubaumaßnahme „Am
Krausen Baum“ an.
Die Stadt Brühl plant auf einer Länge von ca. 350m die Erneuerung der stark
sanierungsbedürftigen Schmutz (SW)- und Regenwasser- (RW) kanäle, inklusive der
jeweiligen Grundstücksanschlussleitungen (GAL) in der Straße „Am Krausen Baum“
zwischen den Häusern 2c bis 42, sowie 1 bis 43 zwischen Liblarer Straße und
Rodderweg. Aufgrund des Alters der Straße -die komplette Fertigstellung erfolgte 1974-,
der mittlerweile mangelnden Frostsicherheit des mineralischen Unterbaus, den
vorhandenen Schadensbildern im Straßenoberbau, sowie der großen Inanspruchnahme
von Straßenflächen (ca. 65 %) durch die Baumaßnahmen Kanalbau, Haupt- und
Anschlussleitungen, die Versorgungstrassen -die bereits erneuert und lediglich mit einem
provisorischen Oberflächenschluss versehen worden sind-, ist die wirtschaftlichste und
nachhaltigste Lösung Fahrbahn und Gehwege in Gänze neu herzustellen.
Für die geplante Straßenerneuerung von Haus 1 bis 43 und im Stichweg Haus 1 bis 17
wird das Trennungsprinzip, welches auch im Bestand vorhanden ist, auch für den Neubau
vorgesehen. Im Bereich der Häuser 34 bis 36 sind 7 Stellplätze als Längs- und
Senkrechtparker vorgesehen. Im Bereich der Häuser 1 bis 17 sind 20 Stellplätze als
Senkrechtparker angeordnet.
Drucksache 432/2018
Seite - 2 –
Anregungen des Petenten:
1. Geschwindigkeitsanzeige installieren.
Antwort:
Mobile Anzeigetafeln der Geschwindigkeit sind generell vorhanden und können
temporär angebracht werden nach Fertigstellung der Baumaßnahme (je nach
Bedarf und Entwicklung).
2. Markierung eines Radweges.
Antwort:
Die Fahrbahnmindestbreite zum Anlegen eines Fahrradschutzstreifens beträgt
7,00m. Die geplante Regelfahrbahnbreite in der Straße „Am Krausen Baum“ beträgt
im Mittel 5,50m und ist damit erheblich zu schmal. Eine Verbreiterung der Fahrbahn
geht zu Lasten der Gehwegbreiten und ist auf Grund der Schulwegsituation
abzuraten.
3. Alternierendes Parken.
Antwort:
Alternierendes Parken ist bereits in der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung
der Ein- und Ausfahrtsituationen- an mehreren Stellen vorgesehen.
4. Stellenweise Erhöhung der Fahrbahn, gemeint sind hier auf Nachfrage die
Errichtung von Bodenschwellern.
Antwort:
Die Errichtung von Bodenschwellern sind auf Grund der Lärmentwicklung beim An-,
Über- und Abfahren, einem hohen Unterhaltungsaufwand und den Problemen mit
Linienbusverkehr nicht vorgesehen. (Sicherheitsabschaltung Wasserstoffbus)
5. Errichtung einer Verkehrsinsel/ Verschmälerung des Verkehrsknotens Am Krausen
Baum/ Rodderweg.
Antwort:
Die Verschmälerung der Fahrbahn -zu Gunsten von Parkplätzen- ist im o.g.
Verkehrsknoten bereits in der Ausführungsplanung vorgesehen. Die Querungshilfe
wird wieder erstellt. Der Rhein-Erft-Kreis muss der Errichtung eines
Fußgängerüberweges zu stimmen. Hierzu laufen bereits grundsätzliche
Abstimmungen.
Drucksache 432/2018
Seite - 3 –
6. Errichtung eines zusätzlichen Fußgängerüberwegs im rückwärtigen Bereich des
Fußweges zur Astrid-Lindgren-Schule.
Antwort:
In diesem Bereich ist bereits in der Ausführungsplanung eine Querungshilfe mit
beidseitigen Einengungen der Fahrbahn vorgesehen. In der Regel sind in Tempo
30-Zonen Fußgängerüberwege entbehrlich.
Die geplanten Maßnahmen dienen der Geschwindigkeitsreduzierung. Eine detaillierte
Vorstellung der Planung, sowie des geplanten Bauablaufes erfolgt im Rahmen einer
Informationsveranstaltung für Anwohner im Februar/ März 2019.
Sofern
als
Ergebnis
dieser
Informationsveranstaltung
Erkenntnisse/Maßnahmen ergeben, können diese noch bei
Straßenoberbaus berücksichtigt werden.
Weitere Informationen können in der Sitzung gegeben werden.
Anlage(n):
(1) 212-s-02 LP Am krausen Baum 18.10.2018
sich
weitere
Errichtung des