Daten
Kommune
Brühl
Größe
393 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
19.11.18, 14:22
Aktualisiert
06.12.18, 15:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Ohlmeyer
613810
19.11.2018
444/2018
Betreff
Baumfällungen Bonnstraße - Erschließung B-Plangebiet 01.16 II
Bezug: AfBU vom 15.11.2018 - Tischvorlage-Nr. 428/2018
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Schiffer
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
1. Der Hauptausschuss zieht für den Rat per Dringlichkeit die Beschlusskompetenz des
Ausschusses für Bauen und Umwelt an sich.
2. Der Hauptausschuss fasst im Zuge der Dringlichkeit folgenden Beschluss:
Der Hauptausschuss stimmt der Fällung der 12 vorhandenen Straßenbäume (Stadtbirnen)
entlang der Bonnstraße im Bereich des Bebauungsplangebietes 01.16 II zu.
Erläuterungen:
Im Rahmen der Erschließung des Bebauungsplangebietes 01.16 II durch den
Erschließungs-träger, ist es zwingend notwendig, einen Abwasserkanal DN 300 im Bereich
der Bonnstraße Richtung Innenstadt zu verlegen. Auf Grund der an der westlichen Seite
vorhandenen Straßenbäume, inklusive Wurzeln, ist die Kanaltrasse bereits in die
gegenüberliegende, östliche Fahrbahnhälfte umgeplant worden.
Über die Bonnstraße werden die südlichen Stadteile Brühls an das ÖPNV-/ Busnetz
angebunden. Eine Umleitung der Buslinien bei Vollsperrung der Bonnstraße ist auf Grund
daraus resultierender, immenser Wege- und Fahrzeitverlängerungen nicht möglich,
sodass nur eine halbseitige Sperrung der Bonnstraße für die Verlegung des o.g. Kanals
verkehrstechnisch möglich ist. Für die damit nah an die Bäume heranführende
Verkehrsführung ist dann ein massiver Rückschnitt von der Straßenseite her erforderlich.
Ebenso ist ein Rückschnitt von der Seite des Rad-/ Gehweges für die Verlegung der
Fernwärme- und Telekommunikationsleitungen unabdingbar. Weitere Rückschnitte der
Bäume an den jeweiligen Stirnseiten sind zudem auch noch für die Verlegung der
Grundstücksanschlussleitungen der Häuserzeilen parallel zur Bonnstraße zwischen den
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Bäumen in das Baugebiet notwendig. Der Erhalt der Bäume ist mit diesen umfangreichen
Rückschnitten und den zu erwartenden Wurzelbeschädigungen nicht mehr gegeben. Eine
Großbaumverpflanzung wird seitens der Gartenbautechnik nicht empfohlen bzw.
abgeraten, wenn die Bäume nicht in früheren Anfangsjahren schon einmal umgepflanzt
worden sind – die Bäume werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr
anwachsen. "Über die Jahre wächst die Pflanze selbstverständlich auch im Wurzelbereich.
Die Wurzeln werden immer dicker und länger, d. h. dass die feinen, aktiven Wurzeln
mehrere Meter vom Stamm entfernt wachsen. Diese feinen Wurzeln sind für die Pflanze
enorm wichtig. Nur sie können die lebensnotwendigen Stoffe wie Wasser und Nährstoffe
aufnehmen. Die dicken Wurzeln sind dazu nicht fähig. Sie transportieren lediglich diese
Stoffe zum Stamm. Beim Verpflanzen werden viele Wurzeln abgestochen, weil es nicht
möglich ist, alle Wurzeln im Umkreis von 5 m oder gar mehr sorgfältig auszugraben. Es
sind davon fast alle feinen, lebensnotwendigen Wurzeln betroffen. Die Pflanze kommt
dadurch in ein extremes Ungleichgewicht, d. h. die wenigen verbliebenen feinen Wurzeln
können den großen oberirdischen Teil (Stamm, Äste, Blätter, Blüte) nicht mehr genügend
mit Wasser und Nährstoffen versorgen. Die Pflanze stirbt." (Baumschule Rafz, Rafz).
Aufgrund des Baumalters und des teilweise schlechten Ist-Zustandes sieht auch der
StadtServiceBetrieb Brühl AöR keine Möglichkeit der erfolgreichen Umpflanzung. Zudem
würden Großbaumumpflanzungen mit dem notwendigen Ballendurchmesser von jeweils
mindestens 3,50 m enorme Schäden im Straßenauf- und unterbau der Bonnstraße
verursachen.
Aus den aufgeführten Gründen ist die Fällung der noch vorhandenen 12 Straßenbäume
unumgänglich.
Die Bäume wurden durch einen unabhängigen Baumgutachter in Augenschein genommen
und jeweils eine Gehölzwertermittlung nach dem Sachwertverfahren, Methode KOCH
durchgeführt, um den ökologischen und finanziellen Wert zu ermitteln.
Nach Beendigung der notwendigen Baumaßnahmen zum Bebauungsplangebiet werden
Ersatzpflanzungen in diesem Bereich in gleicher Anzahl durchgeführt. Es ist davon
auszugehen, dass aufgrund der Gehölzwertermittlung weitere finanzielle Mittel zur
Verfügung stehen, so dass weitere Baumpflanzungen entlang der Bonnstraße Richtung
Schwadorf vorgenommen werden können. Art und Umfang der Nachpflanzungen und die
fachtechnische Ausführung der Baumbeete werden mit einem unabhängigen
Baumgutachter und dem StadtServiceBetrieb Brühl AöR detailliert abgestimmt.
Der Erschließungsträger hat erklärt, die zusätzlichen Kosten für die Rodung der Bäume
sowie entsprechende Neupflanzungen zu übernehmen. Die Kosten zur Wiederherstellung
der jeweiligen Oberflächen sind bereits über den Erschließungsvertrag abgegolten.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Erschließungsarbeiten im Bereich des Bebauungsplangebietes 01.16 II sind in vollem
Gange. Um einen zeitlich reibungslosen Ablauf zu garantieren, ist die o.a. Entscheidung
dringend zu treffen. Die ausführenden Baufirmen rücken andernfalls ab, was zu erheblichen
zeitlichen Verzögerungen mit entsprechenden Mehrkosten führen würde.
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