Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
321265.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
15.11.18, 12:00
Aktualisiert
21.11.18, 03:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Bezirksamt Aachen-Brand
Bezirksamt Aachen-Eilendorf
Bezirksamt Aachen-Haaren
Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Bezirksamt Aachen-Richterich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0325/WP17
öffentlich
FB 11/510
15.11.2018
Frau Lesmeister
Sachstandsbericht "Ortsnahe dezentrale
Dienstleistungsangebote" hier: Dauerhafte Einrichtung von 2,0 Stellen im Bereich der
Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr durch Streichung der an
den beiden Stellen vorhandenen kw-Vermerke zum Stellenplan
2019
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.12.2018
Personal- und Verwaltungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung
sowie die damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Auswirkungen zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters die an den beiden Stellen
für die Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr in den Bezirken angebrachten kw-Vermerke zum
Stellenplan 2019 zu streichen.
Vorlage FB 11/0325/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen:
JA
NEIN
x
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0€
0€
0€
230.700 €
0€
0€
0€
0€
0€
289.800 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0 €*
- 59.100 €*
Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:
Personal-/Sachaufwand
Die finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 9/2018 - Kosten
eines Arbeitsplatzes (Stand 2018/2019) ausgehend von einer durchgehenden Besetzung nach
Verabschiedung des Haushalts 2019 (vorgesehen für Ratssitzung am 23.01.2019) für die Jahre 2019
bis 2021 folgendermaßen zusammen:
2 x EG 5 TVöD à 48.300 € p.a.
=
sowie =
=
96.600 € für das Jahr 2019
96.600 € per anno x 2 Jahre (für 2020-2021)
289.800 €
Ertrag
Der eingeplante Ertrag ergibt sich aufgrund der vorliegenden Einnahmen von Verwarngeldern in Höhe
von insgesamt 89.807€ für den Zeitraum von ca. 14 Monaten (01.08.2017 - 05.10.2018).
Verwarngelder für den Zeitraum von 12 Monaten
=
76.900 € ((89.807 €/14)*12) =
76.977 €) für das Jahr 2019
76.900 € per anno x 2 Jahre (für
2020-2021)
=
230.700 €
Die notwendigen Mittel hinsichtlich der Personalaufwendungen sind mit dem Haushaltsplan 2019 zu
beschließen.
Vorlage FB 11/0325/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2018
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Erläuterungen:
Ausgangslage
In seiner Sitzung vom 12.01.2017 hat der Personal- und Verwaltungsausschusses zum
Tagesordnungspunkt 3 der öffentlichen Sitzung “Sachstandsbericht Ortsnahe dezentrale
Dienstleistungen“ zu den Punkten „1. Ausbau der Bezirksämter und Bürgerservicestandorte als
ortsnahe und dezentrale Dienstleistungsstandorte“ und „2. Ausweitung des Dienstleistungsangebotes
der Bezirksämter und Bürgerservicestandorte (bspw. “Grundsicherung im Alter“)“ den empfehlenden
Beschluss zur
Einrichtung eines Einsatz- und Koordinierungsgremiums unter Beteiligung der Bezirke (mit
institutionalisiertem Abstimmungsprozess) für die Bereiche Ordnungs- und Sicherheitsdienst
sowie Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr zur Abstimmung der jeweiligen Bedarfe in den
Bezirken sowie zur
Einrichtung von 2 Stellen (1 Streife) EG 5 TVöD (neue Entgeltordnung) im Fachbereich
Sicherheit und Ordnung befristet im Stellenplan 2017 und 2018 (kw-Vermerk) für die
Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr für zusätzliche Kontrollen in den Bezirken gefasst.
Die entsprechenden Mittel zur Finanzierung der beiden Stellen der Verkehrsüberwachung ruhender
Verkehr wurden durch den Finanzausschuss für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt. An
beiden Stellen wurde - gemäß Beschluss - ein kw-Vermerk (2019) entsprechend angebracht.
Sachstand
Die Streichung der kw-Vermerke ist für den Stellenplan 2019 vorgesehen.
Die Vorlage dient zum einen dem Rückblick - u. a. über die durchgeführten Einsätze - und der
Berichterstattung über die Erfahrungen des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung (FB 32) sowie der
Bezirke. Zum anderen soll dem Personal- und Verwaltungsausschuss die Möglichkeit gegeben
werden, auf dieser Grundlage über den Umgang (Realisierung / Verlängerung / Wegfall) mit den kwVermerken an den beiden Stellen der Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr zu entscheiden. Das
Ergebnis wird im Rahmen der Stellenplanvorlage zum Stellenplan 2019 dem Rat zur Entscheidung
vorgelegt.
Einsatz- und Koordinierungsgremium
Die Abstimmung mit den Bezirksleitungen erfolgt in der Regel nach Notwendigkeit und in Absprache
mit der Abteilungsleitung Außendienste / Sondernutzungen und Großveranstaltungen (FB 32/200).
Die konkreten Einsatzplanungen erfolgen regelmäßig über die jeweiligen Teamleitungen des FB 32.
Die Zusammenarbeit wird von beiden Seiten (FB 32 / Bezirke) als positiv und nachhaltig bewertet.
Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD)
In der Sitzung vom 12.01.2017 des Personal- und Verwaltungsausschusses wurden gemäß
Tagesordnungspunkt 5 der öffentlichen Sitzung (“Stelleneinrichtungen im FB 32 für den Ordnungsund Sicherheitsdienst“) insgesamt 6 Stellen (2 Stellen SB Koordinierungsstelle / Koordination OSD
und 4 Stellen Funktion „Ordnungs- und Sicherheitsdienst“) empfehlend beschlossen.
Zusätzliche Stellen für die Kontrollen in den Bezirken wurden für den Bereich des OSD im Rahmen
des Tagesordnungspunkts 3 der öffentlichen Sitzung “Sachstandsbericht Ortsnahe dezentrale
Vorlage FB 11/0325/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2018
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Dienstleistungen“ nicht empfehlend beschlossen. Durch die Installierung des Einsatz- und
Koordinierungsgremiums sollte u. a. auch eine Verstärkung des Einsatzes des OSD in den Bezirken
sichergestellt werden.
Die verstärkte Einsatzmöglichkeit des OSD in den Bezirken wird durch verschiedene Faktoren
beeinflusst. Durch die Notwendigkeit der überwiegend in der Innenstadt liegenden Einsätzen an den
“Hotspots“ und durch den Umstand u. a. auch unbesetzter Stellen konnte / kann eine Verstärkung des
Einsatzes in den Bezirken seitens des FB 32 nur bedingt geleistet werden. Unabhängig davon kann
man den Zahlen entnehmen, dass mit dem vorhandenen Personal Kontrollen in den Bezirken
durchgeführt wurden / werden.
Einsätze des OSD (Quartale 4/17 bis 3/18)1:
Quartal
Innenstadt
BA1
BA2
BA3
BA4
BA5
BA6
4/2017
3.985
115
37
42
27
26
30
1/2018
3.236
108
38
53
24
33
18
2/2018
3.354
105
43
63
39
46
34
3/2018
4.135
87
50
48
28
35
23
In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 11.10.2018 wurde für den Stellenplan
2019 der empfehlende Beschluss gefasst, neun zusätzliche Stellen für den OSD einzurichten.
Aus Sicht des FB 32 kann nach Besetzung dieser neuen Stellen sowie der zurzeit acht vakanten
Stellen im Bereich des OSD die Kontrolldichte in den Bezirken - ohne die Notwendigkeit der
Einrichtung weiterer Stellen - erhöht werden.
Aus Sicht des FB 32 sowie der Bezirksleitungen wird der Einsatz des OSD in den Bezirken positiv
bewertet. Eine Erhöhung der Kontrolldichte wird von beiden Seiten befürwortet, auch um einen
nachhaltigen Effekt in den Bezirken zu erzielen.
Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr
Die beiden in den Bezirken eingesetzten Mitarbeitenden haben seit dem 01.08.2017 bis zum
05.10.2018 insgesamt 6.341 Verwarnungen ausgestellt. Hieraus resultieren Verwarnungsgelder in
Höhe von 89.807 €.
Die Kommunikation der Einsatzschwerpunkte erfolgt zum einen durch die jeweiligen Bezirke als auch
durch die Einsatzleitung des ruhenden Verkehrs an die beiden Mitarbeitenden der
Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr. Hierdurch wird gewährleistet, dass Gefahrenstellen zeitnah
beseitigt werden können und nachhaltig kontrolliert werden.
Bis zum Einsatz des Bezirksfahrdienstes konnten lediglich akute Verkehrsbehinderungen durch den
bereits vorhandenen Fahrdienst abgearbeitet werden. Durch die Schaffung der beiden Stellen für den
1
Dass die Einsatzzahlen in der Innenstadt deutlich höher sind, liegt u.a. daran, dass nahezu alle “Hotspots“ im Bereich der
Innenstadt liegen. Aus diesem Grunde gibt es hier auch die meisten Beschwerden und Kontrollfahrten.
Vorlage FB 11/0325/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2018
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Einsatz in den Bezirken konnte die Kontrolldichte deutlich erhöht werden. Dies umfasst insbesondere
den Einsatz an den Schulen, den Wochenmärkten und anderen neuralgischen Punkten in den
Bezirken zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Insgesamt ist die Wahrnehmung seitens FB 32 und der Bezirke, dass der Einsatz der
Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs seitens der dortigen Politik und der Bürgerinnen und
Bürger / Einwohnerinnen und Einwohner als sehr positiv bewertet wird. Seit Einführung der Kontrollen
gab es nur vereinzelte Rückmeldungen seitens Bürgerinnen und Bürger / Einwohnerinnen und
Einwohner, die der Meinung sind, dass zu viel kontrolliert wird.
Seitens des FB 32 und der Bezirke werden nachhaltige positive Wirkungen beobachtet.
Aufgrund dessen wird seitens der Verwaltung - auch bei fehlender Kostendeckung - die Streichung
der kw-Vermerke zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit in den Bezirken empfohlen.
Aus Sicht der Verwaltung sind der weitere Einsatz der beiden Mitarbeitenden und die in diesem
Zusammenhang dauerhaft im Stellenplan vorgehaltenen Stellen unter den Aspekten der
Gewährleistung der notwendigen Verkehrsüberwachung des Stadtgebiets, der auskömmlichen
Auslastung der beiden Mitarbeitenden und der Finanzierung der beiden Stellen zu planen. Hierbei ist
zu berücksichtigen, dass der primäre Einsatz der beiden Mitarbeitenden in den Bezirken nach
erforderlicher und mit den Bezirksleitungen abgestimmter Bedarfslage erfolgt und bei freier Kapazität
um weitere Einsätze im Innenstadtbereich ergänzt wird.
Eine vollständige Refinanzierung der beiden Stellen kann – wie bei allen Stellen des Fahrdienstes – in
der Regel nicht erreicht werden. Grund hierfür ist, dass die Stellen des Fahrdienstes im Gegensatz zu
den Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in den eingerichteten Bewohnerparkgebieten in
der Innenstadt neben der klassischen Verkehrsüberwachung auch andere Aufgaben wahrnehmen.
Zum Beispiel führt die bloße Anwesenheit des Fahrdienstes im Rahmen der Schulwegsicherung
bereits zu einer Veränderung des Verkehrsverhaltens. Dieser Einsatz führt in der Regel nicht zu
entsprechenden Einnahmen, trägt aber maßgeblich zur Verkehrssicherheit von Schülern bei.
Darüber hinaus müssen bei den Stellen des Fahrdienstes Zeitanteile für Fahrzeiten berücksichtigt
werden.
Vorliegend wurden in einem Zeitraum von ca. 14 Monaten (01.08.2017 - 05.10.2018)
Verwarnungsgelder in Höhe von insgesamt 89.807 € eingenommen. Unterstellt man eine
gleichmäßige Verteilung der Verwarngelder auf 12 Monate so ergibt sich ein Betrag in Höhe von
abgerundet ca. 76.900 €. Dem stehen Personalkosten in Höhe von 96.600 € gegenüber. Dies
entspricht einem Personalkostendeckungsanteil in Höhe von ca. 78 %. Dieser Anteil wurde bei der
Berechnung der finanziellen Auswirkungen für den Bereich der Einnahmen berücksichtigt.
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