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Vorlage (Neuwahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Gladbach Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers zum Ehrenbeamten)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
52 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
20.11.18, 18:01
Aktualisiert
20.11.18, 18:01
Vorlage (Neuwahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Gladbach
Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers zum Ehrenbeamten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 08.11.2018 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-187/2018 Vorlage für den Gemeinderat am 29.11.2018 - öffentlich - Neuwahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Gladbach Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers zum Ehrenbeamten Begründung: Die amtierende Ortsvorsteherin der Ortschaft Gladbach, Frau Irmgard Rosbroy, legt ihr Amt mit Ablauf des 30.11.2018 nieder. Zur Neubesetzung des Amtes ab dem 01.12.2018 schlägt die vorschlagsberechtigte BI-Fraktion Herrn Henning Demke vor. 1. Wahl der Ortsvorsteher § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß legt fest, dass für jede Ortschaft ein Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu wählen ist. Nach § 39 Abs. 6 GO NRW ist dabei das im Gemeindebezirk erzielte Stimmenverhältnis zu berücksichtigen. Ortsvorsteher sollen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und müssen dem Rat angehören oder angehören können. Nach dem Gemeindewahlergebnis vom 25.05.2014 wurde das Amt für Gladbach aufgrund des BI-Vorschlages besetzt. Das Vorschlagsrecht für die anstehende Nachfolge obliegt somit wiederum der BI. Herr Henning Demke wird vorgeschlagen. Er erfüllt die Voraussetzungen. 2. Ernennung der Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten Die Ernennung der Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten erfolgt aufgrund des § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß in Verbindung mit § 8 Landesbeamtengesetz NRW durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Gemäß § 61 Landesbeamtengesetz NRW hat der Beamte einen Diensteid zu leisten. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt Herrn Henning Demke zum Ortsvorsteher der Ortschaft Gladbach ab 01.12.2018. (Im Anschluss an den Beschluss erfolgt die Ablegung des Diensteides.)