Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
151 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
20.11.18, 13:05
Aktualisiert
20.11.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 16.11.2018
Vorlagen-Nr.: 110/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
27.11.2018
11.12.2018
4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen gemäß Genehmigungen des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018
und 27.09.2018
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW vom 11.02.2018 hatte die KG „Ahle Schlupp“ 1880 Kreuzau
e.V. beantragt, die fünf Ortseingangsschilder des Ortsteils Kreuzau mit der Zusatzbezeichnung
„Krözau“ zu versehen. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Vorlage Nr.
28/2018 nebst Anlage. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 24.04.2018 einstimmig, bei 2
Enthaltungen, beschlossen, beim zuständigen Ministerium die Führung einer amtlichen
Zusatzbezeichnung „Krözau“ zu beantragen.
Aufgrund meines auf den Ratsbeschluss folgenden Antrages hat das MHKBG die
Genehmigungen mit Schreiben vom 25.07. und 27.09.2018 erteilt. Die Genehmigung vom
27.09.2018 ist hier am 16.11.2018 per E-Mail eingegangen.
Der Austausch der fünf Ortseingangsschilder wird in den nächsten Wochen erfolgen. An dieser
Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Kosten der Neubeschilderung durch den
antragstellenden Verein übernommen werden.
Gemäß den Vorgaben des MHKGB ist durch die genehmigte Zusatzbezeichnung gemäß § 13
Abs. 3 GO NRW die Hauptsatzung entsprechend zu ergänzen.
Verwaltungsseitig wird folgende Änderung/Ergänzung des § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde
Kreuzau durch Ergänzung um einen 4. Absatz vorgeschlagen:
Alt
Neu
1. Die Gemeinde führt den Namen:
1. Die Gemeinde führt den Namen:
„Gemeinde Kreuzau“.
„Gemeinde Kreuzau“.
2. Die Gemeinde Kreuzau wurde durch das 2. Die Gemeinde Kreuzau wurde durch das
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des
des Kreises Düren vom 24. Juni 1969 (GV. Kreises Düren vom 24. Juni 1969 (GV. NRW.
NRW. S. 372) in der Form des
S. 372) in der Form des Zusammenschlusses
Zusammenschlusses der bisherigen
der bisherigen Gemeinden Bogheim, BoichGemeinden Bogheim, Boich-Leversbach,
Leversbach, Drove, Kreuzau, Stockheim,
Drove, Kreuzau, Stockheim, Thum,
Thum, Üdingen und Winden mit Wirkung vom
Üdingen und Winden mit Wirkung vom 1.
1. Juli 1969 gebildet. Durch das Gesetz zur
Juli 1969 gebildet. Durch das Gesetz zur
Neugliederung der Gemeinden und Kreise des
Neugliederung der Gemeinden und Kreise
Neugliederungsraumes Aachen vom 14.
des Neugliederungsraumes Aachen vom
Dezember 1971 (GV. NRW. S. 411) wurden
14. Dezember 1971 (GV. NRW. S. 411)
die Gemeinden Obermaubach-Schlagstein und
wurden die Gemeinden ObermaubachSchlagstein und Untermaubach sowie ein
Teil der Gemeinde Hürtgenwald
(Langenbroich), Teile aus der früheren
Gemeinde Lendersdorf-Krauthausen
(Schneidhausen
und Welk) und Teilflächen aus der früheren
Gemeinde Niederau mit Wirkung vom 1.
Januar 1972 in die Gemeinde Kreuzau
eingegliedert.
3. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau
umfasst 4.176 ha. Die Grenzen des Gemeindegebietes sind in der beigefügten
Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieser
Satzung ist, rot umrandet.
Untermaubach sowie ein Teil der Gemeinde
Hürtgenwald (Langenbroich), Teile aus der
früheren Gemeinde Lendersdorf-Krauthausen
(Schneidhausen und Welk) und Teilflächen aus
der früheren Gemeinde Niederau mit Wirkung
vom 1. Januar 1972 in die Gemeinde Kreuzau
eingegliedert.
3. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau umfasst
4.176 ha. Die Grenzen des Gemeindegebietes
sind in der beigefügten Karte, die als Anlage 1
Bestandteil dieser Satzung ist, rot umrandet.
4. Die Gemeinde Kreuzau darf gemäß
Genehmigung des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018 und
27.09.2018 die Zusatzbezeichnung „Krözau“
führen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine, die Kosten werden vom Antragsteller übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
1. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird um einen 4. Absatz wie folgt ergänzt:
Bisherige Fassung
Neue Fassung
1. Die Gemeinde führt den Namen:
1. Die Gemeinde führt den Namen:
„Gemeinde Kreuzau“.
„Gemeinde Kreuzau“.
2. Die Gemeinde Kreuzau wurde durch das
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden
des Kreises Düren vom 24. Juni 1969 (GV.
NRW. S. 372) in der Form des
Zusammenschlusses der bisherigen
Gemeinden Bogheim, Boich-Leversbach,
Drove, Kreuzau, Stockheim, Thum, Üdingen
und Winden mit Wirkung vom 1. Juli 1969
gebildet. Durch das Gesetz zur
Neugliederung der Gemeinden und Kreise
des Neugliederungsraumes Aachen vom 14.
Dezember 1971 (GV. NRW. S. 411) wurden
die Gemeinden Obermaubach-Schlagstein
und Untermaubach sowie ein Teil der
Gemeinde Hürtgenwald (Langenbroich),
Teile aus der früheren Gemeinde
Lendersdorf-Krauthausen (Schneidhausen
und Welk) und Teilflächen aus der früheren
Gemeinde Niederau mit Wirkung vom 1.
Januar 1972 in die Gemeinde Kreuzau
eingegliedert.
3. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau
umfasst 4.176 ha. Die Grenzen des Gemeindegebietes sind in der beigefügten
Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieser
2. Die Gemeinde Kreuzau wurde durch das
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden
des Kreises Düren vom 24. Juni 1969 (GV.
NRW. S. 372) in der Form des
Zusammenschlusses der bisherigen
Gemeinden Bogheim, Boich-Leversbach,
Drove, Kreuzau, Stockheim, Thum, Üdingen
und Winden mit Wirkung vom 1. Juli 1969
gebildet. Durch das Gesetz zur
Neugliederung der Gemeinden und Kreise
des Neugliederungsraumes Aachen vom 14.
Dezember 1971 (GV. NRW. S. 411) wurden
die Gemeinden Obermaubach-Schlagstein
und Untermaubach sowie ein Teil der
Gemeinde Hürtgenwald (Langenbroich),
Teile aus der früheren Gemeinde
Lendersdorf-Krauthausen (Schneidhausen
und Welk) und Teilflächen aus der früheren
Gemeinde Niederau mit Wirkung vom 1.
Januar 1972 in die Gemeinde Kreuzau
eingegliedert.
3. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau
umfasst 4.176 ha. Die Grenzen des Gemeindegebietes sind in der beigefügten
Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieser
-2-
Satzung ist, rot umrandet.
Satzung ist, rot umrandet.
4. Die Gemeinde Kreuzau darf gemäß
Genehmigung des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018
und 27.09.2018 die Zusatzbezeichnung
„Krözau“ führen.
2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt die 4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Kreuzau in der als Anlage beigefügten Form.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-3-