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Beschlusstext (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
139 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
15.11.18, 13:16
Aktualisiert
15.11.18, 13:16
Beschlusstext (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 15. November 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 28. Sitzung des Rates am 10.10.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 2.1 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 160/2018 3“ Herr J. J. Schmitz verweist auf die Vorberatung im Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung am 26.09.2018. Dort sei für die Änderung der textlichen Festsetzungen folgende Formulierung festgelegt worden: Innenseitig der Hecke ist das Setzen eines offenen Zaunes, eines Rankgitters oder einer Gabionenwand in gleicher Höhe zulässig. Der innenseitige offene Zaun oder die Gabionenwand können das Rankgerüst ersetzen. Unter Berücksichtigung dieser Änderung beschließt der Rat einstimmig: Der Bebauungsplan wird gem. § 13 BauGB unter Textliche Festsetzungen B Baugestalterische Festsetzungen 11. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen - § 86 BauO NW in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB Einfriedungen und Vorgartenzone geändert.