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Allgemeine Vorlage (4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau; hier: Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen gemäß Genehmigungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018 und 27.09.2018)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
151 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
20.11.18, 13:05
Aktualisiert
20.11.18, 13:05
Allgemeine Vorlage (4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen gemäß Genehmigungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018 und 27.09.2018) Allgemeine Vorlage (4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen gemäß Genehmigungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018 und 27.09.2018) Allgemeine Vorlage (4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen gemäß Genehmigungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018 und 27.09.2018)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 16.11.2018 Vorlagen-Nr.: 110/2018 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 27.11.2018 11.12.2018 4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau; hier: Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen gemäß Genehmigungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018 und 27.09.2018 I. Sach- und Rechtslage: Mit Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW vom 11.02.2018 hatte die KG „Ahle Schlupp“ 1880 Kreuzau e.V. beantragt, die fünf Ortseingangsschilder des Ortsteils Kreuzau mit der Zusatzbezeichnung „Krözau“ zu versehen. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Vorlage Nr. 28/2018 nebst Anlage. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 24.04.2018 einstimmig, bei 2 Enthaltungen, beschlossen, beim zuständigen Ministerium die Führung einer amtlichen Zusatzbezeichnung „Krözau“ zu beantragen. Aufgrund meines auf den Ratsbeschluss folgenden Antrages hat das MHKBG die Genehmigungen mit Schreiben vom 25.07. und 27.09.2018 erteilt. Die Genehmigung vom 27.09.2018 ist hier am 16.11.2018 per E-Mail eingegangen. Der Austausch der fünf Ortseingangsschilder wird in den nächsten Wochen erfolgen. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Kosten der Neubeschilderung durch den antragstellenden Verein übernommen werden. Gemäß den Vorgaben des MHKGB ist durch die genehmigte Zusatzbezeichnung gemäß § 13 Abs. 3 GO NRW die Hauptsatzung entsprechend zu ergänzen. Verwaltungsseitig wird folgende Änderung/Ergänzung des § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau durch Ergänzung um einen 4. Absatz vorgeschlagen: Alt Neu 1. Die Gemeinde führt den Namen: 1. Die Gemeinde führt den Namen: „Gemeinde Kreuzau“. „Gemeinde Kreuzau“. 2. Die Gemeinde Kreuzau wurde durch das 2. Die Gemeinde Kreuzau wurde durch das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des des Kreises Düren vom 24. Juni 1969 (GV. Kreises Düren vom 24. Juni 1969 (GV. NRW. NRW. S. 372) in der Form des S. 372) in der Form des Zusammenschlusses Zusammenschlusses der bisherigen der bisherigen Gemeinden Bogheim, BoichGemeinden Bogheim, Boich-Leversbach, Leversbach, Drove, Kreuzau, Stockheim, Drove, Kreuzau, Stockheim, Thum, Thum, Üdingen und Winden mit Wirkung vom Üdingen und Winden mit Wirkung vom 1. 1. Juli 1969 gebildet. Durch das Gesetz zur Juli 1969 gebildet. Durch das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederung der Gemeinden und Kreise Neugliederungsraumes Aachen vom 14. des Neugliederungsraumes Aachen vom Dezember 1971 (GV. NRW. S. 411) wurden 14. Dezember 1971 (GV. NRW. S. 411) die Gemeinden Obermaubach-Schlagstein und wurden die Gemeinden ObermaubachSchlagstein und Untermaubach sowie ein Teil der Gemeinde Hürtgenwald (Langenbroich), Teile aus der früheren Gemeinde Lendersdorf-Krauthausen (Schneidhausen und Welk) und Teilflächen aus der früheren Gemeinde Niederau mit Wirkung vom 1. Januar 1972 in die Gemeinde Kreuzau eingegliedert. 3. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau umfasst 4.176 ha. Die Grenzen des Gemeindegebietes sind in der beigefügten Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist, rot umrandet. Untermaubach sowie ein Teil der Gemeinde Hürtgenwald (Langenbroich), Teile aus der früheren Gemeinde Lendersdorf-Krauthausen (Schneidhausen und Welk) und Teilflächen aus der früheren Gemeinde Niederau mit Wirkung vom 1. Januar 1972 in die Gemeinde Kreuzau eingegliedert. 3. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau umfasst 4.176 ha. Die Grenzen des Gemeindegebietes sind in der beigefügten Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist, rot umrandet. 4. Die Gemeinde Kreuzau darf gemäß Genehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018 und 27.09.2018 die Zusatzbezeichnung „Krözau“ führen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine, die Kosten werden vom Antragsteller übernommen. III. Beschlussvorschlag: 1. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird um einen 4. Absatz wie folgt ergänzt: Bisherige Fassung Neue Fassung 1. Die Gemeinde führt den Namen: 1. Die Gemeinde führt den Namen: „Gemeinde Kreuzau“. „Gemeinde Kreuzau“. 2. Die Gemeinde Kreuzau wurde durch das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Kreises Düren vom 24. Juni 1969 (GV. NRW. S. 372) in der Form des Zusammenschlusses der bisherigen Gemeinden Bogheim, Boich-Leversbach, Drove, Kreuzau, Stockheim, Thum, Üdingen und Winden mit Wirkung vom 1. Juli 1969 gebildet. Durch das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen vom 14. Dezember 1971 (GV. NRW. S. 411) wurden die Gemeinden Obermaubach-Schlagstein und Untermaubach sowie ein Teil der Gemeinde Hürtgenwald (Langenbroich), Teile aus der früheren Gemeinde Lendersdorf-Krauthausen (Schneidhausen und Welk) und Teilflächen aus der früheren Gemeinde Niederau mit Wirkung vom 1. Januar 1972 in die Gemeinde Kreuzau eingegliedert. 3. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau umfasst 4.176 ha. Die Grenzen des Gemeindegebietes sind in der beigefügten Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieser 2. Die Gemeinde Kreuzau wurde durch das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Kreises Düren vom 24. Juni 1969 (GV. NRW. S. 372) in der Form des Zusammenschlusses der bisherigen Gemeinden Bogheim, Boich-Leversbach, Drove, Kreuzau, Stockheim, Thum, Üdingen und Winden mit Wirkung vom 1. Juli 1969 gebildet. Durch das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen vom 14. Dezember 1971 (GV. NRW. S. 411) wurden die Gemeinden Obermaubach-Schlagstein und Untermaubach sowie ein Teil der Gemeinde Hürtgenwald (Langenbroich), Teile aus der früheren Gemeinde Lendersdorf-Krauthausen (Schneidhausen und Welk) und Teilflächen aus der früheren Gemeinde Niederau mit Wirkung vom 1. Januar 1972 in die Gemeinde Kreuzau eingegliedert. 3. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau umfasst 4.176 ha. Die Grenzen des Gemeindegebietes sind in der beigefügten Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieser -2- Satzung ist, rot umrandet. Satzung ist, rot umrandet. 4. Die Gemeinde Kreuzau darf gemäß Genehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018 und 27.09.2018 die Zusatzbezeichnung „Krözau“ führen. 2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt die 4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau in der als Anlage beigefügten Form. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-