Daten
Kommune
Jülich
Größe
289 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
19.11.18, 15:40
Aktualisiert
19.11.18, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 25.10.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 305/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2018
Stadtrat
05.12.2018
TOP
Ergebnisse
13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage vom 19.12.2005
Anlg.:-420/22
66
14
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beschließt folgende 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage vom 19.12.2005:
Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage 1 !“
Begründung:
Gemäß § 6 des Kommunalabgabengesetzes sind in verschiedenen Bereichen, so auch bei der Abwasserbeseitigung, kostendeckende Gebühren zu erheben. Werden aus den Gebühren Überdeckungen erzielt, sind diese innerhalb von vier Jahren zu verrechnen. Ergibt sich eine Unterdeckung, haben die eingenommenen Gebühren die Kosten also nicht gedeckt, sollen diese Unterdeckungen
ebenfalls innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. Auf dieser Grundlage erfolgt für die Gebühren bei der Abwasserbeseitigung in jedem eine Neukalkulation.
Seit dem Jahr 2006 berechnet die Stadt Jülich -rückwirkend ab 2005- die Abwassergebühren getrennt nach dem Schmutzwasser- und Frischwassermaßstab. Die Umstellung erfolgte damals aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Aachen aus dem März 2005. Zwischenzeitleich hat
das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster entschieden, dass alle Kommunen in
NRW die Abwassergebühren auf dieser Grundlage erheben müssen. Die zuvor noch in vielen
Kommunen praktizierte Erhebung nach dem einheitlichen Frischwassermaßstab ist demnach nicht
mehr zulässig.
Bei der getrennten Abwassergebühr sind zunächst die Kosten aufzuteilen in die Bereiche Schmutzund Niederschlagswasser. Die Schmutzwassergebühr ergibt sich dann aus der Teilung der Kosten
aus dem Block „Schmutzwasser“ durch den gesamten Frischwasserverbrauch, die Niederschlagswassergebühr ergibt sich durch die Teilung der Kosten des Blocks „Niederschlagswasser“ durch die
Summe der angeschlossenen befestigten Fläche.
Für die Verteilung der Kosten auf die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden
hier die folgenden, von Ingenieurbüros ermittelten und auf der Grundlage aktueller Daten (z.B.
Frischwasserverbrauch oder Jahresregenmenge) fortgeschriebenen Schlüssel angesetzt:
Kostenart
Personalkosten Kläranlagen
Energiekosten Kläranlagen
sonst. Betriebskosten Kläranlagen
Betriebskosten Pumpstationen
Betriebskosten Kanalnetz
kalk. Kosten Klärwerke
kalk. Kosten Kanäle
Abschreibung Sonderbauwerke
Kalk. Zinsen Sonderbauwerke
Schmutzwasser
Niederschlagswasser
76,03 %
73,19 %
75,00 %
42,47 %
42,47 %
69,98 %
49,16 %
46,47 %
40,61 %
23,97 %
26,81 %
25,00 %
57,53 %
57,53 %
30,02 %
50,84 %
53,53 %
59,39 %
Der Verteilungsschlüssel für die Betriebskosten der Pumpstationen und des Kanalnetzes entspricht
der „Durchflusswassermenge“. Der Frischwasserverbrauch ist auf der Grundlage der Entwicklung
der letzten Jahre mit 1.510.000 cbm kalkuliert. Bei einer angeschlossenen Fläche (öffentlich und
privat) von 2.930.000 qm und einer auf der Grundlage der Durchschnittswerte der vergangenen Jahre geschätzten Regenmenge von 698 l/qm und Jahr errechnet sich eine Niederschlagswassermenge
von rund 2.045.000 cbm.
Damit sind 42,47 % des im Kanalnetz abgeleiteten Wassers Schmutzwasser und 57,53 % Niederschlagswasser.
Der Verteilungsschlüssel für die Abschreibung der Sonderbauwerke ergibt sich aus der einzelnen
Zuteilung der Kosten dieser Bauwerke zu den Bereichen Schmutz- und Niederschlagswasser. So
sind reine Schmutzwasserpumpstationen zu 100 % dem Schmutzwasser zugeordnet, Bauwerke wie
Regenrückhaltebecken oder Regenabschläge zu 100 % dem Niederschlagswasser. Mischwasserpumpwerke sind gemäß der Wassermenge (s.o.) mit 42,47 % auf den Bereich Schmutzwasser und
57,53 % auf den Bereich Niederschlagswasser verteilt. Bezogen auf alle Bauwerke ergibt sich so ein
Verhältnis von 46,47 % zu 53,53 %.
Bei den kalkulatorischen Zinsen der Sonderbauwerke wurde der Schlüssel nach dem gleichen Verfahren ermittelt. Da hier aber verschiedene Bauwerke über Zuschüsse finanziert sind, die bei der
Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen abzuziehen sind, ergibt sich hier mit 40,61 % zu 59,39 %
ein geringfügig anderer Wert.
In den Fällen, in denen eine direkte Verteilung der Kosten möglich ist, wurde dies entsprechend
berücksichtigt, so bei der Abwasserabgabe, die nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser differenziert zu zahlen ist. Die Kosten des Kanalspülgerätes (einschließlich der dazugehörigen Personalausgaben) werden zu 90 % dem Bereich Schmutzwasser und zu 10 % dem Bereich
Niederschlagswasser angelastet. Insgesamt entfallen nach Ansatz dieser Verrechnungsschlüssel
56,34 % der Kosten auf das Schmutzwasser und
43,66 % auf das Niederschlagswasser.
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Dieser Schlüssel ist dann z.B. bei den Personal- und Verwaltungskosten angesetzt.
Im Vorjahr errechneten sich für das Jahr 2018 Gebührensätze in Höhe von 3,77 €/cbm für das
Schmutzwasser und 1,51 €/qm angeschlossene reduzierte Fläche für das Niederschlagswasser.
Für das Jahr 2019 errechnet sich nun für die
-
Schmutzwassergebühr eine Reduzierung um 0,34 €/cbm (-9,02 %) auf 3,43 €/cbm,
-
Niederschlagswassergebühr eine Reduzierung um 0,09 €/cbm (-5,96 %) auf 1,42 €/qm.
Ursache für die relativ deutliche Verringerung der Gebühren ist ein geringerer Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur. Wie bereits mitgeteilt, werden ab 2019 Teile der Gemeinde Aldenhoven an
die Kläranlage Jülich angeschlossen. Damit wird auch die Gemeinde Aldenhoven an den Kosten der
Anlage beteiligt. Der Beitrag der Stadt Jülich sinkt so von rund 4,55 Millionen € in 2018 um
910.000 € auf rund 3,64 Millionen € in 2019.
Die Gebührensätze ergeben sich aus folgender Berechnung (Erläuterung der als Anlage 2 beigefügten Tabelle):
Zeilen 1 bis 4: Personalaufwendungen
Für den Bereich Abwasserbeseitigung errechnen sich in 2019 Personalaufwendungen in Höhe von
913.860 €. Die Ausgaben werden wie folgt verteilt:
Die Ausgaben für die Besatzung des Kanalspülgerätes (zwei Arbeiter) in Höhe von 122.750 € werden entsprechend der Zuordnung des Spülgerätes zu 90 % der Schmutzwasserbeseitigung und zu 10
% der Niederschlagswasserbeseitigung angelastet.
Die beiden Beschäftigen der sog. „Abwasserpolizei“ sind neben der Überprüfung der angegebenen
privaten befestigten Flächen u.a. auch noch für die Überwachung der Kleinpumpstationen zuständig. Die Personalausgaben dieser Mitarbeiter in Höhe von 116.020 € werden zu 30,00 % der
Schmutzwasserbeseitigung und 70,00 % der Niederschlagswasser-beseitigung zugeordnet.
Für die übrigen Personalausgaben in Höhe von 307.570 € für die „Abwasserkolonne“ und 367.520 €
für die Ingenieure und die sonstigen Verwaltungsmitarbeiter des Tiefbauamtes erfolgt die Verteilung aufgrund des Verhältnisses der Gesamtkosten gemäß Zeile 42 mit 56,34 % auf Schmutzwasser
und mit 43,66 % auf Niederschlagswasser.
Insgesamt entfallen damit die bisher genannten Personalausgaben zu 57,52 % auf Schmutzwasser
und 42,48 % auf Niederschlagswasser. Dieser Schlüssel wird im folgenden bei Ausgaben angesetzt,
die im Zusammenhang mit den Personalausgaben stehen (Kleidung, Fortbildung, Fahrtkosten).
Zeile 5-6: bauliche Unterhaltung der Pumpstationen und des Abwasserbauhofes
Hier sind Ausgaben für kleinere Instandsetzungsarbeiten der Pumpstationen verbucht. Der Ansatz
sollte mit 2.000 € veranschlagt werden. Entsprechend dem Verteilungsschlüssel für die allgemeinen
Betriebskosten der Pumpstationen wird der Betrag zu 42,47 % dem Schutzwasser und zu 57,53 %
dem Niederschlagswasser zugerechnet. Für die bauliche Unterhaltung des „Abwasserbauhofes“
(Steffensrott) sind 3.000 € angesetzt, die entsprechend der Verteilung der Gesamtkosten im Verhältnis 56,34 % zu 43,66 % aufgeteilt werden.
Zeile 7: Abwasserabgabe
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Für die Einleitung von Abwässern aus Kläranlagen und Kanälen in Wasserläufe hat die Stadt eine
Abwasserabgabe zu zahlen. Nach dem Wirtschaftsplan des Wasserverbandes ist in 2019 eine Abwasserabgabe in Höhe von insgesamt 200.000 € zu zahlen. Davon entfallen 86.000 € auf das
Schmutzwasser und 114.000 € auf das Niederschlagswasser.
Zeile 8: Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung für den Abwasserbauhof und die Pumpstationen in Höhe von 2.050 €
wird entsprechend dem Schlüssel für die allgemeinen Betriebskosten der Pumpstationen zu 42,47 %
auf Schmutzwasser und 57,53 % auf Niederschlagswasser verteilt.
Zeile 9: Unterhaltung der Maschinen
Die Mittel hier werden benötigt für Reparaturen und kleinere, nicht vermögenswirksame Ersatzbeschaffungen für die maschinellen Anlagen der Pumpwerke. Hier sollte der Ansatz auf der Grundlage
der Ausgaben der Vorjahre mit 50.000 € veranschlagt werden. Die Zuordnung des Betrages erfolgt
nach dem Verteilungsschlüssel für die allgemeinen Betriebskosten der Pumpstationen zu 42,47 %
auf das Schutzwasser und zu 57,53 % auf das Niederschlagswasser.
Zeilen 10-11: Betriebskosten der Pumpstationen und des Abwasserbauhofes
Aus diesem Sachkonto werden die Strom- und Wasserkosten sowie die Fernmeldegebühren (für die
Störmeldeanlagen) der Pumpstationen und des “Abwasserbeauhofes“ finanziert.
Die auf die Sonderbauwerke (Pumpstationen etc.) entfallenden Kosten von rund 80.000 € werden
mit 42,47 % auf Schmutzwasser und 57,53 % auf Niederschlagswasser verteilt. Die übrigen Kosten
in Höhe von rund 20.000 € entfallen auf den „Abwasserbauhof“ und werden entsprechend der Verteilung der Gesamtkosten im Verhältnis 56,34 % zu 43,66 % aufgeteilt.
Zeile 12: Unterhaltung des Kanalnetzes
Aus diesem Sachkonto werden nicht vermögenswirksame Ausbesserungen am Kanalnetz finanziert.
Nach den Ergebnissen der Kanalbefahrung sollten Ausgaben in Höhe von 200.000 € veranschlagt
werden. Die Kosten werden nach dem Schlüssel für die Betriebskosten des Kanalnetzes (auf der
Grundlage der Durchfluss-Wassermenge) zu 42,47 % auf Schmutzwasser und zu 57,53 % auf Niederschlagswasser verteilt.
Zeile 13: optische Zustandserfassung
Nach der Selbstüberwachungsverordnung müssen jährlich 10 % des Kanalbestandes durch optische
Zustandserfassung überprüft werden. In 2019 werden hierfür Mittel in Höhe von 35.000 € veranschlagt. Die Kosten werden nach dem Schlüssel für die Betriebskosten des Kanalnetzes zu 42,47 %
auf Schmutzwasser und zu 57,53 % auf Niederschlagswasser verteilt.
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Zeile 14: Kontroll- und Vermessungsarbeiten an Kanalhaltungen
Zur Ergänzung und Berichtigung der vorhandenen Pläne (Kanalkataster, Kanalwertermittlung)
sind Arbeiten erforderlich, für die in 2019 voraussichtlich 5.000 € zu zahlen sind. Diese Arbeiten
werden durch ein Ingenieurbüro erledigt. Die Kosten werden nach dem Schlüssel für die kalkulatorischen Kosten des Kanalnetzes zu 49,16 % dem Schmutzwasser und zu 50.84 % dem Niederschlagswasser zugeordnet.
Zeile 15: Unterhaltung Spülgeräte
Aus dem Ansatz in Höhe von 30.000 € werden die Betriebskosten der beiden städtischen Kanalspülgeräte finanziert, allerdings mit Ausnahme der Kraftstoffkosten. Die beiden Spülgeräte nutzen die Tankanlage des Bauhofes, hierfür sind in die Leistungsverrechnung Bauhof (Zeile 34)
20.000 € eingeflossen. Die Zuordnung der Kosten erfolgt mit 90 % auf das Schmutzwasser und 10
% auf das Niederschlagswasser.
Zeile 16: Unterhaltung Inspektionsfahrzeuge
Die Betriebskosten der übrigen Fahrzeuge für die Kanalunterhaltung sind für das Jahr 2019 mit
5.000 € angesetzt. Da es sich um Fahrzeuge für die allgemeine Kanalunterhaltung handelt, werden
die Kosten nach dem Schlüssel für die Betriebskosten des Kanalnetzes zu 42,47% dem Schmutzwasser und zu 57,53 % dem Niederschlagswasser zugeordnet.
Zeile 17: Kfz-Versicherungen
Die Versicherungsbeiträge für das Kanalspülgerät (ca. 6.500 €) werden zu 90 % der Schmutzwasserbeseitigung und zu 10 % der Niederschlagswasserbeseitigung zugerechnet, die für die Inspektionsfahrzeuge (ca. 2.500 €) entsprechend der Verteilung der Fahrzeugkosten zu 42,47 % auf
Schmutzwasser und zu 57,53 % auf Niederschlagswasser verteilt.
Zeile 18: Unterhaltung Werkzeuge
Zur Ersatzbeschaffung kleinerer, nicht vermögenswirksamer Werkzeuge ist ein Ansatz in Höhe von
7.000 € vorgesehen. Entsprechend dem Verteilungsschlüssel für die allgemeinen Betriebskosten der
Pumpstationen wird der Betrag zu 42,47 % dem Schutzwasser und zu 57,53 % dem Niederschlagswasser zugerechnet.
Zeile 20: Übermittlung der Wasserverbräuche
Die Schmutzwassergebühren werden vom Steueramt auf der Grundlage der von den Stadtwerken
mitgeteilten Wasserverbräuche erhoben. Die Übermittlung der Daten erfolgte bis 2011 unentgeltlich. Im Rahmen einer Betriebsprüfung der Stadtwerke hat das Finanzamt festgelegt, dass die
Stadtwerke hierfür ein Entgelt erheben müssen. Nach Berechnungen des Finanzamtes sind pro Auskunft 2,50 € zuzügl. MWSt. zu fordern. Bei rund 10.800 mitgeteilten Datensätzen sind demnach
jährlich rund 32.000 € zu zahlen. Die Kosten fließen zu 100 % in die Schmutzwassergebühren ein.
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Zeile 21: Containerabfuhr Kanalreinigung
Für die Entsorgung der Rückstände aus der Kanalreinigung durch das Spülgerät sind in 2019 Mittel
in Höhe von 5.000 € vorgesehen. Entsprechend der Aufteilung des Spülgerätes werden die Kosten
zu 90 % dem Schmutzwasser und zu 10 % dem Niederschlagswasser zugeordnet.
Zeile 22: Aktualisierung und Plausibilisierung Kataster:
Nach hausinterner Umsetzung einer Beschäftigten weg vom Tiefbauamt werden die Arbeiten für
Betrieb, Wartung und Pflege des Katasters an ein Ingenieurbüro vergeben. Hierfür fallen jährliche
Kosten in Höhe von 10.000 € an. Die Kosten werden nach dem Schlüssel für die kalkulatorischen
Kosten des Kanalnetzes zu 49,16 % dem Schmutzwasser und zu 50,84 % dem Niederschlagswasser
zugeordnet.
Zeile 23: Kosten der Abwasseruntersuchung
Die Abwässer müssen laufend auf ihren Schadstoffgehalt untersucht werden. Hierfür werden im
Jahr 2019 Mittel in Höhe von 500 € benötigt. Die Kosten werden nach dem Verteilungsschlüssel für
die allgemeinen Betriebskosten der Pumpstationen zu 42,47 % dem Schutzwasser und zu 57,53 %
dem Niederschlagswasser zugerechnet
Zeile 24: Kosten Erneuerung Einleitungserlaubnisse
Die Einleitungserlaubnisse für Regenwasserkanäle sind in bestimmten Abständen neu zu beantragen. Die Anträge werden durch ein Ingenieurbüro erstellt. In 2019 fallen hierfür voraussichtlich
Kosten in Höhe von 3.000 € an. Die Kosten werden zu 100 % dem Niederschlagswasser zugeordnet.
Zeile 25: Auswertung von Messdaten
Durch die Auswertung vorhandener Messdaten können ggfs. erforderliche Stauräume reduziert
werden. Wegen Personalmangels müssen diese Arbeiten an ein Ingenieurbüro vergeben werden. In
2019 sind hier Aufwendungen in Höhe von 6.000 € veranschlagt. Die Kosten werden zu
100 % dem Niederschlagswasser zugeordnet.
Zeile 28: Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur
Nach der Übernahme zum 01.04.1994 werden die Kosten der Kläranlage Mitte durch den Wasserverband Eifel-Rur getragen und über einen Verbandsbeitrag der Stadt in Rechnung gestellt. Zum
01.01.2004 hat der Verband auch einen Teil der Sonderbauwerke übernommen.
Nach Mitteilung des Wasserverbandes wird sich der Beitrag für 2019 auf 3.640.458 € belaufen.
Damit sinkt der Beitrag gegenüber dem Vorjahr um rund 910.000 €. Ursache ist -wie bereits eingangs der Vorlage dargestellt- die Übernahme von Abwässern eines Teiles der Gemeinde Aldenhoven. Für die verschiedenen Kostenarten innerhalb des Beitrages sind die gleichen Verrechnungsschlüssel angesetzt wie für die eigenen Anlagen. So sind die im Beitrag enthaltenen PersonalausgaSitzungsvorlage 305/2018
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ben nach dem Personalausgabenschlüssel für Kläranlagen verteilt, die Betriebskosten nach dem Betriebskostenschlüssel etc. Der auf die Sonderbauwerke entfallende Umlageanteil wird nach dem
gleichen Schlüssel verteilt wie die Kosten der städtischen Sonderbauwerke. Letztlich verteilt sich
dann der Beitrag 2019 wie in Anlage 3 aufgeführt mit 65,71 % auf Schmutzwasser und 34,29 % auf
Niederschlagswasser.
Zeile 29: Schutzkleidung Personal
Der Ansatz in Höhe von 4.000 € wird benötigt zur Beschaffung von Arbeits- und Schutzkleidung
für das Personal im Abwasserbereich. Die Kosten werden entsprechend dem Verrechnungsschlüssel
für die Gesamtpersonalkosten (siehe zu Zeilen 1 bis 4 zu 57,52 % dem Bereich Schmutzwasser zugeordnet und zu 42,48 % dem Bereich Niederschlagswasser.
Zeile 30: Fortbildungskosten
Die Fortbildungskosten im Bereich Abwasserwesen (für das Personal des Tiefbauamtes, aber auch
für Fortbildungen im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung) sind aus den „allgemeinen Fortbildungskosten“ im Produkt „Personalwesen“ herausgelöst und hier gesondert veranschlagt. So
können die Kosten mit in die Gebührenbedarfsberechnung einbezogen werden. Die Kosten, für
2019 mit 4.000 € angesetzt, werden entsprechend dem Verrechnungsschlüssel für die Gesamtpersonalkosten (siehe zu Zeilen 1 bis 4) zu 57,52 % dem Bereich Schmutzwasser zugeordnet und zu
42,48 % dem Bereich Niederschlagswasser.
Zeile 28: Fahrtkostenerstattungen
Die Fahrtkostenerstattungen (z.B. für Einsätze im Rahmen von Bereitschaftsdiensten) an das Personal im Abwasserbereich betragen 1.000 €. Diese Kosten werden anhand des Anteils der Gesamtpersonalkosten (siehe zu Zeilen 1 bis 4) zu 57,52 % dem Bereich Schmutzwasser zugeordnet und zu
42,48 % dem Bereich Niederschlagswasser zugeordnet
Zeile 32: Sachaufwand Büroarbeitsplätze Verwaltungsmitarbeiter
Der Ansatz beinhaltet die Sachkosten der Büroarbeitsplätze der im Abwasserbereich veranschlagten
Beschäftigten. Im Haushaltsentwurf für 2019 sind Mittel in Höhe von 16.700 € vorgesehen, die sich
wie folgt aufschlüsseln:
-
Geschäftsbedarf
Miete und Wartung Kopierer
Fernmeldegebühren
Portokosten
Heizkosten Rathaus
Reinigung Rathaus und Abwasserbauhof
Unterhaltung Rathaus
Fachliteratur
1.070 €
600 €
460 €
1.270 €
2.400 €
6.300 €
1.600 €
3.000 €
Die Kosten werden entsprechend dem Anteil der Gesamtkosten zu 56,34 % dem Schmutzwasser
und zu 43,66 % dem Niederschlagswasser zugeordnet.
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Zeile 33: Beitrag an Verbände etc.
Als Beitrag an die abwassertechnische Vereinigung sind rund 700 € angesetzt. Hinzu kommen rund
3.300 € Beitrag an die Abwasserberatung NRW. Außerdem sind 6.000 € angesetzt als Beitrag an
das Institut für unterirdische Infrastruktur.
Insgesamt errechnet sich ein Ansatz 2019 in Höhe von 10.000 €. Mangels anderem Schlüssel werden die Kosten auf der Grundlage der Verteilung der Gesamtkosten zu 57,34 % dem Schmutzwasser
und zu 43,66 % dem Niederschlagswasser zugerechnet.
Zeile 34: Leistungsverrechnung Bauhof
Sämtliche Ausgaben des Bauhofes sind zentral in einem Bereich (Produkt) zusammengefasst. Auf
der Grundlage von Arbeitsaufschreibungen werden die Bauhofkosten dann auf die einzelnen Unterabschnitte verteilt, für die der Bauhof Leistungen erbringt.
Für den Bereich Abwasserbeseitigung handelt es sich um folgende Arbeiten:
- kleinere Arbeiten auf den Sonderbauwerken
- kleinere Ausbesserungen am Kanalnetz (Schachtabdeckungen u.ä.)
- Reparaturen und Kraftstoffkosten für die Spülgeräte (die Spülgeräte nutzen
die Tankanlage des Bauhofes
Nach den Auswertungen der Vorjahre errechnen sich die folgenden Erstattungen:
- Pumpstationen
- Fahrzeuge
20.000 €
20.000 €
Insgesamt errechnet sich also für 2019 eine Erstattung in Höhe von 40.000 €.
Bei den Fahrzeugkosten handelt es sich fast ausschließlich um Kosten für das Kanalspülgerät, so
dass diese Kosten zu 90 % dem Schmutzwasser und zu 10 % dem Niederschlagswasser zuzuordnen
sind. Die Kosten für die Arbeiten auf den Pumpstationen werden nach dem Verteilungsschlüssel für
deren allgemeine Betriebskosten zu 42,47 % dem Schutzwasser und zu 57,53 % dem Niederschlagswasser zugerechnet.
Zeile 35: Verwaltungskostenerstattungen
Im Bereich der Abwasserbeseitigung sind nur die Personalkosten der Beschäftigten verbucht, die
unmittelbar für die Abwasserbeseitigung arbeiten (Ingenieure, Arbeiter Kanalkolonne). Mit der Einführung des produktorientierten Haushaltes in 2009 kamen dazu noch die anteiligen Ausgaben für
die Beschäftigten in Tiefbauamt und Bauverwaltungsamt (siehe zu Zeilen 1-4). Daneben werden
aber in vielen Bereichen der Verwaltung Leistungen für die Abwasserbeseitigung erbracht. So werden
-
von Verwaltungsführung und politischen Gremien Grundsatzentscheidungen getroffen (Auftragsvergaben, Gebührensatzung)
beim Rechnungsprüfungsamt die Auftragsvergaben und Gebührenermittlung geprüft
beim Rechtsamt die Satzungsentwürfe geprüft und vor allem anhängige Streitverfahren bearbeitet
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-
bei der Stadtkasse die Einnahmen und Ausgaben geleistet
beim Steueramt die Gebühren veranlagt
von der Kämmerei die Haushaltsstellen verwaltet und die
Gebühren ermittelt
über die EDV-Anlage die Arbeiten in Steueramt, Kämmerei und Stadtkasse erledigt.
Die Personalkosten der betroffenen Mitarbeiter sind in den jeweiligen Unterabschnitten verbucht
und werden mittels den Verwaltungskostenerstattungen in die Gebühren eingerechnet. Dazu werden
die Personalkosten (zuzügl. Zuschläge für Sachkosten und Verwaltung) auf der Grundlage von Verrechnungsschlüsseln auf die einzelnen Gebührenhaushalte verteilt.
Insgesamt errechnet sich für 2019 ein Betrag in Höhe von 233.700 € (Vorjahr =234.000 €). Der Gesamtbetrag verteilt sich wie folgt auf die Unterabschnitte:
Produkt
11 111 001 01
01 111 002 01
11 111 006 01
11 111 005 01
11 111 001 03
11 111 004 01
11 111 006 01
11 111 011 01
11 111 011 02
11 111 007 01
11 111 008 01
Bezeichnung
Rat und Ausschüsse
Verwaltungsführung
Rechnungsprüfungsamt
Organisation
Sitzungsdienst
Personalverwaltung
Recht und Versicherungen
Finanzmanagement
Steueramt
EDV-Anlage/-Verfahren
Druckerei
Erstattungsbetrag 2019
6.600 €
62.800 €
17.800 €
17.400 €
400 €
16.400 €
7.500 €
33.100 €
63.000 €
8.600 €
100 €
Die Verteilung auf die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser erfolgt anhand der Verteilung der Gesamtkosten, also mit 56,34 % auf den Bereich Schmutzwasser und 43,66 % auf das Niederschlagswasser.
Zeilen 36 bis 41: kalkulatorische Kosten
Die Ausgaben für die Investitionen des Vermögenshaushaltes fließen nicht unmittelbar in die Gebührenermittlung ein. Stattdessen werden die Ausgaben auf die Nutzungsdauer des jeweiligen Anlagegutes verteilt und fließen so erst über die Abschreibungen in die Gebühren ein.
Außerdem werden für das in der Einrichtung gebundene Kapital kalkulatorische Zinsen errechnet.
Mit diesen Zinsen sollen
-
die Zinsen für eventuell zur Finanzierung aufzunehmende Darlehen in die Gebühren
einfließen oder aber
bei Eigenfinanzierung ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass diese Mittel
nicht zinsbringend angelegt werden können.
Die Abschreibungen werden seit 1991 auf der Grundlage des Wiederbeschaffungszeitwertes errechnet. Mit Urteil vom 01.09.1999 und auch noch einmal am 13.04.2005 hat das OVG seine Rechtsprechung hierzu (nach einem zwischenzeitlich erfolgten anderslautenden Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen) noch einmal ausdrücklich bestätigt. Auch die hier mit 50 Jahren angesetzte
Nutzungsdauer für Abwasserkanäle ist danach nicht zu beanstanden.
Die kalkulatorische Zinsen werden, wie in o.g. Urteil gefordert, auf der Basis der Anschaffungswerte berechnet. Außerdem sind -anders als bei den Abschreibungen- die erhaltenen Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträge sowie erhaltene Zuwendungen abzuziehen, so dass nur dass von
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der Stadt selbst aufgebrachte Kapital verzinst wird. Da es sich beim Anlagevermögen in der Abwasserbeseitigung in der Regel um langfristig eingesetztes Vermögen handelt, sollte nach der Rechtsprechung des OVG nicht der jeweils gültige aktuelle Durchschnittszinssatz zugrunde gelegt werden! Stattdessen sollte ein langfristiger Zinssatz angesetzt werden. Das OVG selbst hat diesen Zinssatz im o.g. Urteil in 2005 aus dem langjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentliche Emittenten berechnet. Dieser Zinssatz kann dann um 0,5
% überschritten werden. Eine solche Rechnung hat auch das VG Aachen in einem Verfahren gegen
die Stadt angestellt. Fortgeschrieben auf das Kalkulationsjahr 2019 liegt dieser langfristige Durchschnittssatz bei 5,56 %. Insofern sollte der im Vorjahr schon auf 6,17 % gesenkte kalkulatorische
Zinssatz noch einmal auf nun 6,06 % gesenkt werden.
In die Gebührenermittlung für 2019 fließen dann folgende Werte ein:
Abschreibung
kalkulatorische Zinsen
2.335.887 € (Vorjahr 2.162.457 €)
1.403.287 € (Vorjahr 1.452.759 €)
Die Steigerung bei den Abschreibungen errechnet sich zum einen aus einem höheren Wiederbeschaffungszeitwert aufgrund der angesetzten Preissteigerung, zum anderen aus zusätzlichen Abschreibungen für neu erstellte Kanäle (z.B. Dr.-Weyer-Straße).
Der geringe Betrag bei den kalkulatorischen Zinsen resultiert aus der erwähnten Verringerung des
kalkulatorischen Zinssatzes.
Für die Verteilung der Kosten der baulichen und maschinellen Anlagen wurden die ermittelten Verteilungsschlüssel für die Sonderbauwerke und Kanäle verwendet. Das sonstige Anlagevermögen
wurde einzeln je nach Nutzung verteilt, so z.B. die Kosten des Kanalspülwagen wie bereits mehrfach angeführt zu 90 % auf das Schmutzwasser und zu 10 % auf das Niederschlagswasser. Die
Fahrzeuge, Meß- und sonstige Geräte für die Kanalunterhaltung sind entsprechend den Betriebskosten der Kanäle zu 42,47 % auf Schmutzwasser und zu 57,53 % auf Niederschlagswasser gebucht.
Die kalkulatorischen Kosten für den „Abwasser-Bauhof“ im Steffensrott sind entsprechend der Verteilung der Gesamtkosten zu 56,34 % dem Schmutzwasser und 43,66 % dem Niederschlagswasser
zugeordnet.
Insgesamt errechnen sich im Abwasserbereich 2019 gemäß Zeile 42 Kosten in Höhe von
9.304.942 €. Davon entfallen 5.242.818 € (=56,34 %) auf das Schmutzwasser und 4.062.124 € (=
43,66 %) auf das Niederschlagswasser.
Gemäß § 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW sind Überschüsse in einem Gebührenhaushalt
innerhalb von vier Jahren auszugleichen, im Gegenzug sollen Fehlbeträge im gleichen Zeitraum
ausgeglichen werden. Die Betriebsabrechnung für 2016 ist als Anlage 4 beigefügt. Sie schloss insgesamt mit einer Überdeckung in Höhe von 40.429,40 € (= 0,42 %) ab. Dabei wies allerdings der
Bereich Schmutzwasser einen Überschuss in Höhe von 64.150,18 € aus, während der Bereich Niederschlagswasser mit einer Unterdeckung in Höhe von 104.579,582 € abschloss. Diese Beträge
werden im Rahmen der Kalkulation 2019 „gutgeschrieben“ bzw. „nacherhoben“
Die Kosten sollten das Kostenverteilungsverhältnis des jeweiligen Kalkulationsjahres nicht beeinflussen. Daher sind die Beträge hier in Zeile 43 gesondert ausgewiesen.
Rechnet man das Ergebnis 2016 zu den voraussichtlichen Kosten 2019 hinzu, ergeben sich die insgesamt umzulegenden Kosten, die sich auf 9.345.371 € belaufen. Davon entfallen
5.178.668 € auf den Bereich Schmutzwasser und
4.167.703 € auf den Bereich Niederschlagswasser.
Sitzungsvorlage 305/2018
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Von den Kosten abzusetzen sind noch die sonstigen Erlöse, so z.B. der Kostenersatz für die Ausschreibungsunterlagen bei Kanalbaumaßnahmen.
Die Schmutzwassergebühr errechnet sich aus der Division der Kosten durch den voraussichtlichen
Wasserverbrauch. Zur Ermittlung des Gebührensatzes 2019 wird ein Frischwasserverbrauch von
1.510.000 cbm angesetzt. Danach errechnet sich eine
Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,43 €/cbm.
Die Niederschlagswassergebühr errechnet sich aus der Division der Kosten durch die insgesamt
angeschlossene mittels der Abflussbeiwerte reduzierte Fläche. Mit einbezogen werden auch die öffentlichen Flächen (Straße, Wege, Plätze) und zwar unabhängig davon, ob es sich hierbei um Gemeinde, Kreis, Landes- oder Bundesstraßen handelt. So ist sichergestellt, dass für einen qm öffentliche Flächen die gleichen Gebühren zu zahlen sind wie für einen qm private befestigte Fläche. Insgesamt betragen die
öffentlichen befestigten Flächen
privaten befestigten Flächen
1.200.000 qm
1.730.000 qm.
Dabei handelt es sich jeweils um mittels der Abflussbeiwerte reduzierte Flächen. Insgesamt ergibt
sich demnach eine angeschlossene Fläche von 2.930.000 qm, so dass sich für 2019 eine
Niederschlagswassergebühr in Höhe von 1,42 €/qm
errechnet.
Von der öffentlichen befestigten Flächen entfallen rund 101.000 qm auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen. Hier werden die Straßenbaulastträger per Gebührenbescheid zur Zahlung der Niederschlagswassergebühren veranlagt. Die Einnahmen hieraus betragen ca. 143.000 €. Die anteiligen
Kosten für die städtischen Straßenflächen in Höhe von 1.562.000 € werden vom Kostenträger 54
541 001 01 (Straßen, Wegen und Plätze) im Wege der internen Leistungsverrechnung erstattet.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
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ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
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