Daten
Kommune
Jülich
Größe
185 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
19.11.18, 15:40
Aktualisiert
19.11.18, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: 66, 20/22
Jülich, 17.10.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 295/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2018
Stadtrat
05.12.2018
TOP
Ergebnisse
überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für Maßnahmen aus dem Förderprogramm „Neuund Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet Jülich“
Anlg.:
66
III
20/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
„Im Haushalt 2018 werden für den Neu- und Ausbau von Bushaltestellen (Investitionsnummer
I110000152) überplanmäßige Mittel in Höhe von 70.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt mit
63.000 € aus Mehreinnahmen bei der Landeszuweisung und mit 7.000 € aus Wenigerausgaben bei
der Maßnahme „Anbau Feuerwehrgerätehaus Welldorf.“
Begründung:
Im Haushalt 2018 stehen für Maßnahmen aus dem Förderprogramm „Neu- und Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet Jülich“ unter der Investitionsnummer I110000152 Mittel in Höhe von
135.000 € zur Verfügung.
Wie im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 25.06.2018 mit Vorlage 152/2018 mitgeteilt, ist
mit diesen Mitteln der Ausbau von sechs weiteren Bushaltestellen vorgesehen (jeweils beidseitig):
-
Jülich City, Bahnhofstraße
Jülich Krankenhaus, Neusser Straße und
Jülich Brückenkopfpark, Aachener Landstraße.
Der Zuwendungsbescheid des NVR liegt vor (Bewilligungszeitraum bis 31.12.2019)
Nach der zwischenzeitlich erfolgten öffentlichen Ausschreibung der Leistungen liegt das günstigste
Angebot bei rund 205.000 €. Für die Auftragserteilung müssen demnach Mittel in Höhe von 70.000
€ zusätzlich überplanmäßig bereitgestellt werden. Die höheren Ausgaben resultieren aus gestiegenen Preisen.
Die Mehrausgaben werden vom Zuschussgeber zu 90 % (= 63.000 €) bezuschusst, so dass sich der
städtische Eigenanteil „nur“ um 7.000 € erhöht.
Um die Maßnahme in 2019 zügig umsetzen zu können, sollte die Mittelbereitstellung noch im
Haushalt 2018 erfolgen. Auf der Grundlage der Ausschreibung kann der Auftrag kurzfristig erteilt
werden. Die Mittel aus 2018 (einschließlich der mit dieser Vorlage überplanmäßig zur Verfügung
gestellten) werden dann im Wege der Ermächtigungsübertragung nach 2019 übertragen. So kann die
Maßnahme Anfang 2019 unabhängig von der Rechtskraft des Haushaltes 2019 durchgeführt werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 295/2018
X
nein
nein
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