Daten
Kommune
Inden
Größe
139 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
15.11.18, 13:16
Aktualisiert
15.11.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 15. November 2018
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 28. Sitzung
des Rates
am 10.10.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
2.1
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 160/2018
3“
Herr J. J. Schmitz verweist auf die Vorberatung im Ausschuss für
Gemeindeplanung und –entwicklung am 26.09.2018. Dort sei für die
Änderung der textlichen Festsetzungen folgende Formulierung festgelegt
worden: Innenseitig der Hecke ist das Setzen eines offenen Zaunes, eines
Rankgitters oder einer Gabionenwand in gleicher Höhe zulässig. Der
innenseitige offene Zaun oder die Gabionenwand können das Rankgerüst
ersetzen.
Unter Berücksichtigung dieser Änderung beschließt der Rat einstimmig:
Der Bebauungsplan wird gem. § 13 BauGB unter
Textliche Festsetzungen
B Baugestalterische Festsetzungen
11. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen - § 86 BauO NW in Verbindung
mit § 9 Abs. 4 BauGB
Einfriedungen
und
Vorgartenzone
geändert.