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Beschlussvorlage (Leseförderung und musikalische Bildung in Kindergärten)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
175 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
16.11.18, 11:02
Aktualisiert
16.11.18, 11:02
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER BM – Wi Vorlage 1026 /X.L. Datum: 16.11.2018 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 20.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Leseförderung und musikalische Bildung in Kindergärten Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Im Haushalt 2019 ff. ist bei der Kostenstelle „Kindergarten allgemein“ eine Aufwandsposition in Höhe von 15.000 Euro für die Dienstleistungen des Musikschulzweckverbandes vorzusehen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen bzw. Erträge über Sponsoring zu erschließen. Begründung: Leseförderung Das Literaturhaus bietet seit diesem Jahr den „Bibliotheksführerschein“ für Kinder im Vorschulalter an. Die Vorschulkinder einer Kindertagesstätte besuchen mit Erlaubnis der Eltern gemeinsam mit den Erzieherinnen drei Mal das Literaturhaus und werden von der Bibliothekarin in die Welt der Bücher eingeführt. Nach dem dritten Besuch erhalten die Kinder ihre Urkunde. Dieses Jahr hat bereits eine Kindertagesstätte erfolgreich teilgenommen. Ein neues Projekt des Literaturhauses ist die Aufstellung von „Bücherschränken/regalen“ in öffentlichen Einrichtung. Gestartet wird in den Kindertagesstätten. Eine Erstbestückung erfolgt durch das Literaturhaus mit zwei Dritteln Kinderliteratur und einem Drittel Erwachsenenliteratur mit ausrangierten oder gespendeten Büchern. Kinder und Eltern können sich Bücher zum Lesen herausholen, sollten dafür ein anderes Buch hineinstellen. In der jeweiligen Kindertagesstätte wird es aus dem pädagogischen Personal eine „Literaturbeauftragte“ geben, die den Bücherschrank beaufsichtigt und sich mit der Bibliothekarin austauscht. Musikalische Bildung Die musikalische Früherziehung durch den Musikschulzweckverband Schleiden wird derzeit in den Kindertagesstätten Nettersheim, Tondorf und Marmagen angeboten. Nach mehreren Vorgesprächen mit dem Leiter des Musikschulzweckverbandes wurde Einvernehmen erzielt, die musikalische Früherziehung in allen Kindertagesstätten in der Gemeinde Nettersheim voranzutreiben. Der Musikschulzweckverband hat dazu eine Konzeption „Kita und Musikschule“ neu erstellt, das der Verwaltung und den Kita-Leitungen der gemeindlichen Kindertagesstätten jetzt vorgestellt wurde. Ziel ist es, dass alle Kinder einer Einrichtung ohne jede Ausgrenzung in den Genuss frühmusikalischer Bildung gelangen. Die Angebote stehen nunmehr unter der Überschrift „Musikschule Nettersheim“ im Musikschulzweckverband Schleiden. 3 Die neue Konzeption gliedert sich in fünf Schwerpunkte: 1. Für alle 2. 3. 4. 5. Musikalische Früherziehung zum Erleben Musik als Türöffner für Vieles (z. B. emotionale Entwicklung) Migration, Kinder aus verschiedenen Ländern werden über das musikalische Erlebnis zusammengeführt, auch als Hilfe zum Erlernen der Sprache Für mehr Kinder, die stärker musikalisch entwickelt sind -mit kleiner Projektarbeit Für Fachkräfte -neue Ideen, orientiert am aktuellen Thema der Kita Für Familien Einbindung der Familien Für Teams Abstimmung mit den Lehrkräften Im Rahmen eines zeitnahen Einstiegs – so schnell wie möglich – liegt zunächst das Augenmerk auf der Gruppe 1. Durch Einbindung einer Musikschullehrkraft soll im Zusammenwirken mit einer aus dem pädagogischen Personal der jeweiligen Einrichtung bestimmten „Musikbeauftragten“ im Tandem die musikalische Früherziehung neben den bisher ohnehin durch das Kindergartenfachpersonal in den Alltag eingepflegten musikalischen Teil verstärkt gefördert werden. Die Einbindung von akustischen Musikinstrumenten, dazu zählen auch „umfunktionierte“ Alltagsgegenstände, die Einrichtung einer Musikecke oder eines „Musikgartens“, eine musikalische Schatzkiste bereichern das vorhandene Angebot. Im Rahmen dieser musikalischen Früherziehung schließen sich Bewegungsaktivitäten/-therapien und ggf. logopädische Intensionen an und können nach Bedarf für die Kinder eingebunden werden. Die Umsetzung der Konzeption erfolgt über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Musikschulzweckverband Schleiden. Während der Betreuungszeiten (Kernzeit) sollen zukünftig die Kita-Einrichtungen mit je 2,0 Std. je Einrichtung und Woche (je nach Anzahl der Gruppen auch 3–4 Std.) bedient bzw. gefördert werden. Der diesbezügliche Aufwand für den Einsatz einer Musikschullehrkraft liegt bei 109,10 € im Monat, somit 1.309,20 € im Jahr pro Kita-Einrichtung- eine entsprechende Landesförderung unterstellt. Bei Nichtförderung verdoppelt sich der Aufwand. Der aktuelle Beitrag für Eltern, die ihr Kind über den Musikschulzweckverband fördern lassen, liegt z.Z. bei 20,45 €/mtl. Für Hartz IV-Empfänger reduziert sich dieser Beitrag auf 50 %, unter Inanspruchnahme einer Kreisförderung (BuTMittel) letztlich auf fast Null. Es ist anzustreben, dass alle Kindergärten in der Gemeinde in diese zusätzliche Aktivität eingebunden werden. Dazu sind zeitnah weitere Gespräche mit dem DRK und der Kirche (profinos) zu führen. 4 Im Haushalt 2019 ist eine Aufwandsposition mit 15.000 € für die Dienstleistungen des Musikschulzweckverbandes vorzusehen. Es sollte angestrebt werden, Fördermöglichkeiten durch das Land (z. B. über die Fördervereine) zu erschließen oder Erträge über Sponsoring zu erhalten . Die Aktivitäten sind zeitnah bekannt zu machen durch Bericht im Gemeindeblatt, Kommunikationsformen in den Kita-Einrichtungen, Flyer Familienzentrum Nettersheim etc., dies unter dem Namen „Musikschule Nettersheim im Musikschulzweckverband Schleiden“. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister