Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Anregung 07/2018 – Resolution zur Abschaffung des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
181 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
19.11.18, 15:40
Aktualisiert
30.11.18, 12:49
Sitzungsvorlage (Anregung 07/2018 – Resolution zur Abschaffung des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW) Sitzungsvorlage (Anregung 07/2018 – Resolution zur Abschaffung des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 181 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Ob. Jülich, 13.11.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 347/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2018 TOP Ergebnisse Anregung 07/2018 – Resolution zur Abschaffung des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW Anlg.:-1II Sc 30 Me 30 SD.Net Ob Beschlussentwurf: entfällt Begründung: Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Stellungnahme der Verwaltung: Der Antragsteller begehrt mit seinen Antrag den Anschluss an die Resolution der Stadt Berleburg bzw. Verfassung einer eigenen inhaltlich gleichen Resolution. Die Stadt Bad Berleburg fordert dabei eine schnellstmögliche Abschaffung des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW. Dieses Thema ist momentan ganz aktuell: verschiedene politische Parteien und auch Kommunen versuchen den Druck auf die Landesregierung zu erhöhen, um die Abschaffung von Straßenbaubeiträgen durchzusetzen. Beispielsweise hat auch der Bund der Steuerzahler NRW vor Kurzem eine Volksinitiative mit gleicher Thematik ins Leben gerufen. Es bleibt festzuhalten, dass nach § 24 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Jülich grundsätzlich jeder das Recht hat, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat zu wenden. Dabei müssen die Anregungen und Beschwerden Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt Jülich fallen. Zwar können Jülicher Bürger von den finanziellen Auswirkungen des o.g. Paragraphen betroffen sein, aus Sicht der Verwaltung handelt es sich trotzdem um keine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft. Somit ist der Antrag zurückzuweisen. Dem Antragsteller steht es aber frei, eine entsprechende Petition an den Landtag zu richten. Aus gegebenen Anlass wrd darauf hingewiesen, dass der Verwaltung ein inhaltlich gleicher Antrag einer Ratsfraktion vorliegt und dieser in der nächsten Sitzung des Stadtrates behandelt wird (s. Vorlage Nr. 336/2018) Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 347/2018 X nein nein Seite 2