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Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, Antrag des FDP-Stadtverbandes Bedburg hier: Einführung von TRIXI Spiegeln im Stadtgebiet Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
212 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
15.11.18, 07:21
Aktualisiert
21.12.18, 13:43
Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, Antrag des FDP-Stadtverbandes Bedburg
hier: Einführung von TRIXI Spiegeln im Stadtgebiet Bedburg) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, Antrag des FDP-Stadtverbandes Bedburg
hier: Einführung von TRIXI Spiegeln im Stadtgebiet Bedburg) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, Antrag des FDP-Stadtverbandes Bedburg
hier: Einführung von TRIXI Spiegeln im Stadtgebiet Bedburg)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9181/2018 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 27.11.2018 Betreff: Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, Antrag des FDP-Stadtverbandes Bedburg hier: Einführung von TRIXI Spiegeln im Stadtgebiet Bedburg Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss verweist die Angelegenheit an den Stadtentwicklungsausschuss mit der Bitte um Vorentscheid. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 23.10.2018 wurde durch den FDP-Stadtverband Bedburg die Einführung von TRIXI Spiegeln in Form eines Bürgerantrages nach § 24 GO beantragt (siehe Anlage 1). Zur Begründung wird auf einen Bericht über eine Initiative gegen Tote-Winkel-Unfälle verwiesen. Danach stelle ein TRIXI Spiegel eine kostengünstige Methode dar das Problem toter Winkel und die damit verbundene Unfallgefahr zu minimieren. Der TRIXI Spiegel ist eine Sonderform des Verkehrsspiegels und konvex geformt. Unmittelbar am Signalgeber einer Ampel angebracht dient er dazu, den toten Winkel beim Abbiegen großer Fahrzeuge (insbesondere Bus und Lkw) zu reduzieren und damit die Sicht auf die Fußgänger und Radfahrer zu verbessern. Im Unterschied zu herkömmlichen Verkehrsspiegeln sieht der Fahrer durch die Krümmung der Spiegeloberfläche sich selbst und die Umgebung vor und rechts neben seinem Fahrzeug. Städte, die die Spiegel im Rahmen eines Pilotprojektes an unfallträchtigen Knotenpunkten montiert hatten, berichten von einem Rückgang der Unfallzahlen. Allerdings befinden sich solche Untersuchungen noch in der Auswertungsphase, die Auswirkungen der Spiegel auf das Unfallgeschehen können aufgrund zu geringer Fallzahlen noch nicht beurteilt werden. Die Evaluierung dieses Pilotprojekts zeigt auch, dass ca. 90% der Lkw- und Busfahrer den Spiegel wahrgenommen haben und ihn als hilfreich erachten (Forschungsprojekt der Universität Karlsruhe zum Nutzen der TRIXI Spiegel in Freiburg). Der TRIXI Spiegel umfasst ein Sichtfeld von 90°. Damit kann der Blickradius der Fahrzeugführer nur in bestimmten Situationen erweitert werden, insbesondere wenn Kraftfahrzeug und Fahrrad an einer roten Ampel zum Stillstand kommen. Eben diese Konstellation gilt jedoch als wenig unfallträchtig, da der Kraftfahrzeugführer zum einen vergleichsweise viel Zeit hat seine Umgebung zu begutachten, zum anderen rücken die Radfahrer zu Beginn der Grünphase durch unterschiedlich schnell anfahrende Fahrzeuge automatisch aus dem toten Winkel ins Blickfeld der Fahrer. Effektiver als ein Verkehrsspiegel – der nur wirken kann so denn man auch hineinsieht sind solche Kreuzungen mit vorgezogenen Radaufstellbereichen oder „Vorlauf“-Grünschaltungen für Radfahrer zu versehen. Schwerwiegende Unfälle zwischen Radverkehr und motorisiertem Verkehr entstehen vielmehr durch gleichzeitig in den Kreuzungsbereich einfahrende Verkehrsteilnehmer bzw. während des Abbiegevorgangs. Fahren Kraftfahrzeugführer und Radfahrer parallel auf eine Kreuzung zu, so lässt der TRIXI Spiegel nur in einem sehr kleinen Zeitfenster eine bessere Sichtbeziehung zu. Dafür muss sich der Kraftfahrzeugführer unmittelbar vor dem Spiegel befinden und der Radfahrer in richtiger Position zum Kraftfahrzeug aufhalten, um im Spiegel reflektiert zu werden – eine Situation die so nur selten auftaucht. Befinden sich die Kraftfahrzeuge jedoch bereits im Abbiegevorgang, demnach hinter dem Spiegel und werden Radfahrer womöglich noch von parkenden Fahrzeugen, Littfaßsäulen etc. verdeckt, so kann ein TRIXI Spiegel überhaupt nicht mehr nutzen. Des Weiteren treten in der Praxis bei der Verwendung von Verkehrsspiegeln verschiedene Nachteile auf. In der Fachwelt ist die Wirksamkeit von Verkehrsspiegeln daher umstritten. Seitens der Kritiker wird unter anderem angeführt, dass Verkehrsspiegel dem Verkehrsteilnehmer eine Sicherheit nur vortäuschen würden, obwohl diese tatsächlich nicht bestehe. Bei vielen Straßenbaulastträgern haben diese Nachteile dazu geführt, dass Verkehrsspiegel entweder nur noch in Einzelfällen oder gar nicht mehr genehmigt werden. Folgende Nachteile sind bekannt:  Anfälligkeit für Verschmutzung durch Umwelteinflüsse (wie etwa Schmutz oder Wasser bzw. Eis) oder Vandalismus (beispielsweise durch Aufkleber oder Graffiti)  Verzerrtes und verkleinertes Verkehrssituation)  Unwirksamkeit durch unbeabsichtigtes oder vorsätzliches Verdrehen Beschlussvorlage WP9-181/2018 Spiegelbild (Gefahr von Falschinterpretation der Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3  Blendgefahr durch Scheinwerfer oder Sonneneinstrahlung  Entstehung von toten Winkeln im Spiegelbild (Radfahrer und Fußgänger können übersehen werden) Die Stadt Bedburg unterhält lediglich eine LSA (Lindenstraße, am ehemaligen TOOM-Markt) die sich an einer T-Kreuzung befindet. Da an dieser Stelle jedoch ein langgezogener Rechtsabbiegestreifen vorhanden ist, werden hier die Voraussetzungen für die Anbringung von TRIXI-Spiegeln nicht erfüllt. Bei den übrigen fünf Anlagen handelt es sich um reine Fußgängerampeln. Der Landesbetriebes Straßenbau NRW unterhält ebenfalls lediglich zwei Fußgängerampeln im Stadtgebiet. Der überwiegende Anteil an Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet Bedburg befindet sich in der Straßenbaulast des Rhein-Erft-Kreises, weswegen dieser mit E-Mailschreiben vom 26.10.2018 um eine entsprechende Stellungnahme ersucht wurde. Gleichzeitig wurden etwaige Erfahrungswerte bei der Verkehrsdirektion der Polizei abgefragt. Da bislang keine Rückmeldung des Rhein-Erft-Kreises vorliegt, wird auf den nächsten Stadtentwicklungsausschuss Anfang 2019 verwiesen. . Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 12.11.2018 ----------------------------------Lara Ackermann ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-181/2018 Seite 3