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Beschlussvorlage (Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
181 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
19.11.18, 09:02
Aktualisiert
19.11.18, 09:02
Beschlussvorlage (Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009) Beschlussvorlage (Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 1087 /X.L. Datum: 16.11.2018 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 27.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Satzungsentwurf 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 gemäß der beigefügten Fassung. Begründung: Auf der Grundlage der mit Vorlage 1.073/X. L. dargelegten Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2019 ist eine Anhebung der Schmutzwassergebühr von bisher 3,79 €/cbm auf 3,90 €/cbm erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist die am 22.12.2009 erlassene Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim in ihrer vierten Änderungsfassung vom 13.12.2016, in Kraft getreten am 01.01.2017, in § 4 Absatz 9 Satz 1 entsprechend anzupassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister