Daten
Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
15.11.18, 07:21
Aktualisiert
21.12.18, 13:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9173/2018
Stabsstelle Bürgermeisterbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
27.11.2018
Rat der Stadt Bedburg
18.12.2018
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg
hier: Vorberatung über den Antrag der SPD-Fraktion vom 28.09.2018 bzgl. der Änderung
der Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, eine Änderung
der Geschäftsordnung des Rates wie folgt vorzunehmen:
….
….
….
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 28.09.2018 beantragt die SPD-Fraktion eine Änderung der
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg. Das Schreiben ist dieser
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Fragerecht der Ratsmitglieder
Die SPD-Fraktion beantragt eine Anpassung des § 17 Absatz 2 der Geschäftsordnung
bzgl. der Regelung des Fragerechts der Ratsmitglieder. Nach Vorstellung der SPDFraktion soll das Aufkommen der Anfragen reduziert werden, weshalb Anfragen künftig
nur noch bei besonderer Dringlichkeit gestellt werden können sollen.
Aus den einschlägigen Kommentierungen zu § 47 der Gemeindeordnung NRW (GO) geht
hervor, dass einschränkende Regelungen des Fragerechts zur Erhaltung der
Arbeitsfähigkeit des Rates zulässig sind, diese Regelungen das Fragrecht aber nicht
vollständig aushöhlen dürfen.
Aus Sicht der Verwaltung spricht grundsätzlich nichts gegen die vorgeschlagene
Regelung, da dem Rat bei der Gestaltung der Geschäftsordnung ein weites Ermessen
zusteht, um seine inneren Angelegenheiten in eigener Verantwortung und nach seinem
eigenen Sachverstand zu ordnen.
Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter der Verwaltung sowohl in den
Sitzungen – insbesondere aber auch unabhängig von Sitzungsterminen – zur
unbürokratischen, gerne telefonischen, Beantwortung von Fragen der Ratsmitglieder bzw.
auch der Ortsbürgermeister zur Verfügung stehen.
Vertagung der Sitzung
Darüber hinaus beantragt die SPD-Fraktion die Aufnahme eines neuen § 11 a, wonach
Sitzungen, die über 22:00 Uhr hinausgehen, automatisch auf den nächsten Tag vertagt
und fortgesetzt werden sollen. Zwecks Form- und Fristwahrung soll auf dieses Verfahren
bereits in der Einladung zur ursprünglichen Sitzung hingewiesen werden.
Entsprechend
der
Kommentierungen
zu
§
47
GO
sind
grundsätzlich
Geschäftsordnungsbestimmungen über die Sitzungstage, den Sitzungsort, den
Sitzungsbeginn und das Sitzungsende denkbar. Solchen Regelungen kann aber
aufgrund der nicht beschränkbaren Kompetenzen des Bürgermeisters, wonach der
Rat gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 GO eben vom Bürgermeister einberufen wird, nur
empfehlender Charakter zukommen.
Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass mittwochs in der Regel die Vorberatungen der
Ausschüsse und des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises oder die Ausschusssitzungen
selbst stattfinden.
Die Verwaltung steht der Anregung daher aufgrund der bisherigen Erkenntnisse kritisch
gegenüber und bevorzugt die bereits verankerte Regelung, wonach der Rat gemäß § 13
Abs. 1 Buchstabe d) der Geschäftsordnung eine Vertagung mit Mehrheitsbeschluss
herbeiführen kann.
Beschlussvorlage WP9-173/2018
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Hinsichtlich der Frage der rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Regelung wurde
allerdings auch eine Anfrage an den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
gerichtet. Eine Rückmeldung liegt bislang noch nicht vor.
Seitens der Verwaltung wird in diesem Zusammenhang allgemein darauf hingewiesen,
dass zahlreiche Sachthemen bestimmten zeitlichen Vorgaben oder Fristen unterliegen
oder auf Anträgen der Fraktionen beruhen, die es in der Regel erforderlich machen, diese
Themen eben in der jeweils nächsten Rats- oder Ausschusssitzung zu behandeln.
Anlagen zur Sitzungsvorlage
Neben dem Antrag der SPD-Fraktion vom 28.09.2018 ist der Sitzungsvorlage auch die
aktuell gültige Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 13.11.2018
----------------------------------Koehl
Leiter Bürgermeisterbüro
Beschlussvorlage WP9-173/2018
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
Seite 3