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Vorlage (Baumfällungen Bonnstraße - Erschließung B-Plangebiet 01.16 II Bezug: AfBU vom 15.11.2018 - Tischvorlage-Nr. 428/2018 - TISCHVORLAGE - )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
393 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
19.11.18, 14:22
Aktualisiert
06.12.18, 15:28
Vorlage (Baumfällungen Bonnstraße - Erschließung B-Plangebiet 01.16 II
Bezug: AfBU vom 15.11.2018 - Tischvorlage-Nr. 428/2018
- TISCHVORLAGE -
) Vorlage (Baumfällungen Bonnstraße - Erschließung B-Plangebiet 01.16 II
Bezug: AfBU vom 15.11.2018 - Tischvorlage-Nr. 428/2018
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Bezug: AfBU vom 15.11.2018 - Tischvorlage-Nr. 428/2018
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Ohlmeyer 613810 19.11.2018 444/2018 Betreff Baumfällungen Bonnstraße - Erschließung B-Plangebiet 01.16 II Bezug: AfBU vom 15.11.2018 - Tischvorlage-Nr. 428/2018 Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Schiffer Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: 1. Der Hauptausschuss zieht für den Rat per Dringlichkeit die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Bauen und Umwelt an sich. 2. Der Hauptausschuss fasst im Zuge der Dringlichkeit folgenden Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt der Fällung der 12 vorhandenen Straßenbäume (Stadtbirnen) entlang der Bonnstraße im Bereich des Bebauungsplangebietes 01.16 II zu. Erläuterungen: Im Rahmen der Erschließung des Bebauungsplangebietes 01.16 II durch den Erschließungs-träger, ist es zwingend notwendig, einen Abwasserkanal DN 300 im Bereich der Bonnstraße Richtung Innenstadt zu verlegen. Auf Grund der an der westlichen Seite vorhandenen Straßenbäume, inklusive Wurzeln, ist die Kanaltrasse bereits in die gegenüberliegende, östliche Fahrbahnhälfte umgeplant worden. Über die Bonnstraße werden die südlichen Stadteile Brühls an das ÖPNV-/ Busnetz angebunden. Eine Umleitung der Buslinien bei Vollsperrung der Bonnstraße ist auf Grund daraus resultierender, immenser Wege- und Fahrzeitverlängerungen nicht möglich, sodass nur eine halbseitige Sperrung der Bonnstraße für die Verlegung des o.g. Kanals verkehrstechnisch möglich ist. Für die damit nah an die Bäume heranführende Verkehrsführung ist dann ein massiver Rückschnitt von der Straßenseite her erforderlich. Ebenso ist ein Rückschnitt von der Seite des Rad-/ Gehweges für die Verlegung der Fernwärme- und Telekommunikationsleitungen unabdingbar. Weitere Rückschnitte der Bäume an den jeweiligen Stirnseiten sind zudem auch noch für die Verlegung der Grundstücksanschlussleitungen der Häuserzeilen parallel zur Bonnstraße zwischen den Drucksache 444/2018 Seite - 2 – Bäumen in das Baugebiet notwendig. Der Erhalt der Bäume ist mit diesen umfangreichen Rückschnitten und den zu erwartenden Wurzelbeschädigungen nicht mehr gegeben. Eine Großbaumverpflanzung wird seitens der Gartenbautechnik nicht empfohlen bzw. abgeraten, wenn die Bäume nicht in früheren Anfangsjahren schon einmal umgepflanzt worden sind – die Bäume werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr anwachsen. "Über die Jahre wächst die Pflanze selbstverständlich auch im Wurzelbereich. Die Wurzeln werden immer dicker und länger, d. h. dass die feinen, aktiven Wurzeln mehrere Meter vom Stamm entfernt wachsen. Diese feinen Wurzeln sind für die Pflanze enorm wichtig. Nur sie können die lebensnotwendigen Stoffe wie Wasser und Nährstoffe aufnehmen. Die dicken Wurzeln sind dazu nicht fähig. Sie transportieren lediglich diese Stoffe zum Stamm. Beim Verpflanzen werden viele Wurzeln abgestochen, weil es nicht möglich ist, alle Wurzeln im Umkreis von 5 m oder gar mehr sorgfältig auszugraben. Es sind davon fast alle feinen, lebensnotwendigen Wurzeln betroffen. Die Pflanze kommt dadurch in ein extremes Ungleichgewicht, d. h. die wenigen verbliebenen feinen Wurzeln können den großen oberirdischen Teil (Stamm, Äste, Blätter, Blüte) nicht mehr genügend mit Wasser und Nährstoffen versorgen. Die Pflanze stirbt." (Baumschule Rafz, Rafz). Aufgrund des Baumalters und des teilweise schlechten Ist-Zustandes sieht auch der StadtServiceBetrieb Brühl AöR keine Möglichkeit der erfolgreichen Umpflanzung. Zudem würden Großbaumumpflanzungen mit dem notwendigen Ballendurchmesser von jeweils mindestens 3,50 m enorme Schäden im Straßenauf- und unterbau der Bonnstraße verursachen. Aus den aufgeführten Gründen ist die Fällung der noch vorhandenen 12 Straßenbäume unumgänglich. Die Bäume wurden durch einen unabhängigen Baumgutachter in Augenschein genommen und jeweils eine Gehölzwertermittlung nach dem Sachwertverfahren, Methode KOCH durchgeführt, um den ökologischen und finanziellen Wert zu ermitteln. Nach Beendigung der notwendigen Baumaßnahmen zum Bebauungsplangebiet werden Ersatzpflanzungen in diesem Bereich in gleicher Anzahl durchgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Gehölzwertermittlung weitere finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, so dass weitere Baumpflanzungen entlang der Bonnstraße Richtung Schwadorf vorgenommen werden können. Art und Umfang der Nachpflanzungen und die fachtechnische Ausführung der Baumbeete werden mit einem unabhängigen Baumgutachter und dem StadtServiceBetrieb Brühl AöR detailliert abgestimmt. Der Erschließungsträger hat erklärt, die zusätzlichen Kosten für die Rodung der Bäume sowie entsprechende Neupflanzungen zu übernehmen. Die Kosten zur Wiederherstellung der jeweiligen Oberflächen sind bereits über den Erschließungsvertrag abgegolten. Begründung der Dringlichkeit: Die Erschließungsarbeiten im Bereich des Bebauungsplangebietes 01.16 II sind in vollem Gange. Um einen zeitlich reibungslosen Ablauf zu garantieren, ist die o.a. Entscheidung dringend zu treffen. Die ausführenden Baufirmen rücken andernfalls ab, was zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen mit entsprechenden Mehrkosten führen würde. Drucksache 444/2018 Seite - 3 –