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Sitzungsvorlage (überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2018 für die Personalaufwendungen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
187 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
19.11.18, 15:40
Aktualisiert
19.11.18, 15:40
Sitzungsvorlage (überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2018 für die Personalaufwendungen) Sitzungsvorlage (überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2018 für die Personalaufwendungen)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 06.11.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 308/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2018 Stadtrat 05.12.2018 TOP Ergebnisse überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2018 für die Personalaufwendungen Anlg.: 20/00 10/11 SD.Net Beschlussentwurf: Im Haushalt 2018 werden bei den Personalaufwendungen überplanmäßige Mittel in Höhe von 410.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei der allgemeinen Kreisumlage (300.000 €) und Mehreinnahmen bei den Baugenehmigungsgebühren (110.000 €). Begründung: Vom Fachamt waren für den Haushalt 2018 auf der Basis einer Hochrechnung der Daten von Ende 2017 Personalaufwendungen (Gehälter Beamte und tariflich Beschäftigte einschließlich Sozialversicherungs- und Versorgungsbeiträge sowie Beihilfen für die Beamten) in Höhe von rund 21,6 Millionen € angemeldet worden. Da in der Vergangenheit die hochgerechneten Werte aufgrund von Krankheitsfällen, Fluktuation etc. teilweise deutlich unterschritten wurden, wurden die angemeldeten Mittel im Rahmen der verwaltungsinternen Haushaltsberatungen gekürzt. Im Haushalt 2018 stehen daher „nur“ Mittel in Höhe von 21,045 Millionen € zur Verfügung. Die genannten Einsparungen hat es auch im Jahr 2018 gegeben, so ist z.B.mit der Amtsleiterstelle im Rechnungsprüfungsamt eine hochdotierte Stelle seit Ende Mai nicht besetzt. Die Einsparungen wurden aber durch verschiedene Faktoren mehr als aufgezehrt: - Die Abschlagszahlungen zur Umlage an die Versorgungskasse der Beamten waren rund 135.000 € höher als als im Haushalt (auf der Grundlage des Vorjahresergebnisses) veranschlagt. - Bei den Beihilfen (Ansatz Haushalt = 600.000 €) wurden/werden als Abschlagszahlung insgesamt rund 640.000 € abgebucht. Es ergeben sich also Mehraufwendungen in Höhe von 40.000 €. - Im Haushalt war eine Tarifsteigerung in Höhe von 2,0 % ab März 2018 eingerechnet. Ergebnis der Tarifverhandlungen war eine Steigerung von im Schnitt 3,19 % ab März 2018. - Im Rahmen der neuen Entgeltordnung wurden über 30 Höhergruppierungen vorgenommen (weitere Fälle stehen in 2019 an). Unter Berücksichtigung der bis einschließlich Oktober erfolgten und der für November und Dezember noch anstehenden Zahlungen errechnet sich ein voraussichtliches Jahresergebnis in Höhe von rund 21,455 Millionen €. Es fehlen also rund 410.000 €, die überplanmäßig bereit zu stellen sind. Als Deckung der Mehraufwendungen stehen Einsparungen in Höhe von rund 300.000 € bei der allgemeinen Kreisumlage zur Verfügung. Hier hatte der Kreis Düren mit Schreiben von Juli 2018 aufgrund der sich abzeichnenden Verbesserungen im Kreishaushalt die Kommunen von Umlagezahlungen in Höhe von 7,1 Millionen € befreit. Davon entfielen auf die Stadt Jülich rund 300.000 €. Die übrigen 110.000 € können gedeckt werden durch Mehrerträge bei den Baugenehmigungsgebühren. In erster Linie durch Genehmigungsgebühren aus Bauvorhaben einiger Großbetriebe ist hier der Einnahmeansatz 2018 (350.000 €) derzeit um rund 200.000 € überschritten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 308/2018 Seite 2