Daten
Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
19.11.18, 15:40
Aktualisiert
19.11.18, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 13.11.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 333/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2018
Stadtrat
05.12.2018
TOP
Ergebnisse
Betrauungsbeschluss über die Durchführung und Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen der SEG Jülich Stadtentwicklungsgesellschaft mbH &. Co. KG
Anlg.:-2SD.Net
Beschlussentwurf:
1) Der Rat der Stadt Jülich beschließt den „Betrauungsbeschluss über die Durchführung und Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen der SEG Jülich Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
&. Co. KG“ gemäß beigefügter Anlage.
2) Der Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung der SEG Jülich Stadtentwicklungsgesellschaft mbH &. Co KG wird beauftragt wie folgt zu beschließen:
„Die Geschäftsführung der SEG Jülich Stadtentwicklungsgesellschaft mbH &. Co. KG wird angewiesen, den ihr mit dieser Weisung zur Kenntnis gebrachten Beschluss des Rates der Stadt Jülich
zur Betrauung der Gesellschaft mit der Durchführung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
der Wirtschaftsförderung und Wohnraumversorgung im Stadtgebiet von Jülich zu beachten.“
Begründung:
Die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH &. Co. KG benötigt zur Wahrnehmung ihrer
per Gesellschaftervertrag festgelegten Aufgaben Darlehen bzw. andere Besicherungen.
Damit die SEG diese zu den wesentlich günstigeren Kommunalkreditkonditionen aufnehmen kann,
ist eine Verbürgung dieser Kredite durch die Stadt Jülich Voraussetzung.
Eine solche Kommunalbürgschaft stellt im Rahmen des EU-Rechtes eine Beihilfe dar und ist nur
dann zulässig, wenn sie entweder durch die zuständigen Stellen bei der EU notifiziert wird oder die
SEG durch einen vom Rat beschlossenen „Betrauungsakt“ mit der Wahrnehmung einer Gemeinwohlverpflichtung betraut wird.
Der im Gesellschaftervertrag der SEG aufgeführte Unternehmensgegenstand der „Grundstücksentwicklung und Wirtschaftsförderung im Stadtgebiet Jülich mit dem vorrangigen Ziel, durch ein aus-
reichendes Angebot an Wohnbau- und Gewerbeflächen eine zur sinnvollen Auslastung der kommunalen Infrastruktur angemessenen Einwohnerzahl und eine der Einwohnerzahl angemessene Zahl an
Arbeitsplätzen zu erreichen und zu erhalten“, erfüllt die Anforderungen einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und somit die Voraussetzungen für einen entsprechenden Betrauungsakt.
Bereits in seiner Sitzung am 12.03.2009 hat der Rat der Stadt Jülich einen Betrauungsakt zugunsten
der SEG Jülich Stadtentwicklungsgesellschaft mbH &. Co. KG beschlossen.
Da sich mittlerweile die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert haben und es u.a. nunmehr
notwendig ist, die Betrauung zeitlich zu befristen, ist es angezeigt, die Betrauung der SEG Jülich
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH &. Co. KG durch einen neuen Betrauungsbeschluss des Rates
an die aktuellen Rechtsnormen anzupassen. Hierzu wird auf das beigefügte rechtliche Memorandum
der Firma PKF Fasselt Schlage verwiesen.
Die auf die aktuelle Rechtslage angepasste textliche Fassung des Betrauungsbeschlusses ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 333/2018
X
nein
nein
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