Daten
Kommune
Jülich
Größe
175 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
19.11.18, 15:40
Aktualisiert
19.11.18, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 08.11.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 313/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2018
Stadtrat
05.12.2018
TOP
Ergebnisse
Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH (Brainergy-Park-Jülich GmbH)
hier: Bestellung eines weiteren Geschäftsführers
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich stimmt in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH (Brainergy-Park-Jülich GmbH) der Bestellung von Herrn Professor Dr. Ing. Bernhard Hoffschmidt zum weiteren Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft
Campus Merscher Höhe mbH (Brainergy-Park-Jülich GmbH) zu.
Der Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH (Brainergy-Park-Jülich
GmbH) entsprechend abzustimmen.
Begründung:
Seit Gründung der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe ist die Grundkonzeption des
Brainergy Park Jülich kontinuierlich weiterentwickelt worden. Der Leitgedanke, die wissenschaftliche und energiewirtschaftliche Kompetenz der Region aufzugreifen und diese, mit der Zielsetzung
neue gewerbliche Arbeitsplätze zu generieren, in einer Spezialfläche des Brainergy Park Jülich thematisch und in der Fläche zu bündeln, hat mit dem vorliegenden „Masterplan Brainergy Park Jülich“ nun mehr eine weitere tragfähige Konkretisierung erfahren.
Die Ergebnisse und Empfehlungen des Masterplans sind wissenschaftlich, fachplanerisch und betriebswirtschaftlich nun als tragfähige Projekt- und Umsetzungskonzepte zu qualifizieren und auszuarbeiten, auf deren Basis dann mit der Fördermittelakquise begonnen werden kann. Bedingt durch
die starke Fokussierung des Brainergy Park Jülich auf die Themen „Neue Energien“ und „Digitalisierung“ bedarf es für diesen Ausarbeitsprozess und die Projektsteuerung exzellenter energiewirtschaftliche und –wissenschaftliche Kompetenzen seitens der Entwicklungsgesellschaft Campus
Merscher Höhe mbH.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die konkret anstehenden Umsetzungsschritte wie zum
Beispiel die Energiewerkstatt zur Entwicklung eines innovativen Energiekonzeptes, hat die Geschäftsführung angeregt, diese notwendigen Kompetenzen nicht durch den alleinigen Zukauf von
externen und überaus kostspieligen Beraterdienstleistungen zu generieren, sondern diese möglichst
durch die Einbindung eines zusätzlichen technischen Geschäftsführer für die Gesellschaft nachhaltig zu sichern.
Die Aufgabenverteilung ist mit Herrn Prof. Hoffschmidt wie folgt andiskutiert worden:
Kaufmännischer Geschäftsführer
o Strategisches Gesamtverantwortung und Führung der Gesellschaft
o Kaufmännische- und Personalverantwortung
o Flächenentwicklung und Vermarktung Brainergy Park
o Planungsrecht, Liegenschaften, Erschließung, Vermarktung
o Strategische Abstimmung und Kommunikation mit Gesellschafterkommunen, Politik. Projektpartnern etc.
o Kommunikation, Marketing
Technischer Geschäftsführer
o Verantwortung Themenbereiche Energie, Digitalisierung, Energiewende
o Verantwortung und Umsetzung des Brainergy Park Konzeptes auf den Ebenen
o Brainergy Park, Brainegry Village, Brainergy Hub
o Koordination sowie technische und fachliche Steuerung der Energiewerkstatt
o Gründung, Betreuung (Mitgeschäftsführung) der Betriebsgesellschaft „Energie“
o Wissen- und Technologietransfer, Netzwerkbildung etc.
o Fachliche Schnittstelle zu den Projektpartnern in alle Projektphasen
o Technische und Fachliche Betreuung des Reallabors „Brainergy Park Jülich “ über
die Projektlaufzeit > 15 Jahre
Alle bisherigen Projektbeteiligten sehen die Einbindung von Herrn Prof. Dr. Hoffschmidt als weiteren Geschäftsführer als sehr große Chance an, durch die der Brainergy Park Jülich eine exzellente
fachliche Expertise und ein ausgezeichnetes Netzwerk in die relevanten Ministerien und Forschungseinrichtungen hinzugewinnt.
Unter anderem aufgrund seiner bisherigen, langjährigen Tätigkeiten an der FH Aachen, dem Solarinstitut Jülich und dem DLR bringt Herr Prof. Dr. Hoffschmidt ein nahezu einzigartig passendes
Netzwerk für die vorgesehen Tätigkeiten bei der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe
mbH (Brainergy-Park-Jülich GmbH) mit.
Er wird zweifelsohne dazu beitragen, den Brainergy Park Jülich nicht nur fachlich zu einem Erfolgsprojekt für die gesamte Region zu entwickeln, sondern auch aufgrund seiner Reputation die
Möglichkeit weiterer Fördermittelakquise positiv beeinflussen.
Es wird davon ausgegangen, dass hierdurch der Mitteleinsatz für die weitere Geschäftsführung mehr
als amortisiert wird und sich so der Return of Invest (ROI) dieses einmaligen Gesamtprojektes deutlich verbessern lässt.
Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH
(Brainergy-Park-Jülich GmbH) ist die Gesellschafterversammlung zuständig u.a. für die Bestellung
von Geschäftsführern.
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Gemäß § 113 GO NW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen an die
Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Somit ist diesen die Gelegenheit zur Beschlussfassung mit Weisungscharakter zu geben.
Mit Vorlage für die Sitzung des Aufsichtsrates der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH (Brainergy-Park-Jülich GmbH) am 20.11.2019 schlägt die Geschäftsführung zur Empfehlung durch den Aufsichtsrat an die Gesellschafterversammlung die Bestellung von Herrn Prof. Dr.
Ing Bernhard Hoffschmidt zum weiteren Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft Campus
Merscher Höhe mbH (Brainergy-Park-Jülich GmbH) vor.
Herr Prof. Hoffschmidt wird in der Sitzung des Stadtrates anwesend sein und für weitere Rückfragen zur Verfügung stehen.
Während die vertraglichen Vereinbarungen zum Engagement von Herrn Prof. Dr. Hoffschmidt aus
Gründen des Vertrauensschutzes im nichtöffentlichen Teil zu beschließen sind, stellt die Bestellung
des Geschäftsführers einen förmlichen Akt dar, welcher in öffentlicher Sitzung zu erfolgen hat.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
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