Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
205 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
19.11.18, 09:02
Aktualisiert
19.11.18, 09:02
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr)

öffnen download melden Dateigröße: 205 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Vorlage 1073 /X.L. Datum: 16.11.2018 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 27.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Gebührenbedarfsberechnung EB Abwasser 2019 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2019 auf der Grundlage von § 10 Abs. 5 EigVO NRW die Beibehaltung der Eigenkapitalverzinsung im Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von 2 %. 2. Der Gemeinderat beschließt zudem auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2019 zum 01.01.2019 nachstehende Gebührenfestsetzungen: a) Die Schmutzwassergebühr wird von 3,79 €/cbm auf 3,90 €/cbm Frischwasserbezug erhöht. b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 300 600 900 1.200 1.500 qm qm qm qm qm qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm 3. Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019 für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt: a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2 b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2. Begründung: Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2019 zeigt, dass auf der Basis des vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfes 2019 und unter Berücksichtigung der Beibehaltung einer Eigenkapitalverzinsung von 2 % bei Zugrundelegung einer an das Niveau von 2017 angepassten Verbrauchsmenge von 324.000 cbm die derzeitige Verbrauchsgebühr von 3,79 €/cbm Frischwasserbezug nicht weiter auskömmlich ist und zum 01.01.2019 eine Erhöhung um 11 Cent/cbm vorgenommen werden sollte. Hierbei wurde zudem für 2019 eine anteilige Inanspruchnahme der mit dem Jahresabschluss 2016 gebildeten Rückstellung für den Gebührenausgleich berücksichtigt, die innerhalb von vier Jahren an den Gebührenzahler zurückzugeben ist. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte mit dem Wirtschaftsplan 2016. Die Niederschlagswassergebühr zeigt sich in der bisherigen Höhe als weiterhin auskömmlich. Der Straßenentwässerungsanteil bei Gemeindestraßen und überörtlichen Straßen kann ebenfalls weiterhin unverändert bleiben. Inwiefern bei gleichbleibender Kostenstruktur und in Anbetracht der tatsächlichen Entwicklung der Verbrauchsmengen in kommenden Jahren eine neuerliche Anpassung der Gebühren erforderlich sein wird, ist derzeit noch offen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister