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Beschlussvorlage (Bürgerantrag bezüglich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ Kirchherten - Gebiet zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
186 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
15.11.18, 07:21
Aktualisiert
21.12.18, 13:43
Beschlussvorlage (Bürgerantrag bezüglich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ Kirchherten - Gebiet zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße) Beschlussvorlage (Bürgerantrag bezüglich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ Kirchherten - Gebiet zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9205/2018 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 27.11.2018 Betreff: Bürgerantrag bezüglich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ Kirchherten - Gebiet zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den vorliegenden Bürgerantrag (§ 24 GO NRW) aufgrund der sachlichen Zuständigkeit an den Stadtentwicklungsausschuss zu verweisen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt ein Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW vor (siehe Anlage), den Bebauungsplan Nr. 5/ Kirchherten – Gebiet zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße zu ändern. In dem Schreiben wird auf einen Ortstermin mit Anwohnern der Schulgasse und der Pützer Straße verwiesen. Bei diesem Termin habe die Verwaltung den Anwohnern konkrete Bebauungsplaninhalte zugesagt, die von den Beschwerdeführen hingegen nicht als umgesetzt erachtet werden. Gemäß § 24 GO NRW in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung ist für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden (hier Bürgerantrag) grundsätzlich der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Aus sachlichen Erwägungen heraus (hier Antrag hinsichtlich einer förmlichen Bebauungsplanänderung nach § 2 Abs. 1 BauGB) soll der Bürgerantrag im Stadtentwicklungsausschuss beraten werden. Nach Entscheidung des entsprechend informiert. Stadtentwicklungsausschusses werden die Beschwerdeführer Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Die Beschlussvorlage des Stadtentwicklungsausschusses ist abzuwarten. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 13.11.2018 ----------------------------------Jens Tempelmann ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sibille Brabender Sachbearbeiter Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-205/2018 Seite 2