Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
205 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
19.11.18, 09:02
Aktualisiert
19.11.18, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II -
Vorlage 1073 /X.L.
Datum: 16.11.2018
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
27.11.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Gebührenbedarfsberechnung EB Abwasser 2019
2
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2019 auf der Grundlage von § 10 Abs. 5 EigVO NRW die Beibehaltung der Eigenkapitalverzinsung im Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von 2 %.
2. Der Gemeinderat beschließt zudem auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2019 zum 01.01.2019 nachstehende Gebührenfestsetzungen:
a) Die Schmutzwassergebühr wird von 3,79 €/cbm auf 3,90 €/cbm
Frischwasserbezug erhöht.
b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten
und damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
3. Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage
des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für
das Wirtschaftsjahr 2019 für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt:
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2.
Begründung:
Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2019 zeigt, dass auf der Basis des
vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfes 2019 und unter Berücksichtigung der Beibehaltung einer Eigenkapitalverzinsung von 2 % bei Zugrundelegung einer an
das Niveau von 2017 angepassten Verbrauchsmenge von 324.000 cbm die derzeitige Verbrauchsgebühr von 3,79 €/cbm Frischwasserbezug nicht weiter auskömmlich ist und zum 01.01.2019 eine Erhöhung um 11 Cent/cbm vorgenommen
werden sollte. Hierbei wurde zudem für 2019 eine anteilige Inanspruchnahme der
mit dem Jahresabschluss 2016 gebildeten Rückstellung für den Gebührenausgleich berücksichtigt, die innerhalb von vier Jahren an den Gebührenzahler zurückzugeben ist. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte mit dem Wirtschaftsplan
2016.
Die Niederschlagswassergebühr zeigt sich in der bisherigen Höhe als weiterhin
auskömmlich.
Der Straßenentwässerungsanteil bei Gemeindestraßen und überörtlichen Straßen
kann ebenfalls weiterhin unverändert bleiben.
Inwiefern bei gleichbleibender Kostenstruktur und in Anbetracht der tatsächlichen
Entwicklung der Verbrauchsmengen in kommenden Jahren eine neuerliche Anpassung der Gebühren erforderlich sein wird, ist derzeit noch offen.
gez. Pracht
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Bürgermeister