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Beschlussvorlage (Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg hier: Vorberatung über den Antrag der SPD-Fraktion vom 28.09.2018 bzgl. der Änderung der Geschäftsordnung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
15.11.18, 07:21
Aktualisiert
21.12.18, 13:43
Beschlussvorlage (Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg
hier: Vorberatung über den Antrag der SPD-Fraktion vom 28.09.2018 bzgl. der Änderung der Geschäftsordnung) Beschlussvorlage (Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg
hier: Vorberatung über den Antrag der SPD-Fraktion vom 28.09.2018 bzgl. der Änderung der Geschäftsordnung) Beschlussvorlage (Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9173/2018 Stabsstelle Bürgermeisterbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 27.11.2018 Rat der Stadt Bedburg 18.12.2018 Abstimmungsergebnis: Betreff: Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg hier: Vorberatung über den Antrag der SPD-Fraktion vom 28.09.2018 bzgl. der Änderung der Geschäftsordnung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, eine Änderung der Geschäftsordnung des Rates wie folgt vorzunehmen: …. …. …. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 28.09.2018 beantragt die SPD-Fraktion eine Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg. Das Schreiben ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Fragerecht der Ratsmitglieder Die SPD-Fraktion beantragt eine Anpassung des § 17 Absatz 2 der Geschäftsordnung bzgl. der Regelung des Fragerechts der Ratsmitglieder. Nach Vorstellung der SPDFraktion soll das Aufkommen der Anfragen reduziert werden, weshalb Anfragen künftig nur noch bei besonderer Dringlichkeit gestellt werden können sollen. Aus den einschlägigen Kommentierungen zu § 47 der Gemeindeordnung NRW (GO) geht hervor, dass einschränkende Regelungen des Fragerechts zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Rates zulässig sind, diese Regelungen das Fragrecht aber nicht vollständig aushöhlen dürfen. Aus Sicht der Verwaltung spricht grundsätzlich nichts gegen die vorgeschlagene Regelung, da dem Rat bei der Gestaltung der Geschäftsordnung ein weites Ermessen zusteht, um seine inneren Angelegenheiten in eigener Verantwortung und nach seinem eigenen Sachverstand zu ordnen. Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter der Verwaltung sowohl in den Sitzungen – insbesondere aber auch unabhängig von Sitzungsterminen – zur unbürokratischen, gerne telefonischen, Beantwortung von Fragen der Ratsmitglieder bzw. auch der Ortsbürgermeister zur Verfügung stehen. Vertagung der Sitzung Darüber hinaus beantragt die SPD-Fraktion die Aufnahme eines neuen § 11 a, wonach Sitzungen, die über 22:00 Uhr hinausgehen, automatisch auf den nächsten Tag vertagt und fortgesetzt werden sollen. Zwecks Form- und Fristwahrung soll auf dieses Verfahren bereits in der Einladung zur ursprünglichen Sitzung hingewiesen werden. Entsprechend der Kommentierungen zu § 47 GO sind grundsätzlich Geschäftsordnungsbestimmungen über die Sitzungstage, den Sitzungsort, den Sitzungsbeginn und das Sitzungsende denkbar. Solchen Regelungen kann aber aufgrund der nicht beschränkbaren Kompetenzen des Bürgermeisters, wonach der Rat gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 GO eben vom Bürgermeister einberufen wird, nur empfehlender Charakter zukommen. Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass mittwochs in der Regel die Vorberatungen der Ausschüsse und des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises oder die Ausschusssitzungen selbst stattfinden. Die Verwaltung steht der Anregung daher aufgrund der bisherigen Erkenntnisse kritisch gegenüber und bevorzugt die bereits verankerte Regelung, wonach der Rat gemäß § 13 Abs. 1 Buchstabe d) der Geschäftsordnung eine Vertagung mit Mehrheitsbeschluss herbeiführen kann. Beschlussvorlage WP9-173/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Hinsichtlich der Frage der rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Regelung wurde allerdings auch eine Anfrage an den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen gerichtet. Eine Rückmeldung liegt bislang noch nicht vor. Seitens der Verwaltung wird in diesem Zusammenhang allgemein darauf hingewiesen, dass zahlreiche Sachthemen bestimmten zeitlichen Vorgaben oder Fristen unterliegen oder auf Anträgen der Fraktionen beruhen, die es in der Regel erforderlich machen, diese Themen eben in der jeweils nächsten Rats- oder Ausschusssitzung zu behandeln. Anlagen zur Sitzungsvorlage Neben dem Antrag der SPD-Fraktion vom 28.09.2018 ist der Sitzungsvorlage auch die aktuell gültige Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 13.11.2018 ----------------------------------Koehl Leiter Bürgermeisterbüro Beschlussvorlage WP9-173/2018 ----------------------------------Solbach Bürgermeister Seite 3