Daten
Kommune
Bedburg
Größe
269 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
15.11.18, 07:21
Aktualisiert
21.12.18, 13:43
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9195/2018
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
27.11.2018
Rat der Stadt Bedburg
18.12.2018
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Abwässern aus
Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2019
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die beigefügte
Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Abwässern aus
Grundstücksentwässerungsanlagen zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Erstattung der Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche
Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Form von
Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner
Personen bzw. Personengruppen dient.
Abfuhrleistung:
Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr der Abwässer eines privaten Unternehmens. Bei einer
Abfuhrmenge von mehr als 3 m³ beträgt der Preis für diese Leistung 20,50 €/m³ zzgl.
Mehrwertsteuer und fließt somit als anrechenbare Kosten in Höhe von 24,40 €/m³ in die
Gebührenkalkulation ein.
Ist die Abfuhrmenge kleiner gleich 3 m³, so werden durch das Unternehmen unverändert
gegenüber dem Vorjahr pauschal 75,00 € zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, was zu anrechenbaren
Kosten in Höhe von 89,25 € führt.
Klärschlammbehandlung
Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die hierfür entstehenden
Kosten betragen ab dem 01.01.2019:
für Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich einem CSB-Wert
von 2.000 mg/l
1,91 €/m³
für Abwasser aus abflusslosen Gruben über einem CSB Wert
von 2.000 mg/l bis einschließlich 30.000 mg/l
19,40 €/m³
für Fäkalien über CSB-Wert 30.000 mg/l
38,36 €/m³
für Chemietoiletten
60,12 €/m³
Die Verwaltungskosten werden grundsätzlich mit einem 5%igen Aufschlag auf der Basis der
Zwischensumme für Abfuhren über 3 m³ berechnet.
Kalkulation 2019
Abwasser aus abflusslosen Gruben bis CSB Wert
2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
Verwaltungskosten
Gebührensatz
Abwasser aus abflusslosen Gruben über CSB wert
2.000 mg/l bis zu 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
Verwaltungskosten
Gebührensatz
Fäkalienpreis über CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
Verwaltungskosten
Gebührensatz
Chemietoiletten
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
Verwaltungskosten
Gebührensatz
Beschlussvorlage WP9-195/2018
Kalkulation 2019
Kalkulation 2018
> 3 m³
24,40
1,91
26,31
1,32
27,62
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
<= 3m³
89,25 € pauschal
1,91
€/m³
91,16
€/m³
1,32
€/m³
92,48
€/m³
24,40
1,89
26,29
1,31
27,60
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
24,40
19,40
43,80
2,19
45,98
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
89,25 € pauschal
19,40
€/m³
108,65
€/m³
2,19
€/m³
110,84
€/m³
24,40
19,16
43,56
2,18
45,73
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
24,40
38,36
62,76
3,14
65,89
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
89,25 € pauschal
38,36
€/m³
127,61
€/m³
3,14
€/m³
130,75
€/m³
24,40
37,89
62,29
3,11
65,40
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
24,40
60,12
84,52
4,23
88,74
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
89,25 € pauschal
60,12
€/m³
149,37
€/m³
4,23
€/m³
153,60
€/m³
24,40
59,38
83,78
4,19
87,96
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Münchrath, Thorsten
----------------------------------Eßer, Uwe
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-195/2018
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