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Sitzungsvorlage (Jahresabschluss 2017 der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
135 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
19.11.18, 15:40
Aktualisiert
19.11.18, 15:40
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Jülich, 12.11.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 322/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2018 Stadtrat 05.12.2018 TOP Ergebnisse Jahresabschluss 2017 der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH Anlg.:-4SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich beauftragt in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH den Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH wie folgt zu beschließen: 1.) Der Jahresabschluss 2017 der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH wird gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. 2.) Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 63.188,44 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3.) Den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung wird gem. § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017 erteilt. Begründung: In Kürze soll die nächste Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH stattfinden. Für die Tagesordnung vorgesehen ist u.a. die Beschussfassung über den Jahresabschluss 2017. Nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages beschließt über die Jahresabschlüsse die Gesellschafterversammlung. Gemäß § 113 GO NW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Somit ist diesen die Gelegenheit zur Beschlussfassung zu geben. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH wird der Jahresabschluss in seiner Sitzung am 20.11.2018 durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer vorgestellt und im Anschluss beraten. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet. Die seit Gesellschaftsgründung aufgelaufenen Jahresfehlbeträge können aufgrund der Ausrichtung des Gesellschaftszwecks als typische Anlaufverluste bezeichnet werden. Zum Bilanzstichtag 31.12.2017 ergibt sich durch die aufgelaufenen Fehlbeträge ein negatives Eigenkapital in Höhe von 90.582,50 €. Damit ist die Gesellschaft weiterhin bilanziell überschuldet. Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen führt allein die bilanzielle Überschuldung noch nicht zur Insolvenz. Es ist die Frage nach einer positiven Fortführungsprognose zu stellen. U.a. aufgrund eines Kontokorrentkreditrahmens bis zu einem Betrag von 1,9 Mio. € kann von einer weiterhin gewährleisteten Finanzkraft der Gesellschaft ausgegangen werden. Vermögenslage Das Anlagevermögen der Gesellschaft in Höhe von 880.342,08 € setzt sich im Wesentlichen durch die Geschäftsbauten und dazugehörigen Grundstücksflächen im Bereich der Merscher Höhe zusammen. Das Umlaufvermögen in Höhe von ca. 3.537 T€ wird durch den zur Weiterveräußerung bestimmten Grundbesitz mit 3.345 T€ dominiert. Aufgrund des weiteren Ankaufs von Flächen in 2017 im Wert von 1.974 T€ sowie der Zuschreibung von Herstellungskosten in Höhe von 96 T€ stieg dieser Wert signifikant gegenüber dem Vorjahr (1.274 T€) Das restliche Umlaufvermögen setzt sich aus Forderungen aus geleisteten Anzahlung (9 T€), sowie sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von insgesamt 130 T€ zusammen. Aufgrund der aufgelaufenen, vorgetragenen Jahresfehlbeträge ist auf der Aktivseite ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 90.582,50 € auszuweisen. Die Rückstellungen umfassen die voraussichtlichen Kosten für Erstellung und Prüfung des JahresAbschlusses sowie den Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten die zur Finanzierung des Grunderwerbs notwendigen Darlehensaufnahmen mit einem Restsaldo in Höhe von 1.865 T€ Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von rd. 9 T€ setzen sich aus den Salden diverser Kreditoren zusammen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern setzt sich zusammen aus dem Gesellschafterdarlehen der Stadt Jülich in Höhe von 1.504 T€ und einer Verbindlichkeit aus einer Kaufpreisstundung in Höhe von 1.000 T€ Als sonstige Verbindlichkeiten sind noch ausstehende Grunderwerbssteuerbeträge in Höhe von 116 T€ sowie Zinsen für ein in 2017 zurückgezahltes Darlehen der SEG GmbH &. Co. KG in Höhe von 2 T€ bilanziert. Ertragslage Die Umsatzerlöse setzen sich nahezu ausschließlich aus den Pachterlösen aus der Verpachtung des Grundbesitzes in Höhe von rd. 148 T€. Die Erhöhung des Bestandes des zur Weiterveräußerung bestimmten Grundbesitzes i.H.v. 2.070 T€ umfasst die im Jahre 2017 angefallenen Herstellungskosten in Höhe von 96 T€ sowie neu angekaufte Grundstückflächen im Werte von 1.974 T€. Sitzungsvorlage 322/2018 Seite 2 Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich zusammen aus eine Zuschuss des Landes NRW zu den Aufwendungen des Vorhabens „Masterplan Brainergy-Park Jülich“ in Höhe von 113 T€ und Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen. Beim Materialaufwand i.H.v. rd. 153 T€ handelt es sich um den Ankaufspreis von Grundstücken im Werte von 1.974 T€ und Erschließungskosten in Höhe von 203 T€. Der Personalaufwand der Gesellschaft beträgt rd. 7 T€; ordentliche Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen schlagen mit rd. 21 T€ zu Buche. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 131 T€ betreffen zum größten Teil Rechts- und Beratungskosten. Für die Verbindlichkeiten aus Kreditmarktmitteln wurden Zinsaufwendungen in Höhe von rd. 41 T€ ergebniswirksam. An sonstigen Steuern wurden rd. 19 T€ als Grundsteuern fällig. Insgesamt errechnet sich so ein Jahresfehlbetrag für 2017 in Höhe von 63.188,44 €. Zur Kenntnis sind die Bilanz, die Gewinn und Verlustrechnung, der Lagebericht der Geschäftsführung sowie das Testat des Wirtschaftsprüfers als Anlage beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 322/2018 X nein nein Seite 3