Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
19.11.18, 15:40
Aktualisiert
19.11.18, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 12.11.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 343/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2018
Stadtrat
05.12.2018
TOP
Ergebnisse
Verlängerung der Bestellung von Herrn Frank Drewes zum Geschäftsführer der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beauftragt Herrn Bürgermeister Fuchs, als Vertreter der Stadt Jülich in der
Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH, der Verlängerung der Bestellung von Herrn Frank Drewes als Geschäftsführer der Stadtentwicklung Jülich
Verwaltungsgesellschaft mbH ab dem 01.01.2019 für weitere 5 Jahre zuzustimmen.
Begründung:
Mit dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen der Kommunen Titz und Niederzier zur Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH ist ein wichtiger weiterer Schritt zur Entwicklung
des interkommunalen Gewerbegebietes mit seinem Leuchtturmprojekt Brainergy-Park Jülich abgeschlossen.
Mit Beginn der nun anstehenden nächsten Projektphase sind alle Beteiligten überein zu kommen,
dass sich die bisherige Doppelgeschäftsführertätigkeit von Herrn Drewes bewährt hat und die vertraglichen Bedingungen neu zu regeln sind.
Ein Ergebnis der Vertragsverhandlungen ist die vorzeitige Verlängerung der Bestellung von Herrn
Drewes zum Geschäftsführer der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft ab dem
01.01.2019 für den Zeitraum von 5 Jahren.
Die Änderungen des Anstellungsvertrages inklusive der Verlängerung des Bestellungszeitraumes
wurden vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25.10.2018 beraten und zur Beschlussfassung empfohlen.
Während der Nachtrag zum Anstellungsvertrag aus Gründen des Vertrauensschutzes im nichtöffentlichen Teil zu beschließen ist, stellt die Bestellung des Geschäftsführers einen förmlichen Akt dar,
welcher in öffentlicher Sitzung zu erfolgen hat.
Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH
beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer.
Gemäß § 113 der Gemeindeordnung NRW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Somit ist diesen die
Möglichkeit zur Beschlussfassung mit Weisungscharakter zu geben.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 343/2018
X
nein
nein
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