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Sitzungsvorlage (Jahresabschluss 2017 der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
19.11.18, 15:40
Aktualisiert
19.11.18, 15:40
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Jülich, 02.11.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 312/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2018 Stadtrat 05.12.2018 TOP Ergebnisse Jahresabschluss 2017 der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH Anlg.: -4SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich beauftragt in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH den Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH wie folgt zu beschließen: 1) Der Jahresabschluss 2017 der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH wird gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. 2) Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.683,50 € wird auf das Folgejahr vorgetragen. 3) Den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung wird gem § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017 erteilt. Begründung: In Kürze findet die nächste Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH statt. Für die Tagesordnung vorgesehen ist u.a. die Beschlussfassung zum geprüften Jahresabschluss 2017 der Gesellschaft. Gemäß § 113 der Gemeindeordnung NRW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Somit ist diesen dieMöglichkeit zur Beschlussfassung zu geben. Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergeb- nisverwendung sowie über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung. Weiterhin einzige Geschäftstätigkeit der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft ist dieGeschäftsführung für die Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH &. Co. KG. Die ihr hierdurch entstehenden Kosten werden ihr durch die GmbH &. Co. KG erstattet. Zusätzlich erhält sie eine Vergütung für die Haftungsübernahme zugunsten der GmbH &. Co. KG in Höhe von 8% des gezeichneten Kapitals (8% von 25.000 € = 2.000 €). Unter Berücksichtigung von Steuern erwirtschaftete die Gesellschaft aus dieser Tätigkeit einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.683,50 € (Vorjahr: 1.691,50 €). Der Aufsichtsrat der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH hat in seiner Sitzung am 25.10.2017 nach Vorstellung des Prüfberichtes durch den Jahresabschlussprüfer als Empfehlungsbeschluss an die Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den Jahresabschluss 2017 festzustellen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Die Verwaltung schließt sich den Empfehlungen des Aufsichtsrates an und schlägt ergänzend vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Wirtschaftsjahr 2017 ebenfalls Entlastung zu erteilen. Zur Kenntnisnahme sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht der Geschäftsführung sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers als Anlage beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 312/2018 Seite 2