Daten
Kommune
Bedburg
Größe
212 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
15.11.18, 07:21
Aktualisiert
21.12.18, 13:43
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9181/2018
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
27.11.2018
Betreff:
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, Antrag des FDP-Stadtverbandes Bedburg
hier: Einführung von TRIXI Spiegeln im Stadtgebiet Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss verweist die Angelegenheit an den
Stadtentwicklungsausschuss mit der Bitte um Vorentscheid.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Mit Schreiben vom 23.10.2018 wurde durch den FDP-Stadtverband Bedburg die Einführung von
TRIXI Spiegeln in Form eines Bürgerantrages nach § 24 GO beantragt (siehe Anlage 1).
Zur Begründung wird auf einen Bericht über eine Initiative gegen Tote-Winkel-Unfälle verwiesen.
Danach stelle ein TRIXI Spiegel eine kostengünstige Methode dar das Problem toter Winkel und
die damit verbundene Unfallgefahr zu minimieren.
Der TRIXI Spiegel ist eine Sonderform des Verkehrsspiegels und konvex geformt. Unmittelbar am
Signalgeber einer Ampel angebracht dient er dazu, den toten Winkel beim Abbiegen großer
Fahrzeuge (insbesondere Bus und Lkw) zu reduzieren und damit die Sicht auf die Fußgänger und
Radfahrer zu verbessern. Im Unterschied zu herkömmlichen Verkehrsspiegeln sieht der Fahrer
durch die Krümmung der Spiegeloberfläche sich selbst und die Umgebung vor und rechts neben
seinem Fahrzeug. Städte, die die Spiegel im Rahmen eines Pilotprojektes an unfallträchtigen
Knotenpunkten montiert hatten, berichten von einem Rückgang der Unfallzahlen. Allerdings
befinden sich solche Untersuchungen noch in der Auswertungsphase, die Auswirkungen der
Spiegel auf das Unfallgeschehen können aufgrund zu geringer Fallzahlen noch nicht beurteilt
werden. Die Evaluierung dieses Pilotprojekts zeigt auch, dass ca. 90% der Lkw- und Busfahrer
den Spiegel wahrgenommen haben und ihn als hilfreich erachten (Forschungsprojekt der
Universität Karlsruhe zum Nutzen der TRIXI Spiegel in Freiburg).
Der TRIXI Spiegel umfasst ein Sichtfeld von 90°. Damit kann der Blickradius der Fahrzeugführer
nur in bestimmten Situationen erweitert werden, insbesondere wenn Kraftfahrzeug und Fahrrad an
einer roten Ampel zum Stillstand kommen. Eben diese Konstellation gilt jedoch als wenig
unfallträchtig, da der Kraftfahrzeugführer zum einen vergleichsweise viel Zeit hat seine Umgebung
zu begutachten, zum anderen rücken die Radfahrer zu Beginn der Grünphase durch
unterschiedlich schnell anfahrende Fahrzeuge automatisch aus dem toten Winkel ins Blickfeld der
Fahrer. Effektiver als ein Verkehrsspiegel – der nur wirken kann so denn man auch hineinsieht sind solche Kreuzungen mit vorgezogenen Radaufstellbereichen oder „Vorlauf“-Grünschaltungen
für Radfahrer zu versehen.
Schwerwiegende Unfälle zwischen Radverkehr und motorisiertem Verkehr entstehen vielmehr
durch gleichzeitig in den Kreuzungsbereich einfahrende Verkehrsteilnehmer bzw. während des
Abbiegevorgangs. Fahren Kraftfahrzeugführer und Radfahrer parallel auf eine Kreuzung zu, so
lässt der TRIXI Spiegel nur in einem sehr kleinen Zeitfenster eine bessere Sichtbeziehung zu.
Dafür muss sich der Kraftfahrzeugführer unmittelbar vor dem Spiegel befinden und der Radfahrer
in richtiger Position zum Kraftfahrzeug aufhalten, um im Spiegel reflektiert zu werden – eine
Situation die so nur selten auftaucht. Befinden sich die Kraftfahrzeuge jedoch bereits im
Abbiegevorgang, demnach hinter dem Spiegel und werden Radfahrer womöglich noch von
parkenden Fahrzeugen, Littfaßsäulen etc. verdeckt, so kann ein TRIXI Spiegel überhaupt nicht
mehr nutzen.
Des Weiteren treten in der Praxis bei der Verwendung von Verkehrsspiegeln verschiedene
Nachteile auf. In der Fachwelt ist die Wirksamkeit von Verkehrsspiegeln daher umstritten. Seitens
der Kritiker wird unter anderem angeführt, dass Verkehrsspiegel dem Verkehrsteilnehmer eine
Sicherheit nur vortäuschen würden, obwohl diese tatsächlich nicht bestehe. Bei vielen
Straßenbaulastträgern haben diese Nachteile dazu geführt, dass Verkehrsspiegel entweder nur
noch in Einzelfällen oder gar nicht mehr genehmigt werden. Folgende Nachteile sind bekannt:
Anfälligkeit für Verschmutzung durch Umwelteinflüsse (wie etwa Schmutz oder Wasser
bzw. Eis) oder Vandalismus (beispielsweise durch Aufkleber oder Graffiti)
Verzerrtes und verkleinertes
Verkehrssituation)
Unwirksamkeit durch unbeabsichtigtes oder vorsätzliches Verdrehen
Beschlussvorlage WP9-181/2018
Spiegelbild
(Gefahr
von
Falschinterpretation
der
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Blendgefahr durch Scheinwerfer oder Sonneneinstrahlung
Entstehung von toten Winkeln im Spiegelbild (Radfahrer und Fußgänger können
übersehen werden)
Die Stadt Bedburg unterhält lediglich eine LSA (Lindenstraße, am ehemaligen TOOM-Markt) die
sich an einer T-Kreuzung befindet. Da an dieser Stelle jedoch ein langgezogener
Rechtsabbiegestreifen vorhanden ist, werden hier die Voraussetzungen für die Anbringung von
TRIXI-Spiegeln nicht erfüllt. Bei den übrigen fünf Anlagen handelt es sich um reine
Fußgängerampeln.
Der Landesbetriebes Straßenbau NRW unterhält ebenfalls lediglich zwei Fußgängerampeln im
Stadtgebiet.
Der überwiegende Anteil an Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet Bedburg befindet sich in der
Straßenbaulast des Rhein-Erft-Kreises, weswegen dieser mit E-Mailschreiben vom 26.10.2018 um
eine entsprechende Stellungnahme ersucht wurde. Gleichzeitig wurden etwaige Erfahrungswerte
bei der Verkehrsdirektion der Polizei abgefragt.
Da bislang keine Rückmeldung des Rhein-Erft-Kreises vorliegt, wird auf den nächsten
Stadtentwicklungsausschuss Anfang 2019 verwiesen.
.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 12.11.2018
----------------------------------Lara Ackermann
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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