Daten
Kommune
Inden
Größe
77 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
15.11.18, 13:16
Aktualisiert
15.11.18, 13:16
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Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 15. November 2018
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 28. Sitzung
des Rates
am 10.10.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden
8.
Schreiben vom 30.07.2018 an alle Ratsmitglieder wg. Beanstandung von
Ratsbeschlüssen
- Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 19.09.2018
Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.10.2018
Seite 2
Herr Mürkens verliest folgende gemeinsame Erklärung der Fraktionen des CDU und der
SPD:
„Die Regelungen in der Gemeindeordnung NRW haben ihre Ausgangslage in der
Allzuständigkeit des Rates. Gesetzliche Regelungen aus der GO NRW sind dabei zu
beachten, wie z.B. der Vorbehaltskatalog des § 41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW. Dort sind die
Angelegenheiten aufgezählt, über die nur der Rat selbst entscheiden kann.
§ 41 Abs. 2 GO NRW ermächtigt den Rat im Übrigen - ausgenommen ist der
Vorbehaltskatalog § 41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW - die Entscheidung über bestimmte
Angelegenheiten auf Ausschüsse zu übertragen. Eine solche Übertragung ist auch
gattungsmäßig zulässig. Wesentlich bleibt aber in jedem Fall, dass die übertragenen
Angelegenheiten genau bestimmt sind. Mit der geltenden Zuständigkeitsordnung aufgrund
der Ratsbeschlüsse vom 22.10.2015 und 17.12.2015 haben wir als Rat ganz eindeutige und
klare Formulierungen gewählt. Jeder, der der deutschen Sprache mächtig ist, kann dies
verstehen. Nur der Bürgermeister hat damit in seiner Auslegung Probleme, die aber
überhaupt nicht nachvollziehbar sind.
Beschlüsse von Ausschüssen mit Entscheidungsbefugnis können nach § 57 Absatz 4 Satz 2
GO NRW erst durchgeführt werden, wenn innerhalb einer bestimmten Frist (§ 27 Absatz 1
Geschäftsordnung des Rates = 3 Tage nach der Beschlussfassung) weder vom
Bürgermeister noch von einem Fünftel der Ausschussmitglieder Einspruch eingelegt
worden ist (§ 57 Abs. 4 GO NRW).
Von der allgemeinen Zuständigkeitsregelung des § 41 Abs. 1 GO NRW enthält § 41 Abs. 3
GO NRW eine Ausnahme, in dem dort bestimmt ist, das Geschäfte der laufenden
Verwaltung im Namen des Rates auf den Bürgermeister übertragen gelten, soweit nicht
der Rat sich oder einem Ausschuss für einen bestimmten Kreis solcher Geschäfte oder für
einen Einzelfall ausdrücklich die Entscheidung vorbehält. Hiervon wurde durch die
geltende Zuständigkeitsordnung Gebrauch gemacht.
In einer gemeinsamen Erklärung von SPD und CDU in der Ratssitzung vom 09.03.2017
wurde ausgeführt:
§ 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW lautet wie folgt: ‚Geschäfte der laufenden
Verwaltung gelten im Namen des Rates als auf den Bürgermeister übertragen, soweit
nicht der Rat sich, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss für einen bestimmten
Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehält.‘
Wir haben als Rat in der geltenden Zuständigkeitsordnung im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten die Abgrenzung hier vorgenommen. Darin sind nun die Abgrenzung der
Zuständigkeiten zwischen Bürgermeister/ Verwaltung einerseits und dem Gemeinderat
klar geregelt und die Formulierungen dort sind keinesfalls rechtswidrig und die
Befugnisse des Bürgermeisters sind nicht widerrechtlich eingeschränkt, wie es in der
Vorlage
steht.
Diese
Feststellung
weisen
wir
ausdrücklich
zurück.
Organstreitverfahren, d. h. der Bürgermeister klagt gegen Entscheidungen des Rates
oder Ausschüsse, ist eine persönliche Entscheidung des Bürgermeisters und ist nicht
entziehbar durch den Rat. Selbstverständlichkeiten werden nicht in einer
Zuständigkeitsordnung geregelt, hierzu gehören Rechte und Zuständigkeiten, die dem
Bürgermeister nicht entzogen werden.
Daher lehnen wir den Änderungsvorschlag, wie im Hauptausschuss bereits
beschlossen, ab.
Hieran hat sich nichts geändert.“
Im Anschluss daran verliest Herr Görke folgende persönliche Erklärung:
„Der Bürgermeister handelt nach seinem von ihm verfassten Drehbuch ab Amtsantritt und
mit einer eigenen Gemeindeordnung für die Gemeinde Inden. Bekanntlich gilt für alle 396
Städte und Gemeinden die Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen, anscheinend
ausgenommen davon die Gemeinde Inden. Der Bürgermeister hat in einem Schreiben von
Oktober 2015 an alle Ratsmitglieder unter anderem ausgeführt:
Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.10.2018
Seite 3
„Ich versichere Ihnen, dass ich vollkommen neutral und unvoreingenommen die
Beschlüsse des Rates umsetzen werde. Ich bin und bleibe keiner Fraktion im Rat in
irgendeiner Weise verpflichtet.“
Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.10.2018
Seite 4