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Sitzungsvorlage (Betrauungsbeschluss über die Durchführung und Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen der SEG Jülich Stadtentwicklungsgesellschaft mbH &. Co. KG)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
19.11.18, 15:40
Aktualisiert
19.11.18, 15:40
Sitzungsvorlage (Betrauungsbeschluss über die Durchführung und Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen der SEG Jülich Stadtentwicklungsgesellschaft mbH &. Co. KG) Sitzungsvorlage (Betrauungsbeschluss über die Durchführung und Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen der SEG Jülich Stadtentwicklungsgesellschaft mbH &. Co. KG)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Jülich, 13.11.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 333/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2018 Stadtrat 05.12.2018 TOP Ergebnisse Betrauungsbeschluss über die Durchführung und Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen der SEG Jülich Stadtentwicklungsgesellschaft mbH &. Co. KG Anlg.:-2SD.Net Beschlussentwurf: 1) Der Rat der Stadt Jülich beschließt den „Betrauungsbeschluss über die Durchführung und Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen der SEG Jülich Stadtentwicklungsgesellschaft mbH &. Co. KG“ gemäß beigefügter Anlage. 2) Der Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung der SEG Jülich Stadtentwicklungsgesellschaft mbH &. Co KG wird beauftragt wie folgt zu beschließen: „Die Geschäftsführung der SEG Jülich Stadtentwicklungsgesellschaft mbH &. Co. KG wird angewiesen, den ihr mit dieser Weisung zur Kenntnis gebrachten Beschluss des Rates der Stadt Jülich zur Betrauung der Gesellschaft mit der Durchführung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Wirtschaftsförderung und Wohnraumversorgung im Stadtgebiet von Jülich zu beachten.“ Begründung: Die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH &. Co. KG benötigt zur Wahrnehmung ihrer per Gesellschaftervertrag festgelegten Aufgaben Darlehen bzw. andere Besicherungen. Damit die SEG diese zu den wesentlich günstigeren Kommunalkreditkonditionen aufnehmen kann, ist eine Verbürgung dieser Kredite durch die Stadt Jülich Voraussetzung. Eine solche Kommunalbürgschaft stellt im Rahmen des EU-Rechtes eine Beihilfe dar und ist nur dann zulässig, wenn sie entweder durch die zuständigen Stellen bei der EU notifiziert wird oder die SEG durch einen vom Rat beschlossenen „Betrauungsakt“ mit der Wahrnehmung einer Gemeinwohlverpflichtung betraut wird. Der im Gesellschaftervertrag der SEG aufgeführte Unternehmensgegenstand der „Grundstücksentwicklung und Wirtschaftsförderung im Stadtgebiet Jülich mit dem vorrangigen Ziel, durch ein aus- reichendes Angebot an Wohnbau- und Gewerbeflächen eine zur sinnvollen Auslastung der kommunalen Infrastruktur angemessenen Einwohnerzahl und eine der Einwohnerzahl angemessene Zahl an Arbeitsplätzen zu erreichen und zu erhalten“, erfüllt die Anforderungen einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und somit die Voraussetzungen für einen entsprechenden Betrauungsakt. Bereits in seiner Sitzung am 12.03.2009 hat der Rat der Stadt Jülich einen Betrauungsakt zugunsten der SEG Jülich Stadtentwicklungsgesellschaft mbH &. Co. KG beschlossen. Da sich mittlerweile die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert haben und es u.a. nunmehr notwendig ist, die Betrauung zeitlich zu befristen, ist es angezeigt, die Betrauung der SEG Jülich Stadtentwicklungsgesellschaft mbH &. Co. KG durch einen neuen Betrauungsbeschluss des Rates an die aktuellen Rechtsnormen anzupassen. Hierzu wird auf das beigefügte rechtliche Memorandum der Firma PKF Fasselt Schlage verwiesen. Die auf die aktuelle Rechtslage angepasste textliche Fassung des Betrauungsbeschlusses ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 333/2018 X nein nein Seite 2