Daten
Kommune
Jülich
Größe
134 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
19.11.18, 15:40
Aktualisiert
19.11.18, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 15.11.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 316/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2018
Stadtrat
05.12.2018
TOP
Ergebnisse
Jahresabschluss 2017 der Brückenkopf-Park Jülich gGmbh
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beauftragt in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Brückenkopf-Park
Jülich gGmbH den Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung der BrückenkopfPark Jülich gGmbH wie folgt zu beschließen:
1). Der Jahresabschluss 2017 der Brückenkopf-Park-Jülich gGmbH wird festgestellt.
2.) Der Jahresüberschuss in Höhe von 58.291,55 wird auf neue Rechnung vorgetragen und der verbleibende Bilanzverlust von insgesamt 189.254,49 € festgestellt.
3.) Der Geschäftsführung und den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung erteilt.
Begründung:
In Kürze findet die nächste Gesellschafterversammlung der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH statt.
Für die Tagesordnung vorgesehen ist u.a. die Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss
2017.
Nach § 6 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Beschlussfassung.
Gemäß § 113 GO NW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen an die
Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Somit ist diesen die Möglichkeit zur Beschlussfassung zu geben.
Der geprüfte Jahresabschluss wird den Mitgliedern des Aufsichtsrates in seiner Sitzung am
19.11.2017 durch den Jahresabschlussprüfer erläutert, anschließend beraten. Über das Ergebnis der
Beratung wird in der Sitzung informiert.
Der Jahresabschluss 2017 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 58.921,55 € aus (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 23.705,67 €).
Die Besucherzahlen blieben im Geschäftsjahr mit 218.951 nahezu auf Vorjahresniveau (219.030
Besucher).
Gleichzeitig stiegen die Umsatzerlöse von rd. 904 T€ in 2016 auf 1.041 T€ in 2017.
Vermögenslage
Bilanziell betrachtet ergeben sich nur geringe Veränderungen zum Vorjahresabschluss.
Aufgrund der bilanziellen Abschreibungen auf das Anlagevermögen der Aktivseite und die abschreibungskongruente Auflösung der entsprechenden Sonderposten sanken diese Bilanzpositionen
entsprechend. Investitionen im Bereich der anderen Anlagen erhöhten diesen Bilanzausweis.
Die Summe des Gesamtanlagevermögens sank von 1.782 T€ auf 1.717 T€
Im Bereich des Umlaufvermögens wurde die Brückenkopf-Park Jülich gGmbH aus einer Erbschaft
mit einer Grundstückfläche bedacht. Da eine eigene wirtschaftliche Nutzung aufgrund Lage und
Charakter der Fläche nicht gegeben war, wurde das Grundstück zur Weiterveräußerung im Umlaufvermögen mit einem Wert in Höhe von 19.940 € erfasst. Außerdem umfasst das Umlaufvermögen
noch weitere Waren, welche zum Weiterverkauf vorgesehen sind (Merchandising-Artikel etc.) mit
einem Wert von 5.030,46 €.
Insgesamt verlängerte sich die Bilanz (Zunahme der Bilanzsumme) von 1.990 T€ auf 2.003 T€.
Die Vermögenslage der Gesellschaft ist insgesamt als geordnet zu bezeichnen. Unter Zugrundelegung des betriebswirtschaftlichen Eigenkapitals (gezeichnetes Kapital + Kapitalrücklage + Sonderposten – Bilanzverlust) in Höhe von 1.893 T€ errechnet sich eine Eigenkapitalquote rund 92 %. Das
langfristig gebundene Vermögen (Anlagevermögen) der Gesellschaft ist komplett durch das betriebswirtschaftliche Eigenkapital gedeckt.
Ertragslage:
Die Umsatzerlöse konnten im Vergleich mit dem Vorjahresergebnis um rund 15% gesteigert werden. (2016: 904 T€; 2017:1.041 T€).
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt 692 T€ setzen sich zum größten Teil aus
dem städtischen Zuschuss in Höhe von 600 T€, den Erlösen aus der Auflösung des Investitionskostenzuschusses für die Verwaltungsetage in Höhe von 45 T€, Kostenerstattungen in Höhe von rd.
11T€ sowie Spenden und sonstigen Zuschüssen in Höhe von 13 T€ aus.
Die Summe des Materialaufwandes stieg von 303 T€ im Jahre 2016 auf 331 T€ in 2017.
Den größten Anteil an diesen Aufwendungen bilden neben den Bewirtschaftungskosten (Strom, Gas
und Wasser) mit rd. 109 T€ die Kosten im Zusammenhang mit eigenen Veranstaltungen (rd. 115
T€).
Die Personalkosten sanken trotz Gehaltssteigerungen und Erhöhung des Mindestlohnes aufgrund
des Wegfalls der Kosten der Geschäftsführung von 846 T€ in 2016 auf 833 T€ in 2017.
Abschreibungen auf das Anlagevermögen der Gesellschaft wirkten sich mit 144 T€ ergebnisverschlechternd aus und stiegen damit leicht gegenüber dem Vorjahreswert von 138 T€.
Sitzungsvorlage 316/2018
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Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 292 T€ um
27 T€ auf 319 T€.
Unter Berücksichtigung von Finanzerträgen in Höhe von rd. 61 €, Zinsaufwendungen für das Gesellschafterdarlehen von 339 € und Steueraufwendungen in Höhe von rd. 45 T€ errechnet sich für
das Wirtschaftsjahr 2017 ein Jahresüberschuss in Höhe von 58.921,55 €, welcher zur Reduzierung
dem bisherigen Verlustvortrag aus Vorjahren genutzt werden soll.
Ebenfalls Bilanzverlustmindernd wirkt die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 20.723 €
zur fristenkongruenten Refinanzierung der Abschreibung der bezuschussten Vermögensgegenstände.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2017 verbleibt somit ein Bilanzverlust in Höhe von 189.254,49 € (Vorjahr: -268.899,04 €). Er sinkt somit auf den geringsten Betrag seit 2010.
Akut bestandsgefährdende Risiken konnten durch den Wirtschaftsprüfer u.a. aufgrund des Stadtratsbeschluss vom 30.06.2016 nicht identifiziert werden. Jedoch weist dieser in seinen Ausführungen darauf hin, dass bereits eine Kürzung des derzeitigen Zuschusses unter den derzeitigen Rahmenbedingungen zu solchen führen kann.
Zur Kenntnis sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht der Geschäftsführung sowie das Testat des Wirtschaftsprüfers beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 316/2018
X
nein
nein
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