Daten
Kommune
Jülich
Größe
135 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
19.11.18, 15:40
Aktualisiert
19.11.18, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 12.11.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 322/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2018
Stadtrat
05.12.2018
TOP
Ergebnisse
Jahresabschluss 2017 der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH
Anlg.:-4SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beauftragt in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH den Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH wie folgt zu beschließen:
1.) Der Jahresabschluss 2017 der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH wird gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages festgestellt.
2.) Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 63.188,44 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.) Den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung wird gem. § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017 erteilt.
Begründung:
In Kürze soll die nächste Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH stattfinden.
Für die Tagesordnung vorgesehen ist u.a. die Beschussfassung über den Jahresabschluss 2017.
Nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages beschließt über die Jahresabschlüsse die Gesellschafterversammlung.
Gemäß § 113 GO NW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen an die
Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Somit ist diesen die Gelegenheit zur Beschlussfassung zu geben.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH wird
der Jahresabschluss in seiner Sitzung am 20.11.2018 durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer vorgestellt und im Anschluss beraten. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.
Die seit Gesellschaftsgründung aufgelaufenen Jahresfehlbeträge können aufgrund der Ausrichtung
des Gesellschaftszwecks als typische Anlaufverluste bezeichnet werden.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2017 ergibt sich durch die aufgelaufenen Fehlbeträge ein negatives Eigenkapital in Höhe von 90.582,50 €.
Damit ist die Gesellschaft weiterhin bilanziell überschuldet. Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen führt allein die bilanzielle Überschuldung noch nicht zur Insolvenz. Es ist die Frage nach
einer positiven Fortführungsprognose zu stellen. U.a. aufgrund eines Kontokorrentkreditrahmens bis
zu einem Betrag von 1,9 Mio. € kann von einer weiterhin gewährleisteten Finanzkraft der Gesellschaft ausgegangen werden.
Vermögenslage
Das Anlagevermögen der Gesellschaft in Höhe von 880.342,08 € setzt sich im Wesentlichen durch
die Geschäftsbauten und dazugehörigen Grundstücksflächen im Bereich der Merscher Höhe zusammen.
Das Umlaufvermögen in Höhe von ca. 3.537 T€ wird durch den zur Weiterveräußerung bestimmten
Grundbesitz mit 3.345 T€ dominiert. Aufgrund des weiteren Ankaufs von Flächen in 2017 im Wert
von 1.974 T€ sowie der Zuschreibung von Herstellungskosten in Höhe von 96 T€ stieg dieser Wert
signifikant gegenüber dem Vorjahr (1.274 T€)
Das restliche Umlaufvermögen setzt sich aus Forderungen aus geleisteten Anzahlung (9 T€), sowie
sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von insgesamt 130 T€ zusammen.
Aufgrund der aufgelaufenen, vorgetragenen Jahresfehlbeträge ist auf der Aktivseite ein nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 90.582,50 € auszuweisen.
Die Rückstellungen umfassen die voraussichtlichen Kosten für Erstellung und Prüfung des JahresAbschlusses sowie den Beitrag zur Berufsgenossenschaft.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten die zur Finanzierung des Grunderwerbs notwendigen Darlehensaufnahmen mit einem Restsaldo in Höhe von 1.865 T€
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von rd. 9 T€ setzen sich aus den
Salden diverser Kreditoren zusammen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern setzt sich zusammen aus dem Gesellschafterdarlehen der Stadt Jülich in Höhe von 1.504 T€ und einer Verbindlichkeit aus einer Kaufpreisstundung
in Höhe von 1.000 T€
Als sonstige Verbindlichkeiten sind noch ausstehende Grunderwerbssteuerbeträge in Höhe von 116
T€ sowie Zinsen für ein in 2017 zurückgezahltes Darlehen der SEG GmbH &. Co. KG in Höhe von
2 T€ bilanziert.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse setzen sich nahezu ausschließlich aus den Pachterlösen aus der Verpachtung des
Grundbesitzes in Höhe von rd. 148 T€.
Die Erhöhung des Bestandes des zur Weiterveräußerung bestimmten Grundbesitzes i.H.v. 2.070 T€
umfasst die im Jahre 2017 angefallenen Herstellungskosten in Höhe von 96 T€ sowie neu angekaufte Grundstückflächen im Werte von 1.974 T€.
Sitzungsvorlage 322/2018
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Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich zusammen aus eine Zuschuss des Landes NRW zu
den Aufwendungen des Vorhabens „Masterplan Brainergy-Park Jülich“ in Höhe von 113 T€ und
Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen.
Beim Materialaufwand i.H.v. rd. 153 T€ handelt es sich um den Ankaufspreis von Grundstücken
im Werte von 1.974 T€ und Erschließungskosten in Höhe von 203 T€.
Der Personalaufwand der Gesellschaft beträgt rd. 7 T€; ordentliche Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen schlagen mit rd. 21 T€ zu Buche.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 131 T€ betreffen zum größten Teil Rechts- und
Beratungskosten.
Für die Verbindlichkeiten aus Kreditmarktmitteln wurden Zinsaufwendungen in Höhe von rd. 41 T€
ergebniswirksam.
An sonstigen Steuern wurden rd. 19 T€ als Grundsteuern fällig.
Insgesamt errechnet sich so ein Jahresfehlbetrag für 2017 in Höhe von 63.188,44 €.
Zur Kenntnis sind die Bilanz, die Gewinn und Verlustrechnung, der Lagebericht der Geschäftsführung sowie das Testat des Wirtschaftsprüfers als Anlage beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
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X
nein
nein
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