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Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (31.März 2019), des Stadtfestes (26. Mai 2019), des Erntedankfestes (06. Oktober 2019) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im A)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
137 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
19.11.18, 15:40
Aktualisiert
19.11.18, 15:40
Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (31.März 2019), des Stadtfestes (26. Mai 2019), des Erntedankfestes (06. Oktober 2019) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im A) Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (31.März 2019), des Stadtfestes (26. Mai 2019), des Erntedankfestes (06. Oktober 2019) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im A) Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (31.März 2019), des Stadtfestes (26. Mai 2019), des Erntedankfestes (06. Oktober 2019) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im A) Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (31.März 2019), des Stadtfestes (26. Mai 2019), des Erntedankfestes (06. Oktober 2019) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im A)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32 Sp. Jülich, 31.10.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 282/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2018 Stadtrat 05.12.2018 TOP Ergebnisse Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (31.März 2019), des Stadtfestes (19. Mai 2019), des Erntedankfestes (06. Oktober 2019) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (15. Dezember 2019) in der Jülicher Innenstadt Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wie folgt: „Folgt Wortlaut der ordnungsbehördlichen Verordnung gem. Anlage!“ Begründung: Mit Schreiben vom 11.10.2018 beantragte die Werbegemeinschaft Jülich e.V. als Ergänzung der auch im Jahr 2019 wieder durchzuführenden Veranstaltungen Frühlingsfest (31. März 2019), Stadtfest (19. Mai 2019), Erntedankfest (06.Oktober 2019) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (15. Dezember 2019) jeweils einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu können. Auf Grund der aktuellen Gesetzeslage und neuesten Rechtsprechung können verkaufsoffene Sonntage per ortsrechtlicher Verordnung nur noch erlaubt werden, wenn: 1) die Sonntagsöffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt, 2) dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient, 3) dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, 4) der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder 5) die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert. Die von der Werbegemeinschaft durchgeführten Traditionsveranstaltungen haben einen starken öffentlichen Wirkungsgrad und sind seit jeher ein starker Publikumsmagnet. Sie beleben die Innenstadt und zeichnen auch überörtlich ein positives Bild der Stadt Jülich als attraktiven Standort. Um die Attraktivität der Veranstaltungen noch zu erhöhen und das Erlebnis für den Besucher zu steigern, werden im Kontext der Veranstaltungen verkaufsoffene Sonntage wie folgt angeboten: 1) Frühlingsfest und Frühjahreskirmes Das Frühlingsfest findet am Sonntag, dem 31. März 2019 auf dem Marktplatz und in den anliegenden Einkaufsstraßen der Innenstadt statt. Zum Frühlingsanfang wurden seitens der Jülicher Kaufleute schon seit den 1970er Jahren Aktionen durchgeführt, die in den 90er Jahren wieder aufgegriffen und seitdem jährlich wieder durchgeführt werden. Das Frühlingsfest ist das erste große Fest des Jahres und ein großer Publikumsmagnet. Im nächsten Jahr ist vorgesehen, das Frühlingsfest wieder mit einer großen Anzahl von Aktionen zu begehen: Auf dem Marktplatz gibt es eine Modenschau der neusten Frühjahrsmode, verschiedene Schauveranstaltungen und eine große Blumenschau der ortsansässigen Gärtnereibetriebe. In den anliegenden Einkaufsstraßen gibt es Stände und Aktionen der Jülicher Einzelhändler zum Frühlingsanfang; außerdem Aktionen und Vorführungen von Fitness-Studios sowie eine Autoschau der Autohändler. Das gesamte Frühlingsfest wird zudem unter Einbeziehung von Jülicher Musik- und Sportvereinen gestaltet. Um die Attraktivität dieses Tages noch zu erhöhen und auf Grund der positiven Resonanz in den letzten Jahren wird auch in 2019 das Frühlingsfest wieder zeitgleich mit der Frühjahrskirmes abgehalten. Der gesamte innerstädtische Bereich wird somit wieder zu einer großen Veranstaltungsfläche. Unter der Annahme, dass Frühlingsfest und Kirmes wieder genauso gut angenommen werden, wie in den Vorjahren, ist von rund 5000 Besuchern auszugehen, die sich im Festbereich verteilen. Erfahrungsgemäß nutzen ca. ein Drittel der Besucher die Einkaufsmöglichkeit in den Geschäften. 2) Stadtfest Das Stadtfest findet vom 17.-19. Mai 2019 statt und soll die Besucher wieder zum Schlendern, Schlemmen und Amüsieren einladen. Täglich locken Fahrgeschäfte und kulinarische Köstlichkeiten. Ob historisches Flair, moderne Autoschau oder buntes Bühnenprogramm mit Livemusik, das Stadtfest bietet ein abwechslungsreiches Programm. Um das Erlebnis für den Besucher noch attraktiver zu gestalten, soll am Sonntag, den 19. Mai ein verkaufsoffener Sonntag das Stadtfesterlebnis bereichern. Nach den Erfahrungen der letzten Jahren werden wieder ca. 10.000 Besucher erwartet.. Hiervon werden sich rund ein Drittel auf die teilnehmenden Geschäfte verteilen. 3) Erntedankfest Ein buntes Unterhaltungsprogramm mit Tanz und Livemusik, herbstliche Angebote, eine Autoschau und historische Landmaschinen laden zu einem Bummel durch die Jülicher Innenstadt ein. Sitzungsvorlage 282/2018 Seite 2 Im Rahmen des Jülicher Erntedankfestes soll am Sonntag, den 06. Oktober 2019 ein verkaufsoffener Sonntag der anliegenden Geschäfte stattfinden. Zu diesem traditionsreichen Fest werden entspechend den Erfahrungen der vergangenen Jahre wiederum ca. 8000 Besucher erwartet. Zum Erntedankfest in der Innenstadt ist eine Teilnahme der entsprechenden Vereine des Jülicher Landes mit Tanz und Gesang und sonstigen Darbietungen auf verschiedenen Bühnen vorgesehen. Anlässlich des Erntedankfestes, bei dem die Aufstellung von Ernte- und Bauernständen geplant ist, wird u.a. den Landwirtschafts-, sowie Obst- und Gemüsehöfen Gelegenheit gegeben, eine breite Präsentation ihrer Produkte vorzunehmen. Der Jülicher Einzelhandel möchte die Attraktivität der vorstehend aufgeführten Veranstaltungen durch das vielfältige Warenangebot erhöhen und den auswärtigen Besuchern die Möglichkeit eröffnen, sich über das reichhaltige Angebot und die Leistungsfähigkeit des örtlichen Handels zu informieren. Des Weiteren soll auch eine Versorgung der Besucher sichergestellt werden. Erfahrungsgemäß wird das Angebot des örtlichen Einzelhandels zwar grundsätzlich gut angenommen, die überwiegende Anzahl der Besucher zieht es jedoch vornehmlich wegen des Erntedankfestes mit all seinen Attraktionen in die Stadt. Nebenbei wird dann gerne das ein oder andere Angebot aus dem Einzelhandel angenommen oder sich gastronomisch versorgt. Auch hier verteilen sich ca. ein Drittel der Festbesucher auf alle teilnehmenden Geschäfte. 4) Weihnachtsmarkt/ Jülich im Advent Veranstaltungen im Zelt, Leckereien, Glühwein und verschiedenste Geschenkideen stimmen große und kleine Besucher auf Weihnachten ein. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass der Besucherandrang auf dem Weihnachtsmarkt in der letzten Woche vor Weihnachten und hierbei insbesondere am 3. Adventssonntag besonders hoch ist. Der Weihnachtsmarkt bietet an diesem Tag deshalb ein ansprechendes Programm, sowohl auf der Außenbühne, als auch im Festzelt. An diesem Sonntag wird der Weihnachtsmarkt in die gesamte Innenstadt getragen. Das Stadtmarketing hat, wie auch in den Vorjahren, daher wieder ein breites ergänzendes Rahmenprogramm vorgesehen. Erwartet werden wieder rund 3000 Besucher. Um das Weihnachtsmarkterlebnis am dritten Adventssonntag noch weiter zu erhöhen und den Besuchern die Möglichkeit zu geben, noch ein paar Weihnachtseinkäufe zu erledigen, soll ergänzend wieder ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden. Rund 1000 Besucher nutzen erfahrungsgemäß auch die Möglichkeit zum Einkaufen. Veranstaltungsfläche für die o.g. Events ist die Jülicher Innenstadt, definiert gemäß anliegender Verordnung. Eine Ladenöffnung ist dementsprechend nur im Umfeld der jeweiligen Veranstaltungen möglich. Im Verhältnis zur Veranstaltungsfläche (Schloßplatz, Marktplatz und Straßenzüge) beläuft sich die überschlägige Verkaufsfläche auf ungefähr 20%. Im Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in NRW (LÖG NRW) hat sich Ver.di trotz grundsätzlicher Bedenken dahingehend geäußert, dass die sonntäglichen Verkaufsöffnungen ohne Klageverfahren akzeptiert werden. Sitzungsvorlage 282/2018 Seite 3 Die übrigen Verfahrensbeteiligten (IHK, Einzelhandelsverband und Kirchen) haben sich nicht positioniert. Bedenken von dieser Seite sind aus den Erfahrungen der Vorjahre aber auch nicht zu erwarten. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 282/2018 Seite 4