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Beschlussvorlage (Neubau eines Pflegeheimes auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 4, Flurstück 455, Mittelstraße, Lamersdorf • Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Lamersdorf § 3, Dächer)

Daten

Kommune
Inden
Größe
115 kB
Datum
21.11.2018
Erstellt
15.11.18, 17:17
Aktualisiert
15.11.18, 17:17
Beschlussvorlage (Neubau eines Pflegeheimes auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 4, Flurstück 455, Mittelstraße, Lamersdorf
• Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Lamersdorf § 3, Dächer)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 258/2018 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 15.11.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 21.11.2018 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Neubau eines Pflegeheimes auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 4, Flurstück 455, Mittelstraße, Lamersdorf • Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Lamersdorf § 3, Dächer Beschlussentwurf: Das Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Lamersdorf § 3, Dächer, für die vorliegende geänderte Planung zum Neubau eines Pflegeheimes auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 4, Flurstück 455, Mittelstraße in Lamersdorf wird erteilt. Begründung: Das Altenheim in Lamersdorf soll grundsätzlich baulich erneuert werden. Der vorhandene Bestand soll rückgebaut werden und durch einen Neubau, der den erforderlichen Pflegegrundlagen und den heutigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht, ersetzt werden. Dies soll in zwei Bauabschnitten geschehen. Der Altbau soll beim Bau des ersten Bauabschnittes noch bestehen bleiben und danach erst abgerissen und in Teilbereichen neu überbaut werden. So kann der Betrieb des Pflegeheimes auch während der Bauzeit aufrecht erhalten bleiben. Eine Planung wurde in der Sitzung am 20.09.2017 (Vorlagennummer 112/2017) schon beraten. Im Rahmen der Ausführung dieser Planung stellte sich jedoch heraus, dass diese betriebswirtschaftlich nicht vertretbar ist. Das Planungsbüro wurde gewechselt. Es liegt nun eine geänderte einfachere Planung vor. Diese verzichtet auf das sehr aufwendige Staffelgeschoss und schließt über dem 3. Geschoss mit einem Flachdach ab. Von der Höhenentwicklung gliedert sich der Baukörper auch nach Rechtsauffassung des Bauordnungsamtes in die Umgebung ein. Das Flachdach ist auf dem Sonderbau Pflegheim städtebaulich vertretbar. Da es sich um einen Sonderbau handelt und eine Übertragbarkeit auf die Wohngebäude nicht gegeben ist, kann für die Dachform von der Gestaltungssatzung, die über dem 2. Vollgeschoss ein Satteldach vorschreibt, befreit werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Vorentwurfsplanung, Lageplan