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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 48 " Pavillon Schloßplatz " Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
22.11.2018
Erstellt
20.11.18, 12:03
Aktualisiert
20.11.18, 12:03
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 48 " Pavillon Schloßplatz "
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 48 " Pavillon Schloßplatz "
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 15.11.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 339/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 22.11.2018 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 48 " Pavillon Schloßplatz " Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 Anlg.: 2 61 61 60 63 66 III SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 48 " Pavillon Schlossplatz " aufgestellt. Mit diesem B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, am jetzigen Standort des ehem. Kiosks, der die Tourist-Info beherbergt, an der Kölnstraße ein Kundencenter für die Stadtwerke Jülich sowie die Unterbringung der Tourist-Info zu ermöglichen. Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.11.2018 zu entnehmen. Begründung: Die Stadtwerke Jülich wollen an exponierter Stelle ein Kundencenter, in dem Informationen und Beratungen für Interessierte angeboten werden, errichten. In diesem Gebäude soll auch die TouristInfo ihre Räumlichkeiten bekommen. Als Standort wurde der Bereich des ehemaligen Kiosk, jetzt Tourist-Info, festgelegt. Es wurde ein Architektenrwettbewerb, zu dem drei Architekturbüros eingeladen waren, durchgeführt. Am 15.10.2018 wurde in einer Preisgerichtssitzung ein Entwurf favorisiert. Das B-Planverfahren soll mit diesem Entwurf als Grundlage durchgeführt werden. Für das Planverfahren ist eine FNP-Änderung (Änderung von " Grünfläche - Zweckbestimmung Parkanlage " in " Mischbaufläche ") nötig. Hierzu wird eine Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung Köln gestellt. Das FNP-Änderungsverfahren kann auch vor der Antwort der Bezirksregierung Köln begonnen werden. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen diesen Bebauungsplan keine Bedenken. Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan vom 14.11.2018 und die favorisierte Wettbewerbsplanung, mit der der B-Plan weitergeführt werden soll, beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 339/2018 Seite 2