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Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln bei Sachkonto 5251000 „Unterhaltung Fahrzeuge“ im Produkt Brandschutz (02.126.01))

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
170 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
20.11.18, 18:01
Aktualisiert
20.11.18, 18:01
Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln bei Sachkonto 5251000 „Unterhaltung Fahrzeuge“ im Produkt Brandschutz (02.126.01))

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 08.11.2018 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-188/2018 Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2, GO NRW - öffentlich - Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln bei Sachkonto 5251000 „Unterhaltung Fahrzeuge“ im Produkt Brandschutz (02.126.01) Begründung: Nach § 79 GO NRW ist die Gemeinde grundsätzlich an die im Haushaltsplan festgelegten Ansätze gebunden. Als Ausnahmeregelung dazu wird in § 83 GO NRW der Umgang mit über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen festgelegt. Danach sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Sind die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, bedürfen, sie der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Der Sachverhalt ist im anliegenden Vermerk der Fachabteilung geschildert, der Prüfungsvermerk des Kämmerers zur überplanmäßigen Bereitstellung ist ebenfalls angefügt. Da die Bereitstellung der Haushaltsmittel in Höhe von 17.400,-- € die Erheblichkeitsgrenze von 20% des Ansatzes bzw. mind. 10.000€ überschreitet, kann die Bereitstellung nur durch Ratsbeschluss erfolgen. Damit die Arbeiten umgehend beauftragt werden können, ist eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig. Entscheidung: Im Wege der Dringlichkeit wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 beschlossen, die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 17.400,--€ bei Sachkonto 5251000 im Produkt Brandschutz (02.126.01) bereitzustellen. Auswirkungen auf den Haushalt: Die Deckung der Mehraufwendungen ist durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (Sachkonto 4013000) gewährleistet. Kunth, Zurhelle, Ruskowski, Poth, Demke (Bürgermeister) (Ratsmitglieder)