Daten
Kommune
Inden
Größe
115 kB
Datum
21.11.2018
Erstellt
15.11.18, 17:17
Aktualisiert
15.11.18, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
258/2018
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
15.11.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
21.11.2018
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Neubau eines Pflegeheimes auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 4, Flurstück 455,
Mittelstraße, Lamersdorf
• Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Lamersdorf § 3, Dächer
Beschlussentwurf:
Das Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Lamersdorf
§ 3, Dächer, für die vorliegende geänderte Planung zum Neubau eines Pflegeheimes auf dem
Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 4, Flurstück 455, Mittelstraße in Lamersdorf wird erteilt.
Begründung:
Das Altenheim in Lamersdorf soll grundsätzlich baulich erneuert werden. Der vorhandene Bestand
soll rückgebaut werden und durch einen Neubau, der den erforderlichen Pflegegrundlagen und den
heutigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht, ersetzt werden. Dies soll in zwei
Bauabschnitten geschehen. Der Altbau soll beim Bau des ersten Bauabschnittes noch bestehen
bleiben und danach erst abgerissen und in Teilbereichen neu überbaut werden. So kann der Betrieb
des Pflegeheimes auch während der Bauzeit aufrecht erhalten bleiben.
Eine Planung wurde in der Sitzung am 20.09.2017 (Vorlagennummer 112/2017) schon beraten. Im
Rahmen der Ausführung dieser Planung stellte sich jedoch heraus, dass diese betriebswirtschaftlich
nicht vertretbar ist.
Das Planungsbüro wurde gewechselt. Es liegt nun eine geänderte einfachere Planung vor. Diese
verzichtet auf das sehr aufwendige Staffelgeschoss und schließt über dem 3. Geschoss mit einem
Flachdach ab. Von der Höhenentwicklung gliedert sich der Baukörper auch nach Rechtsauffassung
des Bauordnungsamtes in die Umgebung ein. Das Flachdach ist auf dem Sonderbau Pflegheim
städtebaulich vertretbar. Da es sich um einen Sonderbau handelt und eine Übertragbarkeit auf die
Wohngebäude nicht gegeben ist, kann für die Dachform von der Gestaltungssatzung, die über dem
2. Vollgeschoss ein Satteldach vorschreibt, befreit werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Vorentwurfsplanung, Lageplan