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Beschlusstext (Qualitätsentwicklung in der Offenen Ganztagsschule)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
83 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
20.11.18, 18:01
Aktualisiert
20.11.18, 18:01
Beschlusstext (Qualitätsentwicklung in der Offenen Ganztagsschule) Beschlusstext (Qualitätsentwicklung in der Offenen Ganztagsschule)

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Inhalt der Datei

S T AD T B e d b u r g Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 12. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am Dienstag, den 25.09.2018. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 4 Qualitätsentwicklung in der Offenen Ganztagsschule 19:50 Uhr Herr Schmitz fragt an, ob es zu TOP 6 im öffentlichen Teil Anmerkungen bzw. Ergänzungen gibt. Herr Schmitz weist darauf hin, dass die Arbeitsgruppen des Qualitätszirkels OGS getagt haben und die Ergebnisse durch die Vertreter/innen der Arbeitsgruppen vorgestellt werden. Herr Brunken erklärt, dass die Arbeitsgruppe „Raum und Ausstattung“ akribisch gearbeitet und ihre Ergebnisse bereits im Qualitätszirkel am 19.09. vorgestellt hat. Die Mitglieder des Qualitätszirkels waren von der Vorstellung sehr überzeugt und haben daher angeboten, dass die Ergebnisse dem Schul- und Bildungsausschuss vorgestellt werden sollen. Herr Brunken hofft, dass dies den Ausschussmitgliedern hilft, den Weg im Bereich OGS mit gutem Gewissen gehen zu können. Herr Christen, OGS-Leitung der Anton-Heinen-Schule in Kirdorf, und Frau Geuer, OGS- Leitung der Wilhelm-Busch-Schule in Bedburg, stellen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Raum und Ausstattung“ vor. Die Arbeitsgruppe bestand unter anderem aus Kollegen der Lehrerschaft und aus OGS-Mitarbeitern. Herr Christen erklärt, dass das Thema Raum und Ausstattung alle Schulen bewegt. Die Arbeitsgruppe ist professionsübergreifend der Auffassung, dass die Anzahl der Räume kein Problem darstellt, da an jeder Schule genügend Räume zur Verfügung stehen. Gerade im Nachmittagsbereich sind ca. 70 – 80 % der Räume ungenutzt. D.h., dass es keine weiteren Räume, egal ab gebaut oder als Container, benötigt werden. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass es ein gemeinsames Raumkonzept gibt. Bei Beschaffungen muss daher immer überlegt / geprüft werden, ob dies für die ganze Schule und nicht nur für den Unterricht oder nur die Betreuung sinnvoll ist. Bestes Beispiel hierfür sind flexible Klassensätze, die von Erstklässlern genauso genutzt werden können wie von den Viertklässlern und den Kindern in der Betreuung. Die Arbeitsgruppe hat hierzu das Bildnis erstellt, welches die Schule als Baum dargestellt. (siehe Anlage) Die gesamte Schule hat die gleichen Wurzeln (Klassenräume, Fachräume, OGSRäume und evtl. gänzlich ungenutzte Räume) und der Baum gedeiht mit dem richtigen Dünger (Raumkonzept mit Nutzungsplänen, flexible Ausstattung, gemeinsamer Materialpool, gute Ausstattung). Aus diesem Baum der Möglichkeiten können wieder verschiedene Äste, die verschiedene Räume darstellen, erwachsen. Es kann dann über Räume (Äste) gesprochen werden, zum Bauen und Konstruieren, Rollenspielräume, Kinderrestaurant, Ruheraum und Kreativatelier. Dies kann von Standort zu Standort unterschiedlich sein. Wichtig ist dabei, dass an allen Ästen immer zwei `Früchte´ wachsen. Eine `Frucht´ für den Vormittagsbereich und eine `Frucht´ für den Nachmittagsbereich. Ein passendes Beispiel stellt die Situation an der Anton-Heinen-Schule dar; Lehrerinnen und Lehrer waren unzufrieden mit ihren Klassenräumen, da zu wenig Platz für Erzählkreise vorhanden war und im Nachmittagsbereich war zu wenig Platz zum Bauen und konstruieren vorhanden. Als Lösung wurde in Kirdorf der Raum „Baustelle“ etabliert. Dies ist ein ehemaliger OGSGruppenraum. Dieser Raum wurde komplett und ausschließlich mit Puzzlematten ausgestattet, sodass eine große Fläche entsteht, den die Lehrerinnen und Lehrer im Vormittagsbereich für Erzählkreise, Bewegungsstunden oder auch mathematische Übungen nutzen können. Im Nachmittagsbereich wurde dadurch eine Baustellensituation für Kinder geschaffen. Bei dem Raum „Baustelle“ klappt die Verschmelzung im Vor- und Nachmittagsbereich ideal. Die Ausstattung dieses Raums hat ca. 300 € gekostet, da nur die Puzzlematten ergänzt wurden. Es muss also häufig nicht viel kosten – man muss es nur gemeinsam besprechen. Herr Schmitz bedankt sich bei der Arbeitsgruppe für den Vortrag. Es ist deutlich zu erkennen, dass bereits viel Engagement eingebracht wurde. Im Anschluss an die Präsentation der Arbeitsgruppe „Raum und Ausstattung“ stellt Herr Brunken eine weitere Präsentation vor. (siehe Anlage). Hierbei betont er, dass die Beteiligung der Eltern im Qualitätszirkel nahezu einmalig ist. Frau Brings empfindet die Zielsetzung des Qualitätszirkels als etwas Besonderes. Alle Beteiligten wurden an einen Tisch geholt und das Ergebnis spräche für sich. Aus ihrer Sicht sind Rahmenbedingungen, die zum Wohle der Kinder erstellt wurden, ehrgeizig. Die SPD Fraktion dankt allen Beteiligten für die Arbeit und für das gute Konzept. Herr Steffens merkt an, dass die FWG das Konzept voll unterstützt. Er bedankt sich im Namen der FWG Fraktion, dass das Konzept so gut ausgearbeitet wurde. Herr vom Berg empfindet das Konzept als vernünftig und begrüßenswert. Herr vom Berg hat eine Verständnisfrage zur aktuellen Finanzierungssituation, die durch Herrn Brunken nochmals erläutert wird. Die Stadt Bedburg erhält Landesmittel und Elternbeiträge und nutzt diese zu 100% für die OGS. Das heißt, dass aktuell für die Stadt Bedburg zurzeit außer Raumkosten und Reinigungskosten keine weiteren Kosten im Haushalt haften bleiben. Da man jedoch langfristig mehr Qualität in der OGS erhalten möchte, bedeutet dies, dass ein nicht unerheblicher Geldbetrag in die Hand genommen werden muss. Herr Brunken muss die Vorlage allerdings bezüglich der avisierten Einstellung einer Fachberatung im Bereich der OGS korrigieren. Dies ist aktuell aus finanziellen Gründen nicht zu vertreten. Beschluss: Der Schul- und Bildungsausschuss spricht sich für a) eine Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen zum 01.08.2019 aus und schlägt der Rat der Stadt Bedburg vor, hierfür ausreichende Haushaltsmittel in den Haushalt 2019 aufzunehmen, b) stimmt den vorgelegten inhaltlichen Rahmenbedingungen (Anlage 1) zu und c) beauftragt die Verwaltung die Trägerschaft anhand der vorgelegten Kriterien beschränkt auszuschreiben (Anlage 2 und 3) und zu vergeben (Anlage 5). Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 25.09.2018 Seite 2