Daten
Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
19.11.18, 15:40
Aktualisiert
19.11.18, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 02.11.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 312/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2018
Stadtrat
05.12.2018
TOP
Ergebnisse
Jahresabschluss 2017 der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH
Anlg.: -4SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beauftragt in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Stadtentwicklung
Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH den Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH wie folgt zu beschließen:
1) Der Jahresabschluss 2017 der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH wird gemäß
§ 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages festgestellt.
2) Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.683,50 € wird auf das Folgejahr vorgetragen.
3) Den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung wird gem § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017 erteilt.
Begründung:
In Kürze findet die nächste Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH statt.
Für die Tagesordnung vorgesehen ist u.a. die Beschlussfassung zum geprüften Jahresabschluss 2017
der Gesellschaft.
Gemäß § 113 der Gemeindeordnung NRW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Somit ist diesen dieMöglichkeit zur Beschlussfassung zu geben.
Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH
beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergeb-
nisverwendung sowie über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
Weiterhin einzige Geschäftstätigkeit der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft ist dieGeschäftsführung für die Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH &. Co. KG.
Die ihr hierdurch entstehenden Kosten werden ihr durch die GmbH &. Co. KG erstattet. Zusätzlich
erhält sie eine Vergütung für die Haftungsübernahme zugunsten der GmbH &. Co. KG in Höhe von
8% des gezeichneten Kapitals (8% von 25.000 € = 2.000 €).
Unter Berücksichtigung von Steuern erwirtschaftete die Gesellschaft aus dieser Tätigkeit einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.683,50 € (Vorjahr: 1.691,50 €).
Der Aufsichtsrat der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH hat in seiner Sitzung
am 25.10.2017 nach Vorstellung des Prüfberichtes durch den Jahresabschlussprüfer als Empfehlungsbeschluss an die Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den Jahresabschluss 2017 festzustellen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen und der Geschäftsführung Entlastung zu
erteilen.
Die Verwaltung schließt sich den Empfehlungen des Aufsichtsrates an und schlägt ergänzend vor,
den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Wirtschaftsjahr 2017 ebenfalls Entlastung zu erteilen.
Zur Kenntnisnahme sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht der Geschäftsführung sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers als Anlage beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 312/2018
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